Nachteilsausgleich Mutismus/ Sprache

  • Hi,

    ich wüsste gerne - an sich für NDS, aber es interessiert mich auch für andere Bundesländer - wann man in der SekI einen Nachteilsausgleich für Kinder/Jugendliche mit sprachlichen Einschränkungen gewähren darf und wie er ausgestaltet werden kann.

    Kann man in der Bewertung im Unterricht den mündlichen Bereich anders bewerten?

    Kann man mündliche Prüfungen ersetzen?

    Welche Ersatzleistungen werden dann als gleichwertig angesehen?

    Gilt das in Abschlussprüfungen auch?

  • Ich kann da nur anekdotisch berichten: Eine der besten Freundinnen einer Nichte meines Mannes stottert ziemlich stark. Sie durfte als Nachteilsausgleich damals in der Schule (die sie vor sechs Jahren mit dem Realschulabschluss verließ) mündliche Leistungen teilweise durch schriftliche Ausarbeitungen ersetzen. Statt bspw. ein Referat oder einen PowerPoint-gestützten Vortrag zu halten, musste sie in verschiedenen Fächern eine ausführlichere Ausarbeitung abgeben und ihr wurde der mündliche Vortrag "erlassen". Wie es in den mündlichen Realschulabschlussprüfungen bei ihr gehandhabt wurde, weiß ich leider nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Kann man in der Bewertung im Unterricht den mündlichen Bereich anders bewerten?

    BW: Ja, das ist problemlos möglich in solchen Fällen, diesen anders zu gewichten.

    Zitat

    Kann man mündliche Prüfungen ersetzen?

    Welche Ersatzleistungen werden dann als gleichwertig angesehen?

    Wenn mit mündlichen Prüfungen an der Stelle einfach Formen der mündlichen Leistungsmessung gemeint sind, dann wäre es durchaus denkbar, diese zu ersetzen. Je nach Fach- z.B. Fremdsprachen -ist es aber nicht einfach möglich alles durch schriftliche Leistungsmessungsformen zu ersetzen, ohne nur noch Teilbereiche des Faches bewerten zu können (was dann im Zeugnis vermerkt wird, auch wenn der NTA selbst nicht vermerkt werden darf) weshalb der ideale Weg eine andere Gewichtung mündlicher Fachleistungen wäre, sowie zusätzliche Entlastungen z.B. durch mehr Zeit für mündliche Produktion, eventuell ein Gespräch mit der Lehrkraft alleine statt vor der ganzen Klasse, etc. und natürlich in allen Fächern, in denen das problemlos möglich ist auch einfach der Ersatz mündlicher Leistungen durch schriftliche Leistungen (an der Tafel vorrechnen, usw.). Das sind dann schlichtweg individuelle Fragen, je nach Kind, Symptomatik, Bedürfnissen, individuellen sprachlichen Möglichkeiten des Kindes.

    Zitat

    Gilt das in Abschlussprüfungen auch?

    Immer noch BW: Grundlegend ist es auch möglich in Abschlussprüfungen Nachteilsausgleiche zu erhalten, ein Notenschutz fällt dann aber weg. Damit werden alle mündlichen Leistungen genauso gewichtet wie bei allen anderen SuS. Ob es dennoch möglich wäre, eine mündliche Prüfung komplett zu ersetzen weiß ich nicht, kann es aber klären, wenn du möchtest. Wenn, dann wäre das aber immer eine individuell dem RP gegenüber darzulegende und von diesem zu entscheidende Einzelfallentscheidung, da wir zentrale Abschlussprüfungen haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Beim schriftlichen Prüfungen im Abitur gibt es in Baden-Württemberg auf jeden Fall Nachteilsausleich, die Schüler dürfen z.B. länger schreiben. Bei mündlichen Prüfungen hatten wir bisher nur Schülerinnen mit Gehörschäden. Eine Kollegin von SBBZ ist anwesend und achtet z. B. auf genug Licht.

    Wir haben jedes Jahr mehrere Nachteilsausgleiche, die einerseits individuell angepasst werden, andererseits ist immer ein Vertreter der SL bei der Konferenz anwesend, der den Überblick hat. Ich habe gehört, dass das RP eingeschaltet wird, wenn es um das Abitur geht. Da ich nicht zur SL gehöre, weiß ich es nicht 100 %.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Und ja im Unterricht werden dank Nachteilsausleich Leistungen evtl. anders gewichtet. Je nach Nachteilsausleich kann es von fast 100 % schriftlich bis großteils mündlich reichen. Eine Konferenz legt dies auf Antrag fest. Es gilt für dieses Schuljahr.

    Ersatzleistungen werden auch individuell festgelegt. Die SL achtet aber auch hier auf Vergleichbarkeit.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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