Und wenn ich anderer Meinung bin, dann hofft man, dass ich dafür Ärger bekommen. Sehr erwachsen.
Krankschreibung / Genehmigung einer Nebentätigkeit / Bezirk
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EmptyWave33279 -
7. September 2025 13:06 -
Geschlossen
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Und wenn ich anderer Meinung bin, dann hofft man, dass ich dafür Ärger bekommen. Sehr erwachsen.
Wie Du hier vielleicht bemerkt hast, ist Deine eigene Meinung zu dem Fall vor dem Hintergrund des Dienstrechts und Deiner Position innerhalb des Schulsystems leider irrelevant. Du kannst die Kollegin gerne verwünschen oder was auch immer, aber was Du ursprünglich vorhattest, ist einfach keine kluge Vorgehensweise.
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Wie Du hier vielleicht bemerkt hast, ist Deine eigene Meinung zu dem Fall vor dem Hintergrund des Dienstrechts und Deiner Position innerhalb des Schulsystems leider irrelevant. Du kannst die Kollegin gerne verwünschen oder was auch immer, aber was Du ursprünglich vorhattest, ist einfach keine kluge Vorgehensweise.
Mag sein, darum geht es aber doch gerade gar nicht, sondern darum, dass man jemandem etwas Schlechtes wünscht, weil er eine andere Meinung vertritt und danach handeln möchte. Ziemlich lächerlich.
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Ich wünsche dir nichts Schlechtes, mögest du stets gesund deiner Arbeit nachgehen können. Die Rede war von berechtigtem "Ärger", wenn du damit nicht umgehen kannst, solltest du dir keinen einhandeln. Oder eben tun, was du für richtig hältst, was man als Erwachsener so macht.
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Ich wünsche dir nichts Schlechtes, mögest du stets gesund deiner Arbeit nachgehen können. Die Rede war von berechtigtem "Ärger", wenn du damit nicht umgehen kannst, solltest du dir keinen einhandeln. Oder eben tun, was du für richtig hältst, was man als Erwachsener so macht.
Oh Verzeihung, du wünscht mit nichts Schlechtes, du "hoffst" es nur.

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Oh Verzeihung, du wünscht mit nichts Schlechtes, du "hoffst" es nur.

Für jemanden, der einfach mal unter Umgehung dienstlicher Vorschriften Informationen wünscht zu einem Disziplinarverfahren, das womöglich völlig zu Recht am Ende im Sande verläuft, jemanden, der aus lauter Frust über ein letztlich lediglich vermutetes Dienstvergehen am liebsten die eigene SL bei der Bezirksregierung anprangern möchte und Entschuldigungen will von einer Kollegin, die vielleicht nichts falsch gemacht hat, jemanden also, der sich lesbar wenig um gesicherte Informationen schert, sondern vor allem die eigene Empörung bedient wissen möchte, ist deine Haut doch sehr dünn, wenn man dir deutlich den Spiegel vorhält und dir etwas von deiner eigenen Suppe serviert.
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Mach doch einfach was du für richtig hältst. Kollektive Fernabsolution wird's halt nicht geben, aber die brauchst du ja auch nicht.
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<Mod-Modus>
Aufgrund des Auftretens von FridaK mache ich diesen Thread nun dicht.
Den letzten Beitrag habe ich auch entfernt.
kl. gr. frosch, Moderator
P.S: Quittengelee, danke für das Schlusswort.
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kleiner gruener frosch
11. September 2025 23:56 Hat das Thema geschlossen. -
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