Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht

  • Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:

    Zitat

    Eine besondere Begründung des Widerspruches ist nicht zwingend, sollte aber unter Fristsetzung (maximal drei Wochen) erbeten werden, da sich die Schule nur dann mit den Argumenten des Widerspruchsführers wirkungsvoll auseinandersetzen kann. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass anderenfalls nach Aktenlage entschieden wird.

    https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und

    Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.

  • Richtig, aber man muss dann, meiner Meinung nach, nicht alles Haar klein aufdröseln, sondern nur sagen: In den schriftlichen Abreiten hatte er eine 5, 5 und 6. All diese Noten haben sie gesehen und nichts dagegen gesagt, also akzeptiert. Mündlich hatte er ... . Darauf wurden sie schon auf dem Elternsprechtag hingewiesen und auch das haben sie akzeptiert. ...

    Ich hatte vor kurzen einen Vater, der am Tag der Zeugnisausgabe mir geschrieben hatte: "Auf dem Elternsprechtag [Also vor über 3 Monaten!] hatte ich von meiner Frau erfahren, dass mein Sohn 5 steht. Ich wollte mal wissen wie sie das begründen.". Da habe ich dann eben auch nur 5 Sätze zurückgeschrieben und dann hat der sich nie mehr gemeldet. Ich weiß echt nicht, was sich Eltern so manchmal denken. Er hätte mich jederzeit nach dem Elternsprechtag anschreiben können und macht das dann erst mit dem Zeugnis? Ist mir unverständlich. Die Noten kommen i.d.R. nicht besonders überraschend sondern zeichnen sich schon vorher oft ab.

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