Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen.
Genau, vor Gericht geht das. ![]()
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen.
Genau, vor Gericht geht das. ![]()
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Plötzlich bekomme ich durch die Videos Einnahmen.
Plötzlich geht das nicht. Du musst aktiv etwas tun um ins Partnerprogramm aufgenommen zu werden, erst dann fließt ad revenue.
Als Beamtin hast du doch keinen Vertrag?
Als Beamtin hast du doch keinen Vertrag?
Meine Güte, ich habe eine Ernennungsurkunde und aus dem Beamtenrecht ergibt sich meine Arbeitszeit. Das ist doch so egal.
Genau, vor Gericht geht das.
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Was heißt Kirche im Dorf lassen?
Eine User(in) fragt hier nach der rechtlichen Beurteilung. Diese ist eigentlich eindeutig. Es wird kein Gericht interessieren, ob der Dienstherr an anderer Stelle doof zu dir ist. Eine Verkäuferin kann gekündigt werden, weil sie Pfand unterschlägt oder einfach Lebensmittel mitnimmt. Da kann sie auch nicht argumentieren, dass der Arbeitgeber ihre Mehrarbeit an anderer Stelle nicht ausgleicht.
Es kann natürlich jeder überlegen, was er macht. Du kannst eine Nebentätigkeit ausüben und die Wahrscheinlichkeit, dass du erwischt wirst, ist relativ gering. An meiner Ausbildungsschule war eine Lehrkraft, die mehr oder minder permanent ihre Aufsichten ignoriert hat. Das steht alles auf einem anderen Blatt. Ich glaube auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Du da größeren Ärger bekommst, gering ist. Eine Abmahnung halte ich allerdings durchaus für möglich.
Ich kenne persönlich den Fall: Freikarte für den Freizeitpark beim Besuch mit der Schule angenommen. Abmahnung bekommen, nachdem eine Kollegin auf Raten ihres Mannes eine Selbstanzeige gemacht hat, und alle anderen abgemahnt worden. Eigener Vorteil = 0. Das Land hat Geld gespart und die Lehrkraft musste keine Reisekostenabrechnung schreiben. Da fast man sich auch an Kopf. Aber es ist halt rechtlich eindeutig.
Hier ist die Situation grundsätzlich deutlich schlimmer, da die Person noch einen persönlichen Vorteil hat. In 90% der Fälle passiert nichts. In 5% der Fälle gibt es ein wenig Stress. Aber sicherlich gibt es auch irgendwo in der Behörde die Person, die Lehrkräfte sowieso doof findet und mit der vollen Härte drauf hauen möchte. Und rechtlich ist es einfach so, dass die Sachen nicht einfach ohne Genehmigung verkaufen darf. Das ist rechtlich genau das gleiche wie der Ingenieur bei VW oder der Architekt oder wer auch immer als Angestellter für seinen Arbeitgeber etwas macht.
Meine Güte, ich habe eine Ernennungsurkunde und aus dem Beamtenrecht ergibt sich meine Arbeitszeit. Das ist doch so egal.
Du wirst im Zweifel nachweisen müssen, dass es in deiner Freizeit entstanden ist und keine dienstliche Aufgabe war. Wenn man dir nachweisen kann, dass Du das im Unterricht eingesetzte Material auch bei Eduki verkaufst, wird dir keiner glauben, dass Du das in deiner Freizeit erstellt hast.
Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich recht gering. Aber manchmal hat man halt das eine Elternteil, dass einen eine reinwürgen will.
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