Hinweis auf OBAS in Ausschreibungstext

  • Guten Morgen,


    ich habe mal eine Frage zur Formulierung in Stellenausschreibungen. Wenn dort steht "Die Qualifizierung erfolgt gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), bedeutet das dann, dass die "Pädagogische Einführung" ausgeschlossen ist?


    Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!

  • Entscheidend ist das was davor steht zur Stellenöffnung. Zugelassen sind Bewerber die......

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Denn selbst, wenn die Grundvoraussetzungen, also z.B. Master aus dem sich zwei Fächer ableiten lassen, kommt ja noch hinzu, dass für OBAS auch zwei Berufsjahre nachgewiesen werden möchten. Bewerber die das nicht haben, haben dann häufig den Weg über die PE und anschliessender OBAS genommen. Die Unterrichtszeit wird dann als Berufszeit anerkannt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich habe mal eine Frage zur Formulierung in Stellenausschreibungen. Wenn dort steht "Die Qualifizierung erfolgt gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), bedeutet das dann, dass die "Pädagogische Einführung" ausgeschlossen ist?

    Kann nur von meiner eigenen Erfahrung berichten: Die Formulierung wurde auch in "meiner" Stellenanzeige verwendet und ja, PE war damit ausgeschlossen. Die Stelle war nur für Erfüller geöffnet oder Seiteneinsteiger, dann mit Pflicht zu OBAS.


    VG, XeleX

  • Danke für eure Antworten, dann weiß ich, worauf ich achten muss. Eigentlich hatte ich mir nämlich überlegt, dass ich gerne die PE für das Fach Französisch machen möchte...

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