Nachschlagen von Rechtsbegriffen

  • Schulgesetz, ADO, BASS, ... (in NRW) sind voll mit Rechtsbegriffen, die sich mir als großem Barbara Salesch Fan nicht direkt erschließen.


    Z.b.: § 18 (1) ADO:


    Für jede Klasse bestimmt die SL im Benehmen ....


    Leider macht meine Kommentierung der ADO hier keine Angaben, wie "im Benehmen" gemeint ist,


    Das sich das alle im Alltag mit gesundem Menschenverstand erschließt, ist klar. Allerdings müssen hinter diesen Begriffen bestimmte erwartete Handlungsweisen stecken, die ich gerne mal wissen würde.


    Hat jemand einen Tipp, wo ich all schwammigen Formulierungen recherchieren kann?

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    • Offizieller Beitrag

    Wäre das etwas hier?

    Das Rechtslexikon | bpb.de


    Benehmen ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden


    Das wären meine ersten Anlaufstellen. (Wenn es einmal richtig haarig werden sollte und ich nicht mehr weiter weiß, habe ich glücklicherweise noch Kontakte zu entsprechenden Stellen, die mir weiterhelfen können.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • "Benehmen" bedeutet, dass sich die Schulleitung mit der Partei, mit der sie sich ins Benehmen setzen muss, hinsetzt und ernsthaft versucht einen gemeinsamen Konsens zu finden. Wenn dies scheitert, kann die Schulleitung die betreffende Entscheidung aber auch ohne Zustimmung der betreffenden Partei umsetzen.

    "Benehmen" ist ein frustrierender Begriff, weil die Regelung letztlich nichts wert ist, wenn der Versuch, sich ins Benehmen zu setzen nicht gelingt (vielleicht auch, wenn der Schulleiter es nicht sonderlich ernsthaft versucht).

  • Beispiel aus persönlicher Erfahrung:

    Die Besetzung des Postens des Schulleiters muss in Niedersachsen im Benehmen mit dem Schulvorstand erfolgen. Bedeutet, es gibt eine Sitzung bei der die Kandidaten sich vorstellen und der Schulvorstand am Ende einen Kandidaten wählt. Wenn das Bewerbungsverfahren einen anderen Kandidaten als Sieger hervor bringt, muss es eine weitere weitere Sitzung des Schulvorstandes geben, bei der die Behörde diesen noch einmal versucht zu überzeugen. Wenn das scheitert erhält trotzdem der Wunschkandidat der Behörde die Stelle, wenn man diesen Schritt aber einfach ignorieren würde, hätte der unterlegene Kandidat eine Klagegrund.

  • Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zum Beispiel eine schöne Übersicht über rechtliche Begriffe (siehe https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/#B)


    Schwammig sind diese im Übrigen keineswegs, sondern ziemlich klar definiert. Ansonsten gibt es auch eine ganze Reihe von Einstiegsliteratur zu Schulrecht von verschiedenen Autoren, z.B. Günther Hoegg, der selbst Lehrer und Jurist ist.


    Edit: Bolzbold war schneller ;)

  • "Benehmen" ist ein frustrierender Begriff, weil die Regelung letztlich nichts wert ist, wenn der Versuch, sich ins Benehmen zu setzen nicht gelingt (vielleicht auch, wenn der Schulleiter es nicht sonderlich ernsthaft versucht).

    Auch wenn das im Kern stimmt, ist es keineswegs so, dass das nur aus formalen Gründen nicht übergangen werden kann. Das Benehmen setzt schon den Einbezug in den Entscheidungsprozess und das Hören der beteiligten Personen(-gruppen) vorraus. Wenn dann, wie in deinem realistischen Besetzungsszenario, kein Einvernehmen hergestellt werden kann, dann sollte es dennoch gewichtige Gründe geben, warum gegen den Willen der anderen Personen(-gruppe) entschieden wurde.

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