Ist die Fachkonferenz ein Schulmitwirkungsgremium? (NRW)

  • Die Fach- und Bildungsgangkonferenzen stehen wieder einmal an und die Leitung unserer hohen Hauses vertritt die Ansicht, dass Fach- und Bildungsgangkonferenzen keine Schulmitwirkungsgremien sind und deshalb deren Vorsitzenden und Stellvertretungen nicht wie nach § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geheim gewählt werden muss, da es unter die übrigen Wahlen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW) fallen sollte. Ich halte diese Rechtsauffassung nicht für unangreifbar, da die Fachkonferenz aber im siebten Teil, zweiter Abschnitt (Mitwirkung in der Schule) des Schulgesetzes genannt wird (§ 70 SchulG NRW), gehe ich davon aus, dass die Fachkonferenz sehr wohl ein Mitwirkungsgremium ist und der Vorsitz daher zwingend geheim zu wählen ist. Auch der Philologenverband (iieh) geht in dieser Broschüre für Referendare (S. 14) davon aus, dass die Fachkonferenz ein Mitwirkungsgremium ist.

    Wir haben die unangenehme Situation an der Schule, dass sich Abteilungsleitungen zu Fachkonferenzvorsitzenden wählen lassen und dann in der Fachkonferenz die Agenda der erweiterten Schulleitung pushen, was für uns oft mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Wie ist das bei euch? Wählt ihr die Vorsitzenden der Fach- und/oder Bildungsgangkonferenzen geheim? Gibt es Absprachen oder Einmischungen von Seiten der erweiterten Schulleitung?

  • Die Fach- und Bildungsgangkonferenzen stehen wieder einmal an und die Leitung unserer hohen Hauses vertritt die Ansicht, dass Fach- und Bildungsgangkonferenzen keine Schulmitwirkungsgremien sind und deshalb deren Vorsitzenden und Stellvertretungen nicht wie nach § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geheim gewählt werden muss, da es unter die übrigen Wahlen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW) fallen sollte. Ich halte diese Rechtsauffassung nicht für unangreifbar, da die Fachkonferenz aber im siebten Teil, zweiter Abschnitt (Mitwirkung in der Schule) des Schulgesetzes genannt wird (§ 70 SchulG NRW), gehe ich davon aus, dass die Fachkonferenz sehr wohl ein Mitwirkungsgremium ist und der Vorsitz daher zwingend geheim zu wählen ist. Auch der Philologenverband (iieh) geht in dieser Broschüre für Referendare (S. 14) davon aus, dass die Fachkonferenz ein Mitwirkungsgremium ist.

    Wir haben die unangenehme Situation an der Schule, dass sich Abteilungsleitungen zu Fachkonferenzvorsitzenden wählen lassen und dann in der Fachkonferenz die Agenda der erweiterten Schulleitung pushen, was für uns oft mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Wie ist das bei euch? Wählt ihr die Vorsitzenden der Fach- und/oder Bildungsgangkonferenzen geheim? Gibt es Absprachen oder Einmischungen von Seiten der erweiterten Schulleitung?

    Ein Paradebeispiel für "eine Schulleitung geht so weit, wie das Kollegium sie lässt."

    Die Auffassung der Schulleitung ist in meinen Augen grundfalsch und ziemlich dreist - die Gründe dafür hast Du selbst dargelegt. Was bei Deiner Schule offenbar passiert, ist die Ausnutzung der Unkenntnis des Kollegiums und des Unwillens, hier gegenzuhalten. Die Intention scheint hier ja auch sehr klar zu sein.

    Ihr habt doch eine Personalvertretung vor Ort. Wieso kann die nicht mit der Schulleitung reden und angesichts der zu erwartenden gegenteiligen Rechtsauffassungen ankündigen, dass man das über die BR klären lässt. Wenn die Schulleitung bei klarem Verstand ist, wird sie einknicken. Wenn nicht, läuft sie Gefahr, von der BR zurückgepfiffen zu werden, was aber das Klima an Eurer Schule sicherlich auch vergiften würde.

    Da frage ich mich manchmal, wieso erwachsene Menschen das mit sich machen lassen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • An meinen Vorgängerschulen wurde durchweg offen per Handzeichenabstimmung gewählt. Dort herrschte aber auch immer Einigkeit oder man war froh, dass sich überhaupt jemand bereit erklärt.

    Meine jetzige SL besteht sehr nachdrücklich auf geheime, schriftliche Wahlen und hält offene Wahlen für ein nicht korrekt durchgeführtes Verfahren (und Beschlüsse damit für potentiell anfechtbar).

  • Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Vergiss es. Du wirst immer alleine kämpfen, love it, change it or leave it.

  • Vergiss es. Du wirst immer alleine kämpfen, love it, change it or leave it.

    Nein, nein, das haben wir so schon durchaus besprochen. Genug haben gesagt, dass sie für jemand anderes stimmen würden, wenn denn nur die Wahl geheim wäre.

  • An meinen Vorgängerschulen wurde durchweg offen per Handzeichenabstimmung gewählt. Dort herrschte aber auch immer Einigkeit oder man war froh, dass sich überhaupt jemand bereit erklärt.

    Meine jetzige SL besteht sehr nachdrücklich auf geheime, schriftliche Wahlen und hält offene Wahlen für ein nicht korrekt durchgeführtes Verfahren (und Beschlüsse damit für potentiell anfechtbar).

    Formal ist das korrekt. Ich habe das bislang noch auf keiner Fachkonferenz erlebt. In der Tat sind viele KollegInnen um den TEAM-Gedanken froh.
    (Toll, Ein Anderer Macht's)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nein, nein, das haben wir so schon durchaus besprochen. Genug haben gesagt, dass sie für jemand anderes stimmen würden, wenn denn nur die Wahl geheim wäre.

    Wer soll Euch denn daran hindern? Soll der AL oder die SL dann die Wahl beanstanden? Der/die DezernentIn freut sich bestimmt über einen solchen Kindergarten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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