Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • Wahrscheinlich hat es schon einer geschrieben (habe noch nicht alles gelesen): auf den eduki-Nebentätigkeits-Anfragen, die ich bisher mal ans Schulamt weitergeleitet hatte, stand hinterher immer drauf "Es muss sich um Material handeln, dass nicht für den eigenen Unterricht entstanden ist."

    Mit welcher Begründung?

  • sicherlich die logische, die ich oben schon schrieb: Die eigene Unterrichtsvorbereitung findet in der Arbeitszeit statt.
    Der Architekt im Architektenbüro kann einen Nebenerwerb haben.
    Aber er kann nicht die Pläne, die er tagsüber als Angestellter entwirft, abends aufhübschen und dann verkaufen.

  • Finde ich beim Architekten logisch, beim Lehrer komplett unlogisch, denn ein Weiterverkauf meines Materials fügt dem Arbeitgeber keinerlei Schaden zu.

  • Trotzdem wurde ich schon dafür bezahlt.
    (Auch wenn ich das Argument des Schadens verstehe: Inwiefern hat das Architektenbüro einen Schaden, nur weil der Architekt nebenbei ähnliche Gebäude entwirft?)

  • Du fragst nicht ernsthaft in aller Öffentlichkeit, ob du ein Dienstvergehen begehen sollst? Wenn doch: Nein, sollst du selbstverständlich nicht. Wir können auch keine Absolution erteilen, wenn du noch so wenige Stunden investierst und das Material noch so wunderschön ist.

    Habe ich nicht gefragt. Musst du richtig lesen.


  • Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun? Die Chance, dass das jemand merkt, scheint mir nahe null zu sein.

    hm...

    (und ich werfe in den Raum, dass ich nicht glaube, dass dies unter schriftstellerischer Tätigkeit fällt, die nur angezeigt werden sollte.
    Meine These wird auch vom Beitrag vom Frosch unterstützt, der sonst die Anträge nicht vom Amt mit einer Genehmigung und Bedingung zurückbekommen hätte)

    Trotzdem halte ich es für - in der Praxis, jenseits meiner Einstellung und Verständnis unseres Jobs - absolut problemlos und ohne Frage: Morgen bei der Schule den Antrag auf Nebentätigkeit abgeben und gut.

  • Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun?

    Füll den Antrag aus. Findet man im Internet.

    Ich habe da "Anzeige einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit" angekreuzt. Daran hat niemand Anstoß genommen.

    Gefragt, wie lange man das schon macht hat keiner. Ich selbst habe erst die Antwort der Bezirksregierung abgewartet und dann gestartet. Den Zusatz, den kleiner gruener frosch hat, habe ich nicht darauf stehen. Nur die Anweisung, dass man Meldung machen soll, wenn man mehr als 1200€ im Kalenderjahr verdient dadurch. Das werde ich ganz bestimmt nicht erreichen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Füll den Antrag aus. Findet man im Internet.

    Ich habe da "Anzeige einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit" angekreuzt. Daran hat niemand Anstoß genommen.

    Gefragt, wie lange man das schon macht hat keiner. Ich selbst habe erst die Antwort der Bezirksregierung abgewartet und dann gestartet. Den Zusatz, den kleiner gruener frosch hat, habe ich nicht darauf stehen. Nur die Anweisung, dass man Meldung machen soll, wenn man mehr als 1200€ im Kalenderjahr verdient dadurch. Das werde ich ganz bestimmt nicht erreichen.

    Mache ich. Hoffentlich wird das nicht schlimm :(

Werbung