Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • Wahrscheinlich hat es schon einer geschrieben (habe noch nicht alles gelesen): auf den eduki-Nebentätigkeits-Anfragen, die ich bisher mal ans Schulamt weitergeleitet hatte, stand hinterher immer drauf "Es muss sich um Material handeln, dass nicht für den eigenen Unterricht entstanden ist."

    Mit welcher Begründung?

  • sicherlich die logische, die ich oben schon schrieb: Die eigene Unterrichtsvorbereitung findet in der Arbeitszeit statt.
    Der Architekt im Architektenbüro kann einen Nebenerwerb haben.
    Aber er kann nicht die Pläne, die er tagsüber als Angestellter entwirft, abends aufhübschen und dann verkaufen.

  • Finde ich beim Architekten logisch, beim Lehrer komplett unlogisch, denn ein Weiterverkauf meines Materials fügt dem Arbeitgeber keinerlei Schaden zu.

  • Trotzdem wurde ich schon dafür bezahlt.
    (Auch wenn ich das Argument des Schadens verstehe: Inwiefern hat das Architektenbüro einen Schaden, nur weil der Architekt nebenbei ähnliche Gebäude entwirft?)

  • Du fragst nicht ernsthaft in aller Öffentlichkeit, ob du ein Dienstvergehen begehen sollst? Wenn doch: Nein, sollst du selbstverständlich nicht. Wir können auch keine Absolution erteilen, wenn du noch so wenige Stunden investierst und das Material noch so wunderschön ist.

    Habe ich nicht gefragt. Musst du richtig lesen.


  • Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun? Die Chance, dass das jemand merkt, scheint mir nahe null zu sein.

    hm...

    (und ich werfe in den Raum, dass ich nicht glaube, dass dies unter schriftstellerischer Tätigkeit fällt, die nur angezeigt werden sollte.
    Meine These wird auch vom Beitrag vom Frosch unterstützt, der sonst die Anträge nicht vom Amt mit einer Genehmigung und Bedingung zurückbekommen hätte)

    Trotzdem halte ich es für - in der Praxis, jenseits meiner Einstellung und Verständnis unseres Jobs - absolut problemlos und ohne Frage: Morgen bei der Schule den Antrag auf Nebentätigkeit abgeben und gut.

  • Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun?

    Füll den Antrag aus. Findet man im Internet.

    Ich habe da "Anzeige einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit" angekreuzt. Daran hat niemand Anstoß genommen.

    Gefragt, wie lange man das schon macht hat keiner. Ich selbst habe erst die Antwort der Bezirksregierung abgewartet und dann gestartet. Den Zusatz, den kleiner gruener frosch hat, habe ich nicht darauf stehen. Nur die Anweisung, dass man Meldung machen soll, wenn man mehr als 1200€ im Kalenderjahr verdient dadurch. Das werde ich ganz bestimmt nicht erreichen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Füll den Antrag aus. Findet man im Internet.

    Ich habe da "Anzeige einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit" angekreuzt. Daran hat niemand Anstoß genommen.

    Gefragt, wie lange man das schon macht hat keiner. Ich selbst habe erst die Antwort der Bezirksregierung abgewartet und dann gestartet. Den Zusatz, den kleiner gruener frosch hat, habe ich nicht darauf stehen. Nur die Anweisung, dass man Meldung machen soll, wenn man mehr als 1200€ im Kalenderjahr verdient dadurch. Das werde ich ganz bestimmt nicht erreichen.

    Mache ich. Hoffentlich wird das nicht schlimm :(

  • Du wirst von deinem Arbeitgeber u.a. dafür bezahlt, dass du Materialien für den Unterricht erstellst. Diese Materialien wurden zwar von dir erstellt und du hast das Urheberrecht aber der Dienstherr hat das Nutzungsrecht. Insbesondere kannst du nicht, die Materialien, die du in deiner Arbeitszeit erstellt hast, anschließend einfach weiterverkaufen.

    Wenn Du in deiner Freizeit Unterrichtsmaterial erstellst oder beispielsweise für einen Verlag arbeitest, ist das unproblematisch und ggf. muss "nur" die Nebentätigkeit genehmigt werden.

    Wenn Du aber Material verkaufen willst, das Du im Rahmen deines Unterrichtes erstellst hast, ist es rechtlich schwierig. Grundsätzlich geht das alles, wenn der Dienstherr das genehmigt hat. Ansonsten ist es rechtlich schwierig. Da könnte sogar im Extremfall ein Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund im Raum stehen.

  • Na und? Darf man Material dann auch nur ein einziges Mal verkaufen? Damit hat man ja dann schon einmal Geld verdient. Merkwürdiges "Argument"

    Du arbeitest aber für deinen Arbeitgeber. Wenn Du für VW einen Motor entwirfst, kannst Du die Pläne anschließend auch nicht noch am freien Markt verkaufen. Du bist (wie ein) Angestellter und nicht wie ein Selbstständiger.
    Dein Arbeitgeber bezahlt dich dafür, dass Du für ihn Unterrichtsmaterial erstellst. Du kannst natürlich das sauber trennen, was Du für deine dienstliche Tätigkeit gemacht hast und was in deiner Freizeit.

  • Du wirst von deinem Arbeitgeber u.a. dafür bezahlt, dass du Materialien für den Unterricht erstellst. Diese Materialien wurden zwar von dir erstellt und du hast das Urheberrecht aber der Dienstherr hat das Nutzungsrecht. Insbesondere kannst du nicht, die Materialien, die du in deiner Arbeitszeit erstellt hast, anschließend einfach weiterverkaufen.

    Doch, sicher darf ich das. Solange es keine Arbeitszeiterfassing bei Lehrkräften gibt, ist das so oder so sehr theoretisch. Ich arbeite auch ohne die Erstellu g von guten Materialien lang genug. Dann habe ich den Kram eben in meiner Freizeit erstellt und nutze ihn auch in Unterricht. Was für ein Glück für den Dienstherren, dass ich sogar meine private Zeit einsetze.

    Diese ganze Diskussion ist vollkommen surreal.

  • Doch, sicher darf ich das. Solange es keine Arbeitszeiterfassing bei Lehrkräften gibt, ist das so oder so sehr theoretisch. Ich arbeite auch ohne die Erstellu g von guten Materialien lang genug. Dann habe ich den Kram eben in meiner Freizeit erstellt und nutze ihn auch in Unterricht. Was für ein Glück für den Dienstherren, dass ich sogar meine private Zeit einsetze.

    Diese ganze Diskussion ist vollkommen surreal.

    Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter deine Argumentation da folgt. Zufälligerweise erstelle ich in meiner Freizeit regelmäßig Material, das ich gerade für den Unterricht brauche ...

    Aber es ist doch inhaltlich vollkommen. Materialien, die du im Rahmen deiner Arbeitszeit erstellst, kannst Du nicht einfach online verkaufen. Ob der Dienstherr dir das nachweisen kann oder nicht, steht auf einer anderen Seite. Es gibt genug Möglichkeiten den Dienstherr zu betrügen. Aber es geht doch darum, was erlaubt ist und was nicht. Und da ist meine Unterscheidung doch klar. Wenn die Lehrkraft das Material in ihrer Freizeit erstellt hat, kann sie es frei verkaufen. Die Lehrkraft muss lediglich die Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Für die Fälle, die hier angedeutet wurden, ging es aber eher um Material, das im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellt wurde.

  • Die Frage ist doch eher, warum man in seiner Freizeit oder im Rahmen einer Nebentätigkeit erstelltes Material nicht auch seinen Schülern zur Verfügung stellen sollte.

    Wenn jemand für einen Lehrmittelverlag Material erstellt, nutzt er das ja ggf. auch in seinem Unterricht.

  • Angenommen ich habe ein Lernvideo (oder sogar eine ganze Video-Reihe) erstellt, lade es (da ich keinen eigenen Server habe) auf YouTube hoch, zeige es meinen Schülern im Unterricht. Jahr für Jahr. Alles gut.
    Ein Blog/Forum stößt zufällig auf mein Video und berichtet darüber. Die Klickzahlen gehen hoch. In immer mehr Klassen/Schulen wird mein Video/meine Videos gezeigt. Plötzlich bekomme ich durch die Videos Einnahmen.

    Muss ich das Video dann direkt löschen oder die Einnahmen ablehnen, da ich das Video für meinen Unterricht erstellt habe, nun aber auch andere Lehrkräfte/Schulen davon profitieren und dies zeigen?
    Ich denke ganz klar: nein!


    Anderes Beispiel:
    Ich bin an einer Schule für die Administration der PCs zuständig. Ich schreibe mir - zur Arbeitserleichterung - ein kleines Programm, mit dem ich die PCs leichter verwalten kann.
    In meinem Blog berichte ich über das Programm und biete es zum Download an. Die Downloadzahlen nehmen zu, erste Einnahmen kommen. Muss ich das Programm dann offline nehmen, da ich es ursprünglich während meiner Arbeitszeit für meine Schule erstellt hatte?
    Ich denke: nein!


    Das Land kann sich doch freuen, wenn Inhalte/Materialien/Programme ausgetauscht werden und nicht jede Lehrkraft das Rad neu erfinden muss...

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