Mietzuschuss im Mutterschutz?

  • Hallo ihr Lieben,

    eine ganz kurze Frage: Am 09.06.2023 kam unser erstes Kind zur Welt und

    anschließend erhielt ich bis zum 05.08.2023 Mutterschaftsleistungen (verbeamtet, Vollzeit).

    In den Bezügemitteilungen ist der Mietzuschuss der Stufe 6 nicht berücksichtigt, der doch

    eigentlich mit der Geburt eines Kindes einhergeht, oder?

    Oder wird der Mietzuschuss in der Mutterschutz-Zeit gar nicht gezahlt?


    Ganz lieben Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Aus den normalen Abwicklungen weiß ich: was bis zum 11. des (Vor-)Monats nicht bearbeitet (!) wurde und somit in der Abrechnungsstelle steht, kann nicht berücksichtigt werden. Wenn also die Geburtsmeldung und ein paar Papiere auf dem Schreibtisch einer Person lagen, die gerade Sommerurlaub hatte, ...

    (wäre zumindest beim LBV meine naheliegendste Erklärung.

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