Vertretungen in Fächern mit besonderen Voraussetzungen

  • Die Frage entstand für mich jetzt aus einem ganz anderen Zusammenhang:

    Bedingt durch die Abordnungen hat quasi jeder Lehrer etwas in der Sek I unterrichtet, auch völlig fachfremd.

    Voriges Jahr war ich in T/C (was quasi Werken ist) eingesetzt.

    Holzbearbeitung.

    Meine Qualifikation: ich stelle mich handwerklich nicht komplett doof an, kann Feinsäge von Laubsäge unterscheiden.

    Das Fach haben schon andere handwerklich begabte Lehrer vertreten.

    Nun las es hier im Forum etwas von "jährlicher Sicherheitsunterweisung". Also ich hatte die nicht. Ich bin aber auch nicht an die Maschinen gegangen. Obwohl mir ein Kollege sagte, das wäre doch kein Problem "eine Bohrmaschine kann jeder bedienen". Stimmt, aber mich hat absolut niemand in die Technik eingewiesen (Notschalter usw.) also habe ich die Finger davon gelassen. (Kommentare: "Stell dich nicht so an", typisch Seiteneinsteiger...)

    Was ich gemacht habe, einen fast leeren völlig abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten wieder aufgefüllt und nur Laubsägearbeiten und Theorie.

    Wahrscheinlich werde ich jetzt nächstes Jahr wieder diese Lücke stopfen müssen. Was konkret brauche ich denn an Weiterbildungen, um ÜBERHAUPT (zulässig!) dort arbeiten zu können? Einsatz erfahre ich in der Vorbereitungswoche auf der GLK. Ich will aber im Vorfeld auch nichts auf Verdacht machen.

    Es wird also einen Überraschungseinsatz geben und die Möglichkeit dann irgendwelche Weiterbildung im laufenden Schuljahr im vollen Betrieb vor Unterrichsbeginn zu absolvieren, das ist unmöglich.

    Meine Informationen durch das Forum:

    Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (3Tage), jährliche Sichergeitseinweisung, 1. Hilfe (ist auch nicht aktuell, war es aber zum Zeitpunkt der Durchführung auch nicht).

    Ich frage mich, ob die Schulleitung nicht den Lehrern schreiben muss "Diese Veranstaltung müssen besucht werden, um nächstes Jahr das Fach zu unterrichten. Ich habe Sie als Vertretung eingeplant."

    Es kann doch nicht sein, dass jemand einfach so eingeplant wird, fachfremd, und dort unterrichtet ohne dem Wissen, dass da noch etwas absolviert werden muss. Was wäre wenn etwas passiert ? Wer ist denn da haftbar? Ich hoffe nicht ich? Hat die Verantwortung nicht die Schulleitung bei solchen Einsätzen? Der Einsatz war auch nicht geplant, er war wirklich kurzfristig im Schuljahr. Gerade die Randfächer trifft es aber mit diesen kurzfristigen Vertretungen und TC scheint ein absolutes Randfach zu sein.

    Irgendwie komme ich mir vor, als würde ich immer mit einem Bein im Knast stehen....

  • Selbstverständlich bist in erster Linie du verantwortlich dafür, Gefahren einzuschätzen und entsprechend zu agieren. Es wird erwartet, dass man die geltenden Bestimmungen selbstständig zur Kenntnis nimmt. Lies dich also ein, was in diesem Fach in deinem Bundesland für Vorgaben zu erfüllen sind (Unfallkasse nicht vergessen) und denke selbst auch gründlich nach über dich, deine aktuellen Schüler, die Raumsituation, den Zustand der Maschinen etc. Du bist die Erwachsene im Raum. Natürlich wäre es wünschenswert, dass ein Sicherheitsverantwortlicher den Verbandskasten wartet und dass der SL die Kollegen an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert, zuständig bist aber im Zweifel du selbst. Vorgeschriebene Fortbildungen sind dir natürlich auch in der laufenden Unterrichtszeit zu ermöglichen. Bis dahin machst du halt nur, was du verantworten kannst. Dumme Sprüche wären mir egal. Anweisungen der SL, denen du nicht folgen kannst, lässt du dir schriftlich geben und remonstrierst nötigenfalls. Dann bist nicht mehr du verantwortlich.

  • Wenn du selbst Bedenken hast, etwas, zu dem du angewiesen wirst, so durchzuführen, musst du deine Bedenken schriftlich äußern, d.h. remonstrieren. Sei es, dass du es für rechtlich nicht korrekt hälst oder eben der begründeten Meinung bist, dass du die Sicherheit der Schüler nicht gewähren kannst. Das verhindert nicht, dass du die angewiesene Tätigkeit durchführen musst, aber wenn dann die Schulleitung bei der Anweisung bleibt, steht sie mit dem Bein im Gefängnis.

    Beim Werkunterricht würde ich ohne den entsprechenden Schein aber mit den Schülern trotzdem nicht an die Maschinen gehen, sondern wie bisher höchstens einfache Arbeiten und Theorie machen.

    Natürlich wäre es toll, wenn die Schulleitung dir aktiv Fortbildungen empfiehlt, aber die Pflicht zur Weiterbildung müssen wir alle sowieso erfüllen. Du kannst dich also auch selbst informieren und aktiv werden. Und es ist nur sinnvoll selbst die rechtlichen Grundlagen seines Tuns als Fachlehrer, egal ob studiert oder fachfremd, zu kennen bzw. sich anzulesen.

    LG DFU

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