Hallo liebes Forum!
Ich bin derzeit an einer Grundschule in NRW verbeamtet, die 65 km von meinem Wohnort entfernt liegt, und wir erwarten im Februar unser erstes Kind. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne das Recht auf eine wohnortnahe Versetzung in Anspruch nehmen. Nun folgt der Knackpunkt: Ab dem 10. Monat meiner Elternzeit (geplant waren eigentlich insgesamt 24 Monate EZ) möchte ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten gehen, allerdings nicht an meiner alten Schule, sondern bestenfalls schon an meiner zukünftigen Schule.
Da hat mir die BR Münster aber direkt eine Absage erteilt, da Versetzungen immer erst nach einer Elternzeit vollzogen werden. Ich könne mich aber natürlich auf Vertretungsstellen bewerben und mich quasi selbst vertreten an einer wohnortnahen Schule. Die Schule könnte ich dann auch auf dem Rückkehrantrag vermerken, das hieße allerdings nicht, dass ich dann auch wirklich dahin versetzt würde. Da hat sich mir aber direkt die Frage gestellt, ob ich mich als verbeamtete Lehrkraft überhaupt auf Vertretungsstellen bewerben kann? Nun stellt sich mir die Frage, ob ich alternativ meine Elternzeit nach den 8 Monaten, die es als Voraussetzung für die Versetzung braucht, für einen Monat unterbrechen soll, um direkt die Versetzung zu erhalten. Nach der Unterbrechung würde ich dann wieder einen Antrag auf Elternzeit stellen und in Teilzeit an meiner neuen Stammschule arbeiten können.
Da ich durch die ganzen Regelungen aber nicht so ganz durchblicke, wäre ich für Rat und Tipps sehr dankbar!
Liebe Grüße ![]()