Die Fach- und Bildungsgangkonferenzen stehen wieder einmal an und die Leitung unserer hohen Hauses vertritt die Ansicht, dass Fach- und Bildungsgangkonferenzen keine Schulmitwirkungsgremien sind und deshalb deren Vorsitzenden und Stellvertretungen nicht wie nach § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geheim gewählt werden muss, da es unter die übrigen Wahlen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW) fallen sollte. Ich halte diese Rechtsauffassung nicht für unangreifbar, da die Fachkonferenz aber im siebten Teil, zweiter Abschnitt (Mitwirkung in der Schule) des Schulgesetzes genannt wird (§ 70 SchulG NRW), gehe ich davon aus, dass die Fachkonferenz sehr wohl ein Mitwirkungsgremium ist und der Vorsitz daher zwingend geheim zu wählen ist. Auch der Philologenverband (iieh) geht in dieser Broschüre für Referendare (S. 14) davon aus, dass die Fachkonferenz ein Mitwirkungsgremium ist.
Wir haben die unangenehme Situation an der Schule, dass sich Abteilungsleitungen zu Fachkonferenzvorsitzenden wählen lassen und dann in der Fachkonferenz die Agenda der erweiterten Schulleitung pushen, was für uns oft mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.
Wie ist das bei euch? Wählt ihr die Vorsitzenden der Fach- und/oder Bildungsgangkonferenzen geheim? Gibt es Absprachen oder Einmischungen von Seiten der erweiterten Schulleitung?