Kann ich während der Elternzeit arbeiten gehen? NRW

  • Hallo zusammen, ich würde gerne nach den Sommerferien mich um die Kinderbetreuung kümmern. Leider ist die Frist für Teilzeit abgelaufen....die kann ich erst für den Februar 2024 einreichen, korrekt? Ich habe mir deswegen überlegt, in Elternzeit zu gehen und dann vielleicht nur eine gewisse Anzahl an zu arbeiten, um mich um die Kinder zu kümmern. Ist das möglich? Oder hab ich vielleicht noch eine andere Option?

  • Du kannst natürlich noch zum neuen Schuljahr Elternteilzeit nehmen. Wenn das der zweite Abschnitt Elternzeit ist, kann der dir auch nicht verwehrt werden.

    In Elternteilzeit kannst du mit 70% arbeiten.

  • Was heißt zweiter Abschnitt Elternzeit?


    Man kann die Elternzeit (pro Kind) ja in verschiedene Abschnitte aufteilen. ZB 1. Lebensjahr und dann noch mal im 6. oder so. Wie auch immer. Wenn es sich um den zweiten Abschnitt handelt, dass heißt du beantragst erst das zweite mal Elternzeit für ein Kind, dann wird der genehmigt.

  • dass heißt du beantragst erst das zweite mal Elternzeit für ein Kind, dann wird der genehmigt.

    Nicht ganz, wenn es der zweite Abschnitt ist, also man nach der Elternzeit schon ohne Elternzeit war und es nun wieder Elternzeit ist, ist es der zweite Abschnitt. Wenn es aneinander anschließt kann es auch in 10 Teilen ANGEMELDET werden, denn Elternzeit wird nicht beantragt!

  • Denk nur an die unterschiedlichen Fristen, je nach Alter des Kindes.

    Aber vielleicht redest du auch offen mit der Schulleitung? Bei uns haben immer mal Leute nach der Frist ihre Stunden geändert. Da wahrscheinlich gerade die UV gemacht wird, würde ich da jetzt drüber reden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hi, ich habe noch keine Elternzeit genommen, nur meine Frau, die Teilzeit arbeitet. Wir haben sogar zwei Kinder die jetzt 2 geworden sind. Aber das stellt kein Problem dar, oder? Oder könnte es da irgendwelche Hindernisse geben?


    Ist 70% arbeiten dann das gleiche wie, wenn ich das in einen Teilzeitrechner eingebe vom Gehalt? Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

  • Nein, das ist alles noch sehr viel besser.

    Denn damit ist es ein erster Abschnitt und somit kann keinesfalls abgelehnt werden, da sie schon zwei sind kannst du auch selber festlegen, wie lange du anmeldest, es gibt keine Vorgabe mit Tagen, Wochen, MOnaten


    <Und ja, ob in oder außerhalb der Elternzeit ist bei der Höhe des Einkommens egal.

  • Nicht ganz, wenn es der zweite Abschnitt ist, also man nach der Elternzeit schon ohne Elternzeit war und es nun wieder Elternzeit ist, ist es der zweite Abschnitt. Wenn es aneinander anschließt kann es auch in 10 Teilen ANGEMELDET werden, denn Elternzeit wird nicht beantragt!

    Das ist so nicht wirklich korrekt. Zwar besteht ein unabweisbarer Anspruch auf Elternzeit inzwischen auch für Beamte, dennoch muss die Elternzeit vom AG verlangt werden (siehe §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG) und dieser nicht einfach nur darüber informiert werden. Wir können noch ein bisschen Wortklauberei spielen, aber zumindest in NDS nennt sich das entsprechende Formblatt auch nach neuer Rechtslage noch immer "Antrag".


    Desweiteren kann der Arbeitgeber die Verteilung der Elternzeit auf mehr als 3 Zeitabschnitte durchaus ablehnen, wenn weitere Abschnitte im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegen.

  • Nur weil Antrag drauf steht, wird es nicht korrekter, steht bei den Angestellten auch und auch da ist sie nur anzumelden.


    Es handelt sich aber um einen ersten Abschnitt und es liegt vor dem 3. Geburtstag, also hier keinerlei Möglichkeit irgendetwas abzulehnen, daher wird nur angemeldet!

  • Die Besoldung ist genauso hoch, wie sie bei regulärer Teilzeit wäre.

    Wenn du 70% machst, muss Mehrarbeit in Elternteilzeit, in der Regel außerdem im gleichen Monat durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

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