Krank während Wiedereingliederung

  • Und ja, zur Wiedereingliederung kann der behandelnde Arzt Rahmenbedingungen "verschreiben", z.B. eine andere Schule, damit der Weg kürzer ist, max. 4 Stunden pro Tag, Unterricht erst ab 10h und nicht länger als 14h, keine Springstunden, keine Vertretung, etc.

    Kommt aber bisserl auf den Dezernenten an, wie gut das mit der Abordnung und anschließender Versetzung klappt. Und auch auf das Goodwill der aufnehmenden Schule in Bezug auf den Stundenplan. Es hilft je nach Schwere/Art der Erkrankung auf jeden Fall die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot zu holen.

  • Sag mal, bist du /ist Kollege A schon jetzt krankgeschrieben und dies so lange, dass eine Wiedereingliederung geplant ist?
    In deinem Versetzungsthread sprichst du nicht davon.
    Du planst doch nicht etwa, eine mögliche Krankheit (ich spreche nicht ab, dass es dir nicht gut geht, aber ist sogar eine langfristige Krankschreibung erfolgt?) so lange hinzuziehen, um über die Wiedereingliederung etwas zu erwirken? (So quasi als Deutung aus Chemikus' Beitrag (im anderen Thread)?

    Nein, deine Recherche zu einem anderen Thema hat nichts mit dem Fallbeispiel zutun!

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