Schulwechsel während der Probezeit als Beamter

  • Hallo,


    folgende Situation liegt vor: Die erste Dienstbeurteilung war in Ordnung. Danach kam es zu Spannungen zwischen Rektor und Lehrer. Nun versucht der Rektor ein schlechtes Bild vom Lehrer aufzubauen. Es wird das Ziel verfolgt, die Probezeit nicht bestehen zu lassen oder die Probezeit zunächst zu verlängern, um sie später nicht bestehen zu lassen. Ein Beilegen des Problems ist aussichtslos, es gibt nur zwei Lösungen:


    A) Dienstliches Vorgehen gegen den Rektor = Dienstbeschwerde bei den Aufsichtsbehörden


    B) Schulwechsel



    Zu Punkt B stellen sich fünf Fragen.


    1) Wie läuft so ein Schulwechsel während der Probezeit ab?


    2) Worauf sollte man dabei achten?


    3) Wie sieht der Prozess der gesamten Dienstbeurteilung bei einem Schulwechsel aus, vor allem vor dem Hintergrund der ersten guten Dienstbeurteilung und einem späteren höchstwahrscheinlich sehr negativen Urteil des besagten Rektors?


    4) Wie weit kann der besagte Rektor die Dienstbeurteilung nach einem Schulwechsel ins Negative ziehen?


    5) Wie weit kann der besagte Rektor die zweite und die endgültige Dienstbeurteilung ins Negative ziehen, wenn die Schule nicht gewechselt wird?



    Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus

  • Bundesland?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Update: Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Kollegen, dieser meinte, die Sache wäre bei mir „falsch angekommen“. Angeblich handelt der Rektor so oder so ähnlich bei vielen „neuen“, die Dienstbeurteilungen fallen dann aber trotzdem positiv aus. An unserer Schule soll noch nie jemand durch die Probezeit durchgefallen sein und ich müsse mir gar keine Sorgen machen. Angeblich will der Rektor die „neuen“ an ihren Belastungsgrenzen testen. Ganz nachvollziehen kann ich weder das Vorgehen des Rektors noch die Argumentation des Kollegen, die Probezeit ist doch keine Fortsetzung des Referendariats. Deshalb werde ich dankbar sein, wenn jemand auf meine Fragen im Ausgangspost antworten kann, dafür schon Mal vielen Dank.

  • Jedes Bundesland hat seine kleinen Besonderheiten in den Abläufen und Vorgehensweisen, es wäre also wirklich hilfreich, wenn du dein Bundesland angeben würdest. Angesichts tausender Lehrkräfte in deinem Bundesland gefährdet diese simple Angabe auch ganz sicher nicht deine Anonymität im Netz. Wenn dir das dennoch zu heikel sein sollte, dann lass dich offline z.B. von deiner Gewerkschaft beraten. Für diese Gespräche gilt Vertraulichkeit, außerdem kennt man dort womöglich sogar deine SL und kann dir zu deren Vorgehensweise noch etwas Hilfreiches raten.


    Ganz grundlegend stellst du aber einige schwerwiegende Behauptungen über deine SL auf, wie dass diese das Ziel verfolge, dich die Probezeit nicht bestehen zu lassen (was extrem unwahrscheinlich, wenngleich nicht komplett unmöglich ist). Das solltest du belegen können, ehe du derartige Anschuldigungen erhebst gegenüber der übergeordneten Behörde erhebst. Also fertige über Gespräche mit deiner SL detaillierte Gesprächsprotokolle an, hab im Idealfall Zeugen für Gespräche und bitte bei rechtlich problematischen Dienstanweisungen prinzipiell um die Schriftform, um ggf. remonstrieren zu können.

    Deine erste dienstliche Beurteilung steht bereits fest, du hattest bereits die Gelegenheit, dich dazu zu äußern, diese wird also in jedem Fall ein Teil des Probezeitgutachtens sein. Normalerweise läuft es meiner Kenntnis nach bei einem Wechsel innerhalb der Probezeit dann so ab, dass die bisherige Schulleitung sich schriftlich äußert über den Zeitraum, den du an deren Schule verbracht hast und das in geeigneter Weise in das Abschlussgutachten einfließen muss. Kannst du deine Anschuldigungen gegenüber deiner aktuellen SL nicht rechtssicher untermauern gibt es auch keinen Grund davon abzurücken.

    Gibt es schwerwiegende dienstliche Verstöße, die dazu führen würden, dass die Schulleitung der ersten Schule ungeachtet des ersten Gutachtens zu dem Schluss kommt, dass eine Bewährung nicht gesehen wird, dann kann das auch eine zweite involvierte SL nicht einfach ändern, da es nicht blind zu einer arithmetischen Mittlung der Noten kommt.

    Wenn du mit der zweiten dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden bist kannst du dich auch zu dieser schriftlich äußern. Eine Schulleitung muss ihre Aussagen und Behauptungen in so einem Gutachten aber natürlich im Zweifelsfall auch in einem Gerichtsverfahren untermauern können, kann also nicht einfach willkürlich irgendetwas erfinden und reinschreiben, nur um dich schlecht dastehen zu lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Zauberwort hier heißt "Einhaltung" und bezieht sich auf

    • Termine / Fristen
    • rechtliche Vorgaben (Notengebung, Lehrplan etc.)
    • sonstige Pflichten (Aufsicht etc.)

    Wenn hier keine gravierenden (vor allem: belegbare) Verstöße vorliegen, wird es praktisch unmöglich sein, jemanden die Probezeit nicht bestehen zu lassen.

  • Dies wird zu Zwecken der Anonymität bewusst nicht genannt. Das Beamtenrecht ist in allen Bundesländern gleicht oder sehr ähnlich.

    Nein, es unterscheidet zum Teil deutlich. Daher auch die Frage.

  • Das Zauberwort hier heißt "Einhaltung" und bezieht sich auf

    • Termine / Fristen
    • rechtliche Vorgaben (Notengebung, Lehrplan etc.)
    • sonstige Pflichten (Aufsicht etc.)

    Wenn hier keine gravierenden (vor allem: belegbare) Verstöße vorliegen, wird es praktisch unmöglich sein, jemanden die Probezeit nicht bestehen zu lassen.

    Gesundheitliche Eignung ist ebenfalls ein relevantes Kriterium.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, falls es in dem betreffenden Bundesland erst dann zum amtsarzt geht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ja, falls es in dem betreffenden Bundesland erst dann zum amtsarzt geht.

    Nein, nicht nur dann, das kann einen auch dann betreffen, wenn man während der Probezeit längere, gesundheitlich bedingte Fehlzeiten hat in einem Bundesland, in dem es im Regelfall vor/ während der Probezeit keine Amtsarztbesuche mehr gibt, wie hier in BW.. Erst wird verlängert, wenn dann dennoch die gesundheitliche Bewährung nicht festgestellt werden kann, dann kann man die Probezeit auch nicht bestehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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