Elternzeit Zuverdienst

  • Hallo,

    Ich weiß, es gibt einen ähnlichen Thread, aber da wird bereits heiß diskutiert und ist doch ein anderer Fall.

    Ich überlege, sollte meine Versetzung nicht durchgehen, meine noch übrige Elternzeit zu nehmen (mir stehen insgesamt noch 2 Jahre zu). Dürfte ich einer Nebentätigkeit nachgehen, wie es z.B. bei einem 450-Euro-Job der Fall wäre? Bin in BW.

    Danke schon einmal im Voraus!:victory:

  • Elternzeit ändert nichts an den grundlegenden Fragen zur Nebentätigkeit, sprich der Anzeige- oder sogar Genehmigungspflicht (je nach Art der Tätigkeit). Ob es abgesehen davon weitere elterngeldspezifische Aspekte bei Nebentätigkeiten zu beachten gilt, kann dir vielleicht Susannea beraten. Ansonsten beraten lassen von einer Elterngeldstelle oder auch deiner Gewerkschaft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Elterngeld wird ja durch sein und in Elternzeit kannst du grundsätzlich bis zu einer gewissen Stundenzahl arbeiten, unabhängig vom Verdienst, ob das auch in deinem Fall gilt, würde ich mit dem Personalrat klären.

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