Ländertausch - planstellenneutral?!

  • Hallo zusammen,

    ich versuche seit einiger Zeit von Nds nach NRW zu wechseln. Wir leben in NRW ländlich und ich möchte in den Regierungsbezirk Detmold. Hier bekomme ich von den Schulleitern seit Monaten die Aussage, dass sie keine Stellen bekommen, weil eine erhebliche Unterversorgung im Ruhrgebiet herrscht und diese nun Vorrang haben, Stellen auszuschreiben. Einige der angefragen Schulen haben selbst Bedarf, nur nicht in dem Maße.

    In meinem Fall handelt es sich aber um ein Ländertauschverfahren, das doch planstellenneural ist!? Oder liege ich da falsch? Ein Tausch müsste doch (auch ohne Stellenausschreibung) möglich sein. Oder heißt dies, dass sie nur Lehrer austauschen, die das Ziel Ruhrgebiet angeben?

  • Interessante Frage. Mein Verständnis ist, dass der Begriff "planstellenneutral" sich auf das Bundesland als Ganzes bezieht. D.h., wenn NRW 127 Lehrer im Ländertauschverfahren abgibt, bekommt das Land im gleichen Verfahren auch 127 Lehrer zurück. Wenn das stimmt, wäre es im nächsten Schritt Aufgabe des Landes, die 127 Lehrer auf Schulen mit Bedarf zu verteilen, so dass theoretisch schon denkbar, wäre, dass erstmal viele ins Ruhrgebiet gesteckt werden und deine Schule mit einer unbesetzten Stelle dasteht.

    Aber das ist mindestens zu 50% Spekulation.

  • Das Ländertauschverfahren besteht aus zwei Schritten:

    Zunächst brauchst du die Freigabe vom abgebenden Bundesland. Die erhältst du in der Regel, wenn die Bilanz von abgegebenen und aufgenommenen Lehrkräften neutral ist, das genaue Verfahren ist aber intransparent.

    Dann muss das aufnehmende Bundesland dich auch wollen und annehmen, da kann es dann noch zu einer Ablehnung kommen, wenn NRW feststellt, dass du nur in eine Ecke willst, in der sie dich nicht brauchen können. Das hat aber nichts mit den Stellen zu tun, die die Schulen im regulären Lehrereinstellungsverfahren bekommen.

  • Zunächst brauchst du die Freigabe vom abgebenden Bundesland. Die erhältst du in der Regel, wenn die Bilanz von abgegebenen und aufgenommenen Lehrkräften neutral ist, das genaue Verfahren ist aber intransparent.

    Ich würde dir hier in der Abfolge leicht widersprechen. Die Freigabe ist ja erstmal nur die "Erlaubnis" des Dienstherrn, am Verfahren überhaupt teilzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt steht noch gar nicht fest, wie viele Lehrkräfte dann tatsächlich im Ringtauschverfahren abgegeben bzw. aufgenommen werden.

    Es kann also sein, dass man die Freigabe (= Teilnahmererlaubnis) erhält, dann aber im Verfahren nicht zum Zuge kommt, weil nicht ausreichend Lehrkräfte getauscht werden können und/oder weil die eigenen Wünsche nicht kompatibel sind.

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