Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Dann sollte Eg 12 die richtige Eingruppierung sein. Formuliere einen Widerspruch und schicke den innerhalb von vier Wochen an die Dienststelle. CC an den zuständigen Personalrat mit der Bitte um Unterstützung. Danach erst mal warten. Ggf. nochmal beim Personalrat anrufen um so vielleicht schon mal Wasserstandsmeldungen abzurufen. Wird dem Widerspruch abgeholfen ist alles gut. Falls nicht, Schritt 2: Falls Du in einer Gewerkschaft bist anrufen den Fall schildern und um Rechtsschutz bitten. In NRW wäre das bei der GEW die Rechtsschutzstelle in Essen. Bei anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen. Der RA wird sich das Ding anschauen und Dir im Zweifel zur Klage raten. Dann wird eben geklagt. Hier bitte auch keine Scheu. Während normale Arbeitgeber bei einer Klage immer sickig werden und Du einen roten Reiter danach auf der Personalakte hast, ist das im öD gerade im Schuldienst kein Problem. Dem SL gehts am ........ vorbei weil nicht sein Zirkus , nicht seine Affen. Die Dienststelle, da sitzen zumindest ab der nächsthöheren Reihe Volljuristen. Für die sind Klagen was ganz Normales, sonst hätten sie nicht Jura studiert. Also auf in den Kampf. (Falls das denn nötig ist, meist stellt sich sowas als sogenannter Bürofehler raus.

    Angestellte aufgepasst! Fällt Euch ein solcher Bürofehler auf, dann habt Ihr maximal ein halbes Jahr Zeit Eure Ansprüche bei der Dienststelle schriftlich anzumelden. Danach könnt Ihr zwar immer noch einen Korrekturantrag stellen, jedoch sind die finanziellen Ansprüche die länger zurückliegen dann futsch. Anders wenn Ihr sie geltend gemacht habt. Dann bleiben Euch die Ansprüche erhalten. Bei Beamten verjährt es jedoch erst nach drei Jahren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 (27. August 2026 17:23)

  • Dann sollte Eg 12 die richtige Eingruppierung sein. Formuliere einen Widerspruch und schicke den innerhalb von vier Wochen an die Dienststelle. CC an den zuständigen Personalrat mit der Bitte um Unterstützung. Danach erst mal warten. Ggf. nochmal bei Personalrat anrufen um so vielleicht schon mal Wasserstandsmeldungen abzurufen. Wird dem Widerspruch abgeholfen ist at lles gut. Falls nicht, Schritt 2: Falls Du in einer Gewerkschaft bist anrufen den Fall schildern und um Rechtschutz bitten. In NRW wäre das bei der GEW die Rechtsschutzstelle in Essen. Bei anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen. Der RA wird sich das Ding anschauen und Dir im Zweifel zu Klage raten. Dann wird eben geklagt. Hier bitte auch keine Scheu. Während normale Arbeitgeber bei einer Klage immer sickig werden und Du einen roten Reiter danach auf der Personalakte hast, ist das im öD gerade im Schuldienst kein Problem. Dem SL gehts am ........ vorbei weil nicht sein Zirkus , nicht seine Affen. Die Dienststelle, da sitzen zumindest ab der nächsthöheren Reihe Volljuristen. Für die sind Klagen was ganz Normales sonst hätten sie nicht Jura studiert. Also auf in den Kampf. (Falls das denn nötig ist, meist stellt sich sowas als sogenannter Bürofehler raus.

    Angestellte aufgepasst! Fällt Euch ein solcher Bürofehler auf, dann habt Ihr maximal ein halbes Jahr Zeit Eure Ansprüche bei der Dienststelle schriftlich anzumelden. Danach könnt Ihr zwar immer noch einen Korrekturantrag stellen, jedoch sind die finanziellen Ansprüche die länger zurückliegen dann futsch. Anders wenn Ihr sie geltend gemacht habt. Dann bleiben Euch die Ansprüche erhalten. Bei Beamten verjährt es jedoch erst nach drei Jahren.

    Vielen lieben Dank!

  • Ist es möglich, dass sich mit der Höhergruppierung auch bestimmte Konditionen bzgl. der Stufenlaufzeit geändert haben?

    Ich bin eigentlich bester Nichterfüller, d.h. 1. Staatsexamen LA GyGe und arbeite nun an einer Grundschule. Ich war bislang fast 2 Jahre in Stufe 1 und müsste demnach wohl auch 5 Jahre in Stufe 2 verbleiben (bin seit 1.8. nun EG 13 / 2)

    Als ich heute beim LBV NRW angerufen habe ich mich nach dem Datum der Hochstufung auf 13 / 3 erkundigt habe, hatte man mir den Zeitraum in 2 Jahren, also wohl zum 1.8.2028 mitgeteilt. Ein genaues Datum diesbzgl. ist dort im System nicht hinterlegt, wohl aber das Datum des Beginns der aktuellen Stufe und ansonsten auch ein Vermerk, wenn die Stufenlaufzeit länger als üblich andauert. Dieser Vermerk war dort heute bei mir nicht (mehr) hinterlegt, so dass die Person am Telefon von einer reguläre Stufenlaufzeit von 2 Jahren in Stufe 2 ausgeht.

    Sollte ich mich diesbzgl. am besten mal beim Personalrat / GEW oder dem Schulamt erkundigen?

    Einmal editiert, zuletzt von moviestar (3. September 2026 16:32)

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