Versetzung / Elternzeit / Teilzeit

  • Hallo liebes Forum!

    Ich bin derzeit an einer Grundschule in NRW verbeamtet, die 65 km von meinem Wohnort entfernt liegt, und wir erwarten im Februar unser erstes Kind. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne das Recht auf eine wohnortnahe Versetzung in Anspruch nehmen. Nun folgt der Knackpunkt: Ab dem 10. Monat meiner Elternzeit (geplant waren eigentlich insgesamt 24 Monate EZ) möchte ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten gehen, allerdings nicht an meiner alten Schule, sondern bestenfalls schon an meiner zukünftigen Schule.

    Da hat mir die BR Münster aber direkt eine Absage erteilt, da Versetzungen immer erst nach einer Elternzeit vollzogen werden. Ich könne mich aber natürlich auf Vertretungsstellen bewerben und mich quasi selbst vertreten an einer wohnortnahen Schule. Die Schule könnte ich dann auch auf dem Rückkehrantrag vermerken, das hieße allerdings nicht, dass ich dann auch wirklich dahin versetzt würde. Da hat sich mir aber direkt die Frage gestellt, ob ich mich als verbeamtete Lehrkraft überhaupt auf Vertretungsstellen bewerben kann? Nun stellt sich mir die Frage, ob ich alternativ meine Elternzeit nach den 8 Monaten, die es als Voraussetzung für die Versetzung braucht, für einen Monat unterbrechen soll, um direkt die Versetzung zu erhalten. Nach der Unterbrechung würde ich dann wieder einen Antrag auf Elternzeit stellen und in Teilzeit an meiner neuen Stammschule arbeiten können.

    Da ich durch die ganzen Regelungen aber nicht so ganz durchblicke, wäre ich für Rat und Tipps sehr dankbar!

    Liebe Grüße :gruss:

  • Ich hab die Vorteile von Teilzeit in Elternzeit nie wirklich verstanden... Beende doch deine Elternzeit zum gewünschten Zeitpunkt, lass dich versetzen und arbeite an der neuen Schule in Teilzeit. Dafür musst du doch nicht zwingend in Elternzeit sein? Vorteil; Die übrige Elternzeit kannst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, wenn gewünscht.

    Ich habe das gerade genau so gemacht, auch mit Versetzung... Ich wurde zig mal gefragt,ob ich wirklich die Elternzeit beende (weil sonst keine Versetzung möglich gewesen wäre....)

  • Danke für die schnelle Rückmeldung!

    Der Vorteil der Teilzeit in Elternzeit ist, dass auch mit unterhälftigem Stundenkontingent (bspw. 10 Wochenstunden) die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Die Elternzeit zu beenden scheint dann aber wohl die schlaueste Option zu sein. Schön, dass es bei dir funktioniert hat! :)

  • Ich hab die Vorteile von Teilzeit in Elternzeit nie wirklich verstanden...

    Da gibt es noch andere außer unterhältig, wie z.B. ganz andere, viel kürzere Fristen (nur 7 Wochen vorher statt die starren Fristen z.B.) und Stundenplan nur in Absprache mit dir und Änderungen auch usw. Also klare Vorteile gegenüber normal Teilzeit

  • In NRW geht es leider nur in Elternzeit unterhälftig. Susannea danke für deine Infos! Das mit dem Stundenplan wusste ich noch gar nicht. Nach einem erneuten Telefonat bei der BR werde ich es nun wohl so machen, dass ich erstmal nur 8 Monate Elternzeit beantrage, um die Versetzung zu bekommen und sobald die durch ist, direkt neue Elternzeit beantrage. So bringe ich dann hoffentlich alles unter einen Hut ...

  • In NRW geht es leider nur in Elternzeit unterhälftig. Susannea danke für deine Infos! Das mit dem Stundenplan wusste ich noch gar nicht. Nach einem erneuten Telefonat bei der BR werde ich es nun wohl so machen, dass ich erstmal nur 8 Monate Elternzeit beantrage, um die Versetzung zu bekommen und sobald die durch ist, direkt neue Elternzeit beantrage. So bringe ich dann hoffentlich alles unter einen Hut ...

    DAs geht nicht, du musst dich für 24 Monate festlegen bei der ersten Elternzeitanmeldung, sprich, nimmst du nir 8 Monate, dann sagst du automatisch, dass du bis zum 2. Lebensjahr keine weitere Elternzeit nimmst.

  • Ich hab die Vorteile von Teilzeit in Elternzeit nie wirklich verstanden... Beende doch deine Elternzeit zum gewünschten Zeitpunkt, lass dich versetzen und arbeite an der neuen Schule in Teilzeit. Dafür musst du doch nicht zwingend in Elternzeit sein? Vorteil; Die übrige Elternzeit kannst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, wenn gewünscht.

    Ich habe das gerade genau so gemacht, auch mit Versetzung... Ich wurde zig mal gefragt,ob ich wirklich die Elternzeit beende (weil sonst keine Versetzung möglich gewesen wäre....)

    Genau diesen Weg wollte ich gerade gehen (EZ vorzeitig beenden, um versetzt werden zu können), weil mein Versetzungswunsch in der letzten EZ daran gescheitert ist, dass ich meine EZ nicht beenden wollte. Tja, was ist passiert?! Antrag abgeschmettert! Nun bleibt mir voraussichtlich nur, mich an meiner alten Schule wieder selber zu vertreten, was ich eigentlich nicht mehr wollte, da ich die übrige EZ gerne noch zur Verfügung hätte und vor allem, weil ich nach ewigen Hin und Her endlich von meiner alten Schule (weite Anfahrt) weg wollte. Weiß jemand, ob der Antrag darauf, mich selber zu vertreten, eventuell auch abgelehnt werden kann? Ich bekomme langsam etwas Existenzängste, da ich in absehbarer Zeit definitiv wieder Geld verdienen muss…

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