Nee, auch, wenn du einen Angehörigen pflegst oder ein Kind unter 18 hast.
ME/CFS und der LehrerInnenberuf
-
-
Dann ist das neu. Denn bis vor kurzem hatte ich ja Kinder unter 18, musste aber mindestens 50 % arbeiten, auch in NRW. Das Ganze ist aber natürlich schon vor vielen Jahren passiert, also vielleicht ist es jetzt anders.
Hat deine 14-jährige einen Pflegegrad? Dann liegt es vielleicht auch daran. Meines Wissens geht das bei gesunden Kindern nicht.
-
Und mit anerkannter Schwerbehinderung plus ärztlichem Attest hast du nach SGB IX auch Anspruch auf unterhälftige Beschäftigung falls erforderlich.
-
Ja klar, das hat dann aber nichts mit Kindern unter 18 zu tun.
-
Der Trick mit der Elternzeit ist der , sich während der Freistellung selber mit einer gewissen Anzahl von Stunden zu vertreten. Das geht dann wohl auch in geringem Umfang.
-
Werbung