Als A14er die Schule wechseln? (NRW)

  • Das habe ich in einem einschlägigen Gespräch anders mitbekommen. Uns wurde ein Versetungsvorschlag unterbreitet, wo ein Kollege bereits eine A14-Stelle innehat. Die A14-Stelle spielte bei diesem Angebot an uns keine Rolle. Für den Fall, dass er zu uns kommt, müssten wir uns eben eine Zusatzaufgabe überlegen.

    aber das meinte ich doch: Dann muss eine Aufgabe übernommen werden (oder auch nicht, weil keine spontan einfällt?). Wir hatten jahrelang einen aus Bayern versetzten OStR, er hat definitiv KEINE Zusatzaufgabe bekommen, die SL war wahrscheinlich zu doof. Er hat nach einer erneuten Versetzung gestaunt, eine solche aufgedrückt zu bekommen (aus BY war es eine Regelbeförderung gewesen).
    Dass es nicht dieselbe Aufgabe ist / bleiben kann, ist logisch.

    Oder meinst du was anderes?

  • Dann ist es bei euch wohl so. Bei uns wäre sowas nicht zulässig, weil Versetzung immer vor Beförderung geht. Wenn ich mich mit A14 auf eine Ausschreibung bewerbe bei uns, dann steche ich alle A14er aus. Das Verfahren wird beendet und ich werde versetzt. Kein schöner Start an der anderen Schule, aber effektiv.

    Ich glaube, "Versetzung vor Beförderung" legt NRW so aus: Erst die Versetzungen (und dann ist der A14-Kegel (wieder) voll, also keine Ausschreibungsmöglichkeit für die Schule), aber nicht auf eine Stelle. Genauso kann man sich nicht (mehr - lange her) auf eine Planstelle bewerben, wenn man schon eine hat.

  • Genauso kann man sich nicht (mehr - lange her) auf eine Planstelle bewerben, wenn man schon eine hat.

    Ja so habe ich das auch immer verstanden, ich habe zumidnest keine A14-Ausschreibung gesehen wo das anders war. Wäre eigentlich schön, so anstrengend ist ja ein A14-Verfahren auch nicht und das würde den Prozess dorch etwas beschleunigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobbe (12. April 2026 11:26)

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