Ist die Fachkonferenz ein Schulmitwirkungsgremium? (NRW)

  • Die Fach- und Bildungsgangkonferenzen stehen wieder einmal an und die Leitung unserer hohen Hauses vertritt die Ansicht, dass Fach- und Bildungsgangkonferenzen keine Schulmitwirkungsgremien sind und deshalb deren Vorsitzenden und Stellvertretungen nicht wie nach § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geheim gewählt werden muss, da es unter die übrigen Wahlen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW) fallen sollte. Ich halte diese Rechtsauffassung nicht für unangreifbar, da die Fachkonferenz aber im siebten Teil, zweiter Abschnitt (Mitwirkung in der Schule) des Schulgesetzes genannt wird (§ 70 SchulG NRW), gehe ich davon aus, dass die Fachkonferenz sehr wohl ein Mitwirkungsgremium ist und der Vorsitz daher zwingend geheim zu wählen ist. Auch der Philologenverband (iieh) geht in dieser Broschüre für Referendare (S. 14) davon aus, dass die Fachkonferenz ein Mitwirkungsgremium ist.

    Wir haben die unangenehme Situation an der Schule, dass sich Abteilungsleitungen zu Fachkonferenzvorsitzenden wählen lassen und dann in der Fachkonferenz die Agenda der erweiterten Schulleitung pushen, was für uns oft mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Wie ist das bei euch? Wählt ihr die Vorsitzenden der Fach- und/oder Bildungsgangkonferenzen geheim? Gibt es Absprachen oder Einmischungen von Seiten der erweiterten Schulleitung?

  • Die Fach- und Bildungsgangkonferenzen stehen wieder einmal an und die Leitung unserer hohen Hauses vertritt die Ansicht, dass Fach- und Bildungsgangkonferenzen keine Schulmitwirkungsgremien sind und deshalb deren Vorsitzenden und Stellvertretungen nicht wie nach § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geheim gewählt werden muss, da es unter die übrigen Wahlen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW) fallen sollte. Ich halte diese Rechtsauffassung nicht für unangreifbar, da die Fachkonferenz aber im siebten Teil, zweiter Abschnitt (Mitwirkung in der Schule) des Schulgesetzes genannt wird (§ 70 SchulG NRW), gehe ich davon aus, dass die Fachkonferenz sehr wohl ein Mitwirkungsgremium ist und der Vorsitz daher zwingend geheim zu wählen ist. Auch der Philologenverband (iieh) geht in dieser Broschüre für Referendare (S. 14) davon aus, dass die Fachkonferenz ein Mitwirkungsgremium ist.

    Wir haben die unangenehme Situation an der Schule, dass sich Abteilungsleitungen zu Fachkonferenzvorsitzenden wählen lassen und dann in der Fachkonferenz die Agenda der erweiterten Schulleitung pushen, was für uns oft mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Wie ist das bei euch? Wählt ihr die Vorsitzenden der Fach- und/oder Bildungsgangkonferenzen geheim? Gibt es Absprachen oder Einmischungen von Seiten der erweiterten Schulleitung?

    Ein Paradebeispiel für "eine Schulleitung geht so weit, wie das Kollegium sie lässt."

    Die Auffassung der Schulleitung ist in meinen Augen grundfalsch und ziemlich dreist - die Gründe dafür hast Du selbst dargelegt. Was bei Deiner Schule offenbar passiert, ist die Ausnutzung der Unkenntnis des Kollegiums und des Unwillens, hier gegenzuhalten. Die Intention scheint hier ja auch sehr klar zu sein.

    Ihr habt doch eine Personalvertretung vor Ort. Wieso kann die nicht mit der Schulleitung reden und angesichts der zu erwartenden gegenteiligen Rechtsauffassungen ankündigen, dass man das über die BR klären lässt. Wenn die Schulleitung bei klarem Verstand ist, wird sie einknicken. Wenn nicht, läuft sie Gefahr, von der BR zurückgepfiffen zu werden, was aber das Klima an Eurer Schule sicherlich auch vergiften würde.

    Da frage ich mich manchmal, wieso erwachsene Menschen das mit sich machen lassen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • An meinen Vorgängerschulen wurde durchweg offen per Handzeichenabstimmung gewählt. Dort herrschte aber auch immer Einigkeit oder man war froh, dass sich überhaupt jemand bereit erklärt.

    Meine jetzige SL besteht sehr nachdrücklich auf geheime, schriftliche Wahlen und hält offene Wahlen für ein nicht korrekt durchgeführtes Verfahren (und Beschlüsse damit für potentiell anfechtbar).

  • Genug Kollegen haben darauf keine Lust mehr, würden aber bei einer offenen Wahl nicht gegen die A15er stimmen. Mit einer geheimen Wahl hätten wir reale Chancen, einen von uns zum Vorsitzenden zu wählen.

    Vergiss es. Du wirst immer alleine kämpfen, love it, change it or leave it.

  • Vergiss es. Du wirst immer alleine kämpfen, love it, change it or leave it.

    Nein, nein, das haben wir so schon durchaus besprochen. Genug haben gesagt, dass sie für jemand anderes stimmen würden, wenn denn nur die Wahl geheim wäre.

  • An meinen Vorgängerschulen wurde durchweg offen per Handzeichenabstimmung gewählt. Dort herrschte aber auch immer Einigkeit oder man war froh, dass sich überhaupt jemand bereit erklärt.

    Meine jetzige SL besteht sehr nachdrücklich auf geheime, schriftliche Wahlen und hält offene Wahlen für ein nicht korrekt durchgeführtes Verfahren (und Beschlüsse damit für potentiell anfechtbar).

    Formal ist das korrekt. Ich habe das bislang noch auf keiner Fachkonferenz erlebt. In der Tat sind viele KollegInnen um den TEAM-Gedanken froh.
    (Toll, Ein Anderer Macht's)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nein, nein, das haben wir so schon durchaus besprochen. Genug haben gesagt, dass sie für jemand anderes stimmen würden, wenn denn nur die Wahl geheim wäre.

    Wer soll Euch denn daran hindern? Soll der AL oder die SL dann die Wahl beanstanden? Der/die DezernentIn freut sich bestimmt über einen solchen Kindergarten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wer soll Euch denn daran hindern? Soll der AL oder die SL dann die Wahl beanstanden? Der/die DezernentIn freut sich bestimmt über einen solchen Kindergarten.

    Beanstanden würde die SL und die ALen die Wahl sicher nicht, aber unsere Gesamtschulleitung hat schon besondere Vorstellungen von ihrer Aufgabe und wie man darauf reagieren sollte, wenn die Mitarbeiter nicht so wollen. Die Schulatmosphäre könnte kurzfristig jedenfalls leiden und Beförderungsaussichten geschmälert werden, so befürchten jedenfalls einige.

  • Beanstanden würde die SL und die ALen die Wahl sicher nicht, aber unsere Gesamtschulleitung hat schon besondere Vorstellungen von ihrer Aufgabe und wie man darauf reagieren sollte, wenn die Mitarbeiter nicht so wollen. Die Schulatmosphäre könnte kurzfristig jedenfalls leiden und Beförderungsaussichten geschmälert werden, so befürchten jedenfalls einige.

    Also halten wir fest, dass Teile des Kollegiums Angst vor einer Verschlechterung der Atmosphäre und um ihr persönliches Fortkommen haben und daher eine klar rechtswidriges Verhalten der Schulleitung hinnehmen. Dass eben diese Teile des Kollegiums sich zu Komplizen der Schulleitung machen, ist diesen Leuten hoffentlich klar.

    Das entspricht vom Prinzip her der Logik von SchülerInnen, die auch den Mythos hartnäckig pflegen, dass man eine schlechte Note bekommt, wenn man etwas gegen eine Lehrkraft sagt.

    Dann kann man das Ganze auch abkürzen. Ihr wisst jetzt, dass das Ganze rechtswidrig ist. Einige von Euch haben Angst, dass es Ärger geben könnte, wenn man dagegen vorgeht. Es liegt nun an Euch (erwachsene Menschen und Angehörige des öffentlichen Dienstes) zu entscheiden, wie Ihr damit umgehen wollt. Ein Hinnehmen wird die Schulleitung darin bestärken, dass dieser Kurs fahrbar ist und bleiben wird.

    Womit wir wieder bei der These sind, dass eine Schulleitung soweit geht, wie man sie lässt.

    q.e.d.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die Rechtslage nützt euch ja nichts, wenn ihr nicht bereit seid, sie auch einzufordern. Eine Rechtsaufsicht einzuschalten bedarf womöglich sogar größeren Mutes als für die genehme Kandidatin zu stimmen. Nunja.

    Ich ginge wie folgt vor, beriefe mich auf demokratischen Usus und stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf geheime Wahl, wenn die entsprechende Abstimmung absteht. Dann kommt der durch (gut) oder nicht (dann weiß man, wo man dran ist).

    Was ich allerdings nicht verstehe, wie so ein ömmeliger Posten wie Konferenzvorsitz eine derartige Auswirkung haben kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Ich habe heute noch mal Gespräche geführt. Wir hätten die Mehrheit für einen Vorsitzenden, aber viele möchten nicht offen für ihn stimmen. Ein paar mehr würden aber für eine geheime Wahl stimmen, damit dürften wir knapp das Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten erreichen, die nach § 64 Abs. 1 Satz 2 SchulG notwendig wären, jedenfalls nach Rechtsauffassung der Schulleitung. Das Problem ist nur, dass einige hier auf die Ungerechtigkeit hingewiesen haben, dass diejenigen, die den Antrag auf geheime Wahl stützen, dann den Unmut der Schulleitung auf sich ziehen, während die anderen, die den neuen Vorsitz wählen, verdeckt bleiben. Aber ich denke, das kriegen wir hin. Ich verstehe die Furcht vor der Schulleitung auch überhaupt nicht. Die Leute sind fast alle auf Lebenszeit verbeamtet und abgesichert, wie sonst kaum einer. Da passiert nun wirklich nichts, was man nicht ertragen könnte.

    Zitat

    Was ich allerdings nicht verstehe, wie so ein ömmeliger Posten wie Konferenzvorsitz eine derartige Auswirkung haben kann.

    Indem man den Posten für Schulleitungssachen verwendet und zeigt, wie aktiv man arbeitet. Da wird dann eben jeden Monat zur Fachkonferenz eingeladen (schau wie fleißig ich und meine Leute sind) und Gegenstände bearbeitet, die nur noch so gerade in das Aufgabengebiet der Konferenz fallen.

  • Da wird dann eben jeden Monat zur Fachkonferenz eingeladen (schau wie fleißig ich und meine Leute sind) und Gegenstände bearbeitet, die nur noch so gerade in das Aufgabengebiet der Konferenz fallen.

    Dann bleibt weniger Zeit für andere Sachen. So what? Über Arbeitszeit und Überlastungsanzeige haben wir doch gerade nebenan diskutiert. Ploppt bei mir gerade auf wegen neuer Beiträge.

    Ich formuliere es mal etwas anders als Bolzbold : Zum Verarschen gehört auch immer eine, die sich verarschen lässt. Stell den Antrag auf geheime Wahl. Dann geht es so oder so aus. Viel Erfolg!

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Indem man den Posten für Schulleitungssachen verwendet und zeigt, wie aktiv man arbeitet. Da wird dann eben jeden Monat zur Fachkonferenz eingeladen (schau wie fleißig ich und meine Leute sind) und Gegenstände bearbeitet, die nur noch so gerade in das Aufgabengebiet der Konferenz fallen.

    Was sagen denn die Elternvertreter, die ihr ja bestimmt auch immer dabei haben möchtet, zu so einem Kindergarten? Warum sollte man jeden Monat zu eine Fachkonferenz einladen, wenn es dort überhaupt nichts zu besprechen gibt? Gegenstände, die ihr nicht bearbeiten wollt, bearbeitet ihr doch wohl nicht. Dazu zwingt euch doch keiner, erst reicht kein Fachkonferenzvorsitzender, da der doch nichts zu sagen hat.

  • Per Hand offen in beiden Fachkonferenzen. Jeder ist glücklich, dass es einen freiwilligen gibt. Früher hat man sogar die Anfänger quasi gezwungen, den Vorsitz zu machen, wogegen sich einer offen dagegen gewehrt hat, der dann doch den Vorsitz gemacht hat.

  • Was sagen denn die Elternvertreter, die ihr ja bestimmt auch immer dabei haben möchtet, zu so einem Kindergarten? Warum sollte man jeden Monat zu eine Fachkonferenz einladen, wenn es dort überhaupt nichts zu besprechen gibt? Gegenstände, die ihr nicht bearbeiten wollt, bearbeitet ihr doch wohl nicht. Dazu zwingt euch doch keiner, erst reicht kein Fachkonferenzvorsitzender, da der doch nichts zu sagen hat.

    Gibt keine Elternvertreter. Sollte es geben, gibt es aber nicht. Ist am Berufskolleg aber auch nicht so ungewöhnlich. Ich saß bisher auch bei all meinen Pflegschaftsabenden alleine. Eltern interessieren sich entweder nicht oder die Schüler sind eben volljährig.

  • Und wenn ihr den Antrag stellt, bereitet auch gleich Stimmzettel vor. Sonst wird vielleicht versucht, es den Anwesenden wegen des Aufwands doch wieder auszureden.

    Ich habe bisher noch keine geheime Wahl für den Fachschaftsvorsitz erlebt. Aber wenn jemand in der Gesamtlehrerkonferenz eine geheime Wahl möchte, wird das oft von einem (örtlichen) Personalrat im Rahmen seiner Personalratätigkeit beantragt: “Ich wurde als Personalrat von ein/zwei/mehreren Kollegen gebeten..“ Vielleicht in NRW auch eine Option?
    Allerdings genügt bei uns (BW) eine Person, die geheim wählen möchte.

    LG DFU

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