Bundeslandwechsel von Berlin nach NRW als Beamter auf Probe

  • Hallo, ich plane nächstes Jahr zu heiraten und gleichzeitig mit der Begründung der Familiengründung nach NRW (Düsseldorf) umzuziehen. Ich bin momentan in Berlin auf Probe verbeamtet mit den Fächern Mathe und Physik (kein Quereinsteiger). Ich weiß, dass man für einen Bundeslandwechsel eine Freigabeerklärung von der Schulleitung benötigt, den plane ich auch für Januar dann zu stellen. Mein Problem ist, wegen der Fächerkombi ist es sehr wahrscheinlich, dass die Freigabeerklärung nicht gestattet wird, da wir einen akuten Mangel in diesen Fächern haben.

    Kriege ich als Beamter auf Probe überhaupt eine Freigabeerklärung?

    Falls ich die Freigabeerklärung nicht bekomme, kann ich dann auch einen Antrag auf Entlassung stellen und mich dann neu in NRW bewerben? Muss ich mich dann an bestimmte Fristen einhalten oder kann ich mich an Schulen direkt bewerben? Wenn ich eine Planstelle bekomme, werde ich dann auch direkt verbeamtet?

    Gibt es eine "Kündigungsfrist"?

    Kann mein Antrag auf Entlassung abgelehnt werden?

    Vielen dank im Voraus :)

  • Ja, du kannst dich selbst bewerben, Fristen sind die ganz normalen, wobei ich bei der Fächerkombi einfach Initiativbewerbungen schicken würde.
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung darfst du nicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein. Du kannst also nicht abwarten, dass du eine Stelle hast, um die Entlassung aus dem Dienst zu haben.

    Nein, in Deutschland kann dein Antrag auf Entlassung nicht abgelehnt werden, ich glaube, drei Monate sind die Frist, die man dich "festhalten" kann.
    (Ich schreibe "in Deutschland", weil es in Frankreich nicht der Fall ist und einige also keinen neuen Job haben können, weil sie noch im Beamtenverhältnis stehen :D )

  • Also ich kündige, bspw. im Halbjahr zum Jahresende, dann hätte ich ein halbes Jahr Zeit, um eine neue Schule in Düsseldorf zu finden.

    Macht es einen großen Unterschied, ob ich mich mit einer Freigabeerklärung bewerbe oder im gekündigten Verhältnis?

    Würde es etwas bringen, wenn ich der Schulleitung ansage/"drohe", dass ich kündigen werde, falls ich keine Freigabeerklärung bekomme?

  • Würde es etwas bringen, wenn ich der Schulleitung ansage/"drohe", dass ich kündigen werde, falls ich keine Freigabeerklärung bekomme?

    Was soll das denn bringen? Der SL ist doch klar, dass sie dich so oder so "verlieren" wird. Insofern ist die Androhung der Kündigung ein zahnloser Tiger.
    Dein Ziel ist es doch, die Freigabeerklärung zu bekommen. Da wird diese (sinnlose) Eskalation deine Chancen eher verschlechtern.

  • ja klar, deswegen war das androhen ja auch in Anführungszeichen gesetzt. Ich bin gespannt, wie sie dann reagieren wird. Sie ist zwar kurz vor der Rente/Pension, nimmt solche Sachen aber gerne persönlich.

    Falls noch jemand mit den restlichen Fragen weiterhelfen kann, wäre ich dankbar. Ich stell mir den Wechsel iwie sehr schwierig und anstrengend vor..

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