Bewerbung mit Schulleitergutachten

  • Hallo!


    Ich habe nun mein Schulleitergutachten bekommen, dass nicht so positiv ausgefallen ist :( Die Note kann ich nachvollziehen, dennoch sind einige Fomulierungen wirklich sehr negativ und unschön ausgedrückt. Ich darf dazu Stellung nehmen.


    Lohnt das, um andere Formulierungen zu kämpfen? Muss ich mich mit dem Gutachten bewerben oder nur mit der Note? Dann wäre das nicht so wichtig, aber wenn ich mich damit bewerbe hört sich das fast so an, als könnte ich gar nichts :/


    Gruß Line

  • Ich würde ggf. mit dem Schulleiter sprechen und nachhorchen, ob er diese Formulierungen bewusst gewählt hat oder ob es evtl. eine "Nachlässigkeit" ist, weil er ein anderes Sprachempfinden hat.
    Du kannst wohl ein Gegengutachten schreiben, aber insgesamt ist sowas natürlich schon blöd.
    Meine Schulleitung sagte mir, dass ihnen die Schulleitergutachten recht wichtig sind und sie diese gründlich lesen.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du evtl. mit dem Schulleiter doch noch etwas "verhandeln" kannst!
    Viele Grüße
    AK

    • Offizieller Beitrag

    Welches Bundesland bist Du denn?


    Momentan habe ich das Gutachten aus dem ersten Jahr und bewerbe mich mit dem, was auch gut ist. Das im zweiten Jahr wird aufgrund der anderen Schulleitung an meiner neuen Schule leider nicht so gut werden. Von daher hoffe ich darauf, dass das mit dem ersten Gutachten wird.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • In NRW muss man sich damit nicht bewerben, man kann es freiwillig beilegen. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Zitat

    nofretete schrieb am 25.02.2007 15:19:
    In NRW muss man sich damit nicht bewerben, man kann es freiwillig beilegen. Gruß Nof.


    Das stimmt. Aber die Ansichten, wie es wirkt, wenn man nur einen Teil der Gutachten beilegt, gehen da wohl auseinander. Ich habe z.B. nur mein Hauptseminarleiter- und mein Schulleitergutachten beigelegt, weil ich mich mit den Formulierungen der Fachseminarleiter nicht ganz identifizieren konnte. Das hat mir wohl keinen Nachteil gebracht. Aber ich weiß nicht, wie es wirkt, wenn das Schulleitergutachten fehlt.

  • ich habe überhaupt kein Gutachten beigelegt. Entweder alle oder keines, sonst wirkt es komisch. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hallo,


    "alle oder keins" - ganz so streng würde ich es nicht sehen. Wie Aktenklammer schon schrieb, gehen da aber wohl die Meinungen auseinander. In der Reihenfolge der Wichtigkeit würde ich sagen:
    1. Schulleitergutachten
    2. Hauptseminarleiter
    3. Fachleiter (dann aber beide beilegen)


    Ich habe auch nur das Schulleitergutachten beigelegt und es war merklich, dass dieses wohl auch aufmerksam studiert wurde. Demnach fände ich es für Line auch sinnvoll, dass sie den Schulleiter noch einmal nett darauf anspricht. Bei Auffälligkeiten in Gutachten kann man aber auch nicht ausschließen, dass der eine Schulleiter den anderen anruft und sich informiert.


    Viel Erfolg, jinny44

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