Hi,
ich wüsste gerne - an sich für NDS, aber es interessiert mich auch für andere Bundesländer - wann man in der SekI einen Nachteilsausgleich für Kinder/Jugendliche mit sprachlichen Einschränkungen gewähren darf und wie er ausgestaltet werden kann.
Kann man in der Bewertung im Unterricht den mündlichen Bereich anders bewerten?
Kann man mündliche Prüfungen ersetzen?
Welche Ersatzleistungen werden dann als gleichwertig angesehen?
Gilt das in Abschlussprüfungen auch?