Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.
'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:
ZitatEine besondere Begründung des Widerspruches ist nicht zwingend, sollte aber unter Fristsetzung (maximal drei Wochen) erbeten werden, da sich die Schule nur dann mit den Argumenten des Widerspruchsführers wirkungsvoll auseinandersetzen kann. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass anderenfalls nach Aktenlage entschieden wird.
https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und
Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.