NRW: Schulleitungsämter Laufbahngruppe 2.1 - von A12 nach A14

  • Hallo miteinander,

    ich weiß, dass grundsätzlich keine Sprungbeförderungen vorgesehen sind, lese hier aber auch immer wieder (idR. bei den Vertreter:innen der LBG 2.2) von quasi-Sprüngen von A13 auf A15, indem dann ein Jahr die A14 durchlaufen wird.

    Leider erhalte ich sowohl von meiner BezReg als auch vom Verband widersprüchliche Aussagen, wie das "bei uns" aussieht. Ich bin verbeamteter Lehrer an einer Realschule, A12. Die A13 hat sich bis dato nie ergeben und jetzt schien sich zumindest Arnsberg diese Beförderungen auch gespart zu haben, da wir nächstes Jahr zum 01.08. ohnehin alle A13 sind.

    Wie sieht das denn nun bei den A14-stellen aus, die im gD in Frage kommen, respektive "Realschulkonrektor" bzw. "Gesamtschulrektor"? In STELLA finde ich zum einen Stellen, bei denen es heißt

    "Gesamtschulrektor A14 - Bewerben können sich die, die mindestens A13 sind" (keine Kurzfassung) - Bild 01
    Direkt darunter gibt es einen Gesamtschulrektor A14 ohne jenen Hinweis. - Bild 01
    Dasselbe bei den Realschulkonrektoren - Bild 02

    Ist hier irgendetwas an den Stellen unterschiedlich, was ich nicht sehe?
    Oder ist lediglich der Hinweis auf die "A13-Pflicht" nicht verpflichtend und stellt in den Ausschreibungen lediglich eine Nettigkeit dar?

    Danke schon einmal für wissende Antworten und durchdachte Mitspekulationen =)

  • ist natürlich nur meine Erfahrung, aber ich hab einige Menschen in ganz NRW kennengelernt, die auch Leitungserfahrung haben.
    Dabei kam raus, dass Köln zB eher eine Sprungbeförderung zulässt als Arnsberg. Ich saß auch lange auf einer A15 Position mit A13. Und der SL aus Köln war verwirrt, wieso ich mich nicht bewerben könnte. Das war im RB Köln üblich, in Arnsberg hat die Schulaufsicht „Nein“ gesagt. Die Laufbahnverordnung gibt es her, aber man kann ja eine Bezirksregierung nicht zwingen. Daher musste ich warten.

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