Hallo,
wann wird das Ergebnis auf die Beamten übertragen? Ich las 1. Mai 2026, aber bei mir hat sich nichts geändert.
Viele Grüße
Hallo,
wann wird das Ergebnis auf die Beamten übertragen? Ich las 1. Mai 2026, aber bei mir hat sich nichts geändert.
Viele Grüße
Das wirst du erst merken, wenn der Landesgesetzgeber das entsprechend gesetzlich umgesetzt hat.
Das macht doch jedes Bundesland anders, also müsstest du schauen, für welches Bundesland du das gelesen hast!
Wahrscheinlich wird aufgrund des BVerfg das Tarifergebnis nicht 1:1 übertragen. Es wird auf 3.36% erhöht, weil diese 3,36% dem 100€ Sockelbetrag in A5 entsprechen.
Es soll ab Juli gezahlt werden.
In NRW gilt erstmal dies, bezüglich des Verfassungsgerichtsurteils kenne ich noch keine neuen Vorlagen, nur, dass dies separat geregelt werden soll:
Ich würd eine solche Info nicht verbreiten, wenn sie nicht einigermaßen belastbar wäre:
https://www.komba-nrw.de/2026/04/29/bea…erinnen-8-2025/
https://www.gdp.de/nrw/de/stories…gungsempfaenger
Folgendes kann ich leider nicht verlinken:
Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf
die Beamtinnen und Beamte des Landes
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den
Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Was konkret vereinbart wurde:
• Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 % erhöht, mindestens jedoch um
100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich.
• Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte um 2 % und der
Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro.
• Zum 1. Januar 2028 steigen die Tabellenentgelte nochmals um 1 % und die
Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.
Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen:
Die Grundgehälter sollen für alle Besoldungsgruppen linear um 3,36 % erhöht werden.
Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindestanhebung von 100 Euro
sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Abstandsgebot beachtet.
06/2026
Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in den
Folgejahren um weitere 2 % bzw. 1 % steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt
ebenfalls 1:1 mit 60€, 60€ und 30€.
Die Landesregierung, die mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Stellvertretenden
Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie
dem Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das
Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten und den Gesetzentwurf bereits im Juni in den Landtag
einbringen. Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli
Bezügen geleistet werden.
Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die
Erhöhung der Wechsel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist,
zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren
Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive vorbehalten.
Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur
amtsangemessenen Alimentation. Auch dieses Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet
werden.
Aus Sicht der DSTG NRW, für die Landesvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungs
gesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer
gewerkschaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal
erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbetrags und der Berücksichtigung des
verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungs
strukturreform gegeben. Gleichzeitig ist klar, dass die Anpassung angesichts der anhaltenden
Preissteigerungen die Attraktivitätsprobleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst
und den Reallohnverlust der vergangenen Jahre nur teilweise ausgleicht.
Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und
über neue Entwicklungen zeitnah informieren.
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