Hoher Stundenlohn, minimaler Aufwand – wie realistisch ist das als Lehrer in Österreich?

  • Ich finde, dass die Schule bzw. der Schulträger grundsätzlich das Trinken und/oder Essen in bestimmten Bereichen verbieten darf. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber durfte der Kaffee auch nicht mit in den Kundenbereich genommen werden. Voraussetzung wäre für mich, dass für die Pausen geeignete Räume zur Verfügung stehen, in denen das Essen und Trinken erlaubt ist.

    Ergänzung: Grundsätzlich heißt, dass es natürlich immer Ausnahmen gibt. Gesundheitliche Gründe oder gerade einen Frosch im Hals oder ...

  • dass für die Pausen geeignete Räume

    Ich korrigiere das mal für Dich: "dass es Pausen und geeignete Räume dafür gibt"

    An den meisten Schulen gibt es weder das eine noch das andere.

  • Ich finde, dass ...

    Na ja, mich interessiert hier eher die tatsächliche rechtliche Lage, wer hier welche Entscheidungen treffen darf.

    Das Recht, im Unterricht Kaffee zu trinken, ist nun wirklich kein Hügel, auf dem ich sterben würde (um einen Anglizismus zu benühen), aber die Frage finde ich in der Theorie trotzdem spannend. Marylins Schulleiter beansprucht das so für sich, jemand hat den Schulträger ins Spiel gebracht und ich hatte auf die Mibestimmungsrechte bei der Hausordnung verwiesen.

    Meine Vermutung, aber halt eben auch nur eine Vermutung, wäre, dass der Schulträger grundsätzliche Verhaltensregeln für alle seine schulischen Liegenschaften formulieren darf. Innerhalb der Grenzen, die diese Regeln setzen, können die schulischen Gremien verbindliche Hausordnungen formulieren. Vermutlich kann der Schulleiter alles, was auf diesen beiden Ebenen nicht festgelegt ist, erstmal anweisen, er ist aber an die Regeln gebunden, die durch Träger und Hausordnung formuliert sind.

    Wenn jetzt der Träger keine Vorgaben gemacht hat oder sich darin keine Aussagen zum Kaffeetrinken in den Klassenräumen findet, müsste es durch die Hausordnung erlaubt werden können. Soweit meine Vermutung.

Werbung