Start OBAS Gesamtschule Sek I NRW

  • zwar nicht OBAS, sondern normale Einstellung: Ich hab mit der Schule damals nen 2 Moante späteren Zeitpunkt zum Einstieg vereinbart, weil ich auch noch Projekte fertigstellen wollte. hab da mit meiner Bitte offene Türen eingerannt, weil die mich eh mitten im Schulhalbjahr nicht gut einsetzen konnten.

  • ok, wenn man will, kann man das so sehen. Dann kann ich nur hoffen, dass da irgendwie ein Kompromiss gelingt. Das ist sonst nämlich keine gute Ausgangsbasis. Ich verstehe absolut, dass das für die Schule blöd ist, das habe ich dem Rektor gegenüber auch mehrfach erklärt. Dann müssen sie der Bezirksregierung aber vorher sagen, dass in den Annahmeerklärungen nix mit „frühestmöglicher Start“ und „teilen Sie uns mit, ab wann sie zur Verfügung stehen können“ drinstehen darf und sie echt nur die akzeptieren, die 14 Tage später auf der Matte stehen. Ich bemüh mich schon, früher als 01.12. hinzubekommen - mehr kann ich nicht tun.

    Ich sehe das genauso wie Du. Und ehrlich: Man will auf Dauer (möglichst bis zur Pension) eine Lehrkraft haben und schafft es dann nicht, noch 4 Wochen länger auf sie zu warten? Im Moment hat man doch sowieso keinen und muss sich arrangieren. Ein SL, der dann "sauer" wird, ist umprofessionell, denn kaum einer kann von heute auf morgen mit seiner Stelle aufhören und die nächste beginnen. Auch nicht bei Aufhebungsverträgen. Viele haben 3 Monatsfristen, womöglich bis zum Quartalsende. Da sind die 4 Wochen doch echt ein Klacks.


    Mach Dir keine Gedanken: Du hast kommuniziert, dass Du zum 1.12. anfangen kannst und damit Solls gut sein. Ist ohnehin unglücklich, jemanden mitten im Halbjahr anfangen zu lassen. Das nervt mich in NRW ganz besonders, weil wir jedes Vierteljahr neue Pläne schreiben müssen. Ist aber auch nicht Dein Bier, sondern systemisch bedingt.

  • Einen wunderschönen guten Morgen,

    zu deiner Frage mit der Stundenzahl kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass im Vertrag selbst die Möglichkeit steht, zu entscheiden, wieviele Stunden für wie lange.

    Ich habe ebenfalls 20/28 angegeben und niemand hat es hinterfragt.

    Ich musste allerdings die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen.

    Anfang nach Vertragsunterschrift - beim Schulamt wurde gefragt, wann frühestens ich anfangen kann und so wurde es auch eingetragen. (Es war der Tag nach der Unterschrift 😜)


    Deiner Tochter viel Glück 🍀

  • ist das normal, dass erwartet wird, dass man 14 Tage nach Unterschrift unter das Einstellungsangebot loslegt? Nicht mal das erweiterte Führungszeugnis wird bis 1.11. da sein, ausserdem muss ich noch Projekte aus meiner Freiberuflichkeit abschliessen. Sowas konnte ich ja nicht absagen, wenn ich noch gar nichts Schriftliches hatte. Bezirksregierung hat kein Problem mit meinem Vorschlag 1.12., Rektor ist jetzt offenbar sauer. Finde ich etwas befremdlich…

    Soll er sauer sein. Die Kollegen in den SL müssen, wenn sie den Seiteneinstieg zulassen, sich auch mit den Gegebenheiten in der freien Wirtschaft auseinandersetzen. Und da nimmt man selbstverständlich in Kauf, dass ggf. auch ein späterer Anfang möglich ist. Es gibt nunmal Kündigungsfristen. Umgekehrt besteht ja auch die Erwartungshaltung, dass Du Dein Schulhalbjahr im Schuldienst zu Ende machst.



    - Bekommt man vor Vertragsunterschrift die Info, ob man die Stundenzahl auf 20 reduzieren darf? Ich habe zwei minderjährige Kinder, das Programm soll ja sehr anstrengend sein, deshalb würde ich gerne zumindest in den ersten Monaten nicht gleich den totalen Stress haben, danach mache ich aber gerne auch Vollzeit. Hab ich auch genau so kommuniziert

    Teilzeit wird, aufgrund der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, nicht mehr gerne genehmigt. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Teilzet aus familienpolitischen Gründen. Insoweit steht der Reduzierung auf 20 h nichts entgegen. Weiter runter geht allerdings nicht, weil sonst die Vorgaben der Prüfungsordnung nicht mehr eingehalten werden.


    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass außer der Zeit als Vertretungslehrer etwas angerechnet wird. Hier unterscheidet der TV-L sehr deutlich zwischen Anerkennungszeiten und förderlichen Zeiten. Die Anerkennungszeiten müssen einschlägig sein, also die Tätigkeit als Lehrerin an einer öffentlichen Schule. Die förderlichen Zeiten k a n n der Arbeitgeber gewähren. Dies ist vorgesehen als Instrument der Personalgewinnung. Mitllerweile wird im Schuldienst NRW dieses Instrument vorwiegend nur noch dann eingesetzt, wenn die Stelle bereits einmal nicht besetzt werden konnte und man bei einer erneuten Ausschreibung man mit diesem zusätzlichen Bon bon lockt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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