Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • Wahrscheinlich hat es schon einer geschrieben (habe noch nicht alles gelesen): auf den eduki-Nebentätigkeits-Anfragen, die ich bisher mal ans Schulamt weitergeleitet hatte, stand hinterher immer drauf "Es muss sich um Material handeln, dass nicht für den eigenen Unterricht entstanden ist."

    Mit welcher Begründung?

  • sicherlich die logische, die ich oben schon schrieb: Die eigene Unterrichtsvorbereitung findet in der Arbeitszeit statt.
    Der Architekt im Architektenbüro kann einen Nebenerwerb haben.
    Aber er kann nicht die Pläne, die er tagsüber als Angestellter entwirft, abends aufhübschen und dann verkaufen.

  • Finde ich beim Architekten logisch, beim Lehrer komplett unlogisch, denn ein Weiterverkauf meines Materials fügt dem Arbeitgeber keinerlei Schaden zu.

  • Trotzdem wurde ich schon dafür bezahlt.
    (Auch wenn ich das Argument des Schadens verstehe: Inwiefern hat das Architektenbüro einen Schaden, nur weil der Architekt nebenbei ähnliche Gebäude entwirft?)

  • Du fragst nicht ernsthaft in aller Öffentlichkeit, ob du ein Dienstvergehen begehen sollst? Wenn doch: Nein, sollst du selbstverständlich nicht. Wir können auch keine Absolution erteilen, wenn du noch so wenige Stunden investierst und das Material noch so wunderschön ist.

    Habe ich nicht gefragt. Musst du richtig lesen.

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