• Hallo zusammen,


    ich bin momentan mit 20 Stunden abgeordnet und unterrichte 5h an meiner Stammschule, einer GS in RLP.

    Ich habe mich für eine Fortbildung angemeldet, die von meiner Stammschule genehmigt wurde. Nun hat die Schulleitung der Schule, an die ich abgeordnet bin etwas dagegen u will mir die Fortbildung verbieten, da sie zu dieser Zeit an einem von drei Tagen nicht im Hause sei (Die drei Tage fallen ausgerechnet in die Schulzeit der Schule an die ich abgeordnet bin).


    Hat sie das Recht mir dies zu verbieten? Gibt es irgendwo ein Schreiben wo ich so etwas nachlesen kann? Ich dachte, die Stammschule wäre in allen Belangen für mich zuständig….


    Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit…

    Lg

  • Egal wer da bei euch jetzt rechtlich zuständig ist, es ist auf jeden Fall sehr ungeschickt, sich für eine Fobi von einer nicht betroffenen SL freistellen zu lassen. Die SL der Abordnungsschule ist da zu Recht verstimmt.


    Rechtlich ist vermutlich die Frage, wer in der Abordnungszeit bei euch in RLP der Dienstvorgesetzte ist. Ich würde das mit der SL besprechen, die dich freigestellt hat. Hängt ja auch ein bisschen davon ab, ob der Termin voraussehbar war oder nicht. Entweder ist die Zuständigkeit klar geregelt oder beide SL können da ggf. untereinander einen Deal machen.

Werbung