Kündigung einer Vertretungsstelle

  • Hallo ihr,


    Ich brauche einen Rat. Derzeit arbeite ich in NRW an einer Gesamtschule als Vertretungslehrkraft.

    Ich muss sagen , dass ich mich dort sehr unwohl fühle und eine lange Anfahrt habe überlege ich die Stelle zu kündigen.

    Derzeit bin ich auf der Suche nach einer Alternative. Meine Frage lautet: kann ich die Stelle in der Frist kündigen und im Anschluss zB eine neue Vertretungsstelle antreten oder habe ich dann mit eventuellen Sperrungen oder ähnlichem zu rechnen?


    Falls ihr Rat wisst , freue ich mich über Antworten.


    Liebe Grüße

  • Fristgerecht kündigen und bis dahin den Job ordentlich machen, dann gibt es einen Grund für irgendeine Art der Sperrung. Schließlich werden Vertretungskräfte an allen Ecken und Enden händeringend gesucht…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Fristgerecht kündigen und bis dahin den Job ordentlich machen, dann gibt es einen Grund für irgendeine Art der Sperrung. Schließlich werden Vertretungskräfte an allen Ecken und Enden händeringend gesucht…

    ich schenk dir einen "k"

  • Dann können doch beide Seiten direkt kündigen.

    Was soll daran falsch sein? Manchmal passt es einfach nicht.

  • In der Probezeit können ohne Angabe von Gründen sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer kündigen.

    NACH der Probezeit kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht so einfach mehr gekündigt werden. Hier gibt es die weit verbreitete falsche Meinung, dass ein Arbeitnehmer einfach kündigen könnte, was nicht der Fall ist.

    Quelle: https://www.kupka-stillfried.d…efristetem-arbeitsvertrag


    Aufhebungsvertrag (sofern der AG zustimmt) ist möglich. Außerordentliche Kündigung auch aber keine ordentliche Kündigung da der Vertrag bereits ein Ende vorsieht. Daher sollte man mit Bedacht befristete Arbeitsverträge annehmen, da sowas auch in die Hose gehen kann sofern man vorher raus möchte.

    Wir hatten in der Schule sogar den Fall, dass eine Person mit befr. Vertrag in einem anderen Bundesland in den Vorbereitungsdienst übernommen werden sollte und nicht aus dem Vertrag gelassen wurde, aufgrund von Personalmangel.

Werbung