Familienpolitische TZ- gibt es offizielle Regelungen ?

  • Hallo zusammen,

    ich bin an einer MS in Bayern. Mich würde interessieren, welche Rechte ich bzgl. der familienpolitischen Teilzeit habe. Ich bin alleinerziehend ohne jegliche Unterstützung. Ich habe bisher nur sehr wenige Stunden gearbeitet, könnte aber problemlos mehr arbeiten, wenn ich halbwegs planen könnte. Gibt es denn keine offizielle Regelung, auf die man sich definitiv verlassen kann? Zumindest bzgl Stundenzahl und Arbeitstage?

    Es wird immer viel geredet, dass man uns aus der TZ holen möchte aber gleichzeitig haben wir null Planungssicherheit.

  • Hat eure Schule ein Teilzeitkonzept?

    Bei uns ist dort z.B. festgelegt, wie viele Tage man bei wie vielen Stunden hat.

    Aber ja richtig fixierte Aussagen gibt es nicht. Unser ehemaliger Schulleiter hat auch immer betont, dass die Tage versucht werden aber man natürlich nichts 100% garantieren kann.

  • Wie alt ist das Kind bzw. sind die Kinder? Ist Teilzeit in Elternzeit noch eine Option?

    In BW kann man im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit nach Paragraph 29 Chancengleichheitsgesetz seine Anforderungen (nie zur 1. Stunde, nur 1.-5. Stunde, Montag frei,...) recht genau formulieren. Wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, sollen sie erfüllt werden. Allerdings sprechen definitiv dienstliche Gründe dagegen, wenn man Wünsche hat, die einzeln oder in Summe unmöglich zu erfüllen sind oder die Stundenpläne von Klassen oder Kollegen zu sehr negativ beeinflussen. Man sollte also mit Augenmaß wünschen und eventuell priorisieren.

    Vielleicht gibt es so etwas in Bayern auch?


    P.S. Wo findet man auf einer Handytastatuf das Paragraphenzeichen?

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