"Nur weil Mehrarbeit angeordnet wird, sorgt dies nicht automatisch für eine Änderung Ihres Vertrages."
Das ist auch nach langem diskutieren weiterhin die Auffassung des Rechtsschutzes
"Nur weil Mehrarbeit angeordnet wird, sorgt dies nicht automatisch für eine Änderung Ihres Vertrages."
Das ist auch nach langem diskutieren weiterhin die Auffassung des Rechtsschutzes
"Nur weil Mehrarbeit angeordnet wird, sorgt dies nicht automatisch für eine Änderung Ihres Vertrages."
Das ist auch nach langem diskutieren weiterhin die Auffassung des Rechtsschutzes
Das kommt auf die Ausgestaltung des Vertrags an, aber in der Regel dürfte diese Auffassung richtig sein. Mehrarbeit führt in der Regel nicht dazu, dass sich der Vertrag entfristet.
Da habe ich aber News. Meine Mehrarbeit wurde, nachdem ich sie zum dritten Mal eingereicht habe, tatsächlich vergütet.
Das muss sie nach TV-L auch.
Aber man kann ja mal versuchen, ein bisschen Geld zu sparen. Bei Reisekostenabrechnungen machen die bei uns auch immer einen Terz und man muss nachdrücklich insistieten, bis man alles wieder bekommt.
Bei Reisekostenabrechnungen machen die bei uns auch immer einen Terz und man muss nachdrücklich insistieten, bis man alles wieder bekommt.
Kann ich zumindest in NRW nicht von berichten, war immer alles problemlos erstattet worden.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist so eine Sache. Man kann hier an einen DGB Rechtsanwalt geraten, der gerade im Schulbereich viel Erfahrung hat, dann hat man gewonnen. Man kann aber auch an eine Pfeife geraten, die a.) wenig motiviert und b.) in gerade dieser speziellen Konstellation sehr unerfahren ist. Ich halte daher für mich persönlich auch meinen Arbeitsrechtsschutz am laufen, da ich im Zweifel zu einem Anwalt gehen möchte, der weiß was er tut.
Seit diesem Jahr bin ich ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und ich konnte da schon in einigen Verfahren hautnah erleben, wie Anwälte sich qualitativ unterscheiden können.
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