Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich merke immer mehr, dass ich eine volle Stelle gesundheitlich/psychisch nicht packe.
    Den Schultag an sich stehe ich (meistens) irgendwie durch, aber nach einem vollen Tag bin ich dann total platt. In meiner Freizeit habe ich dann keine Kapazitäten mehr für Unternehmungen, auch nicht am Wochenende. Auch körperlich merke ich es mittlerweile. Es geht mir in allen Lebensbereichen (sozial, psychisch, physisch) immer schlechter.
    Ich fühle mich wie ein Sportler im Übertraining, der gezwungen wird, weiterhin voll zu trainieren und dadurch immer schlechter regeneriert und immer mehr Symptome der Überlastung entwickelt.
    Da ich weder Kinder noch pflegebedürftige Angehörige habe und eine voraussetzungslose Teilzeit in NRW ja nicht mehr genehmigt wird, würde mir nur der Weg über gesundheitliche Gründe bleiben. (Was ja bei mir auch der Fall/Grund ist)
    Da ich in Behandlung bin und auch schon verschiedene Ärzte wegen meiner Symptome aufgesucht habe, denke ich, dass ich überzeugende Gutachten bekommen würde.

    Irgendwie war ich der Meinung, etwas von „Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen“ gelesen zu haben, aber auf der Seite des VBE fand ich dann folgendes.

    „Eine „Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen“ sehen die Gesetze nicht vor. Es gibt jedoch die Möglichkeit der „begrenzten Dienstfähigkeit“ (auch Teildienstfähigkeit genannt), hier ist die rechtliche Grundlage der § 27 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG). Hier erfolgt eine von der Bezirksregierung festgesetzte Teilzeit / begrenzte Dienstfähigkeit nach einer erfolgten amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Auch hier beraten Sie Ihre Personalräte.“

    Gibt es hier Erfahrungen aus NRW dazu? Wird in begründeten Fällen Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen gewährt oder wird dann in der Regel direkt ein Verfahren zur Feststellung der Teildienstfähigkeit eingeleitet?

    Hat jemand einen Tipp oder eine „Anleitung“ wie ich am besten vorgehe?
    Worauf muss ich achten? Welche möglichen Probleme können auftreten?

    Mir ist bewusst, dass es im Extremfall passieren kann, dass man komplett Dienstunfähig geschrieben wird, da ich aber aktuell noch „funktioniere“, also all meinen Aufgaben nachkomme und auch überschaubare Fehlzeiten habe, gehe ich nicht davon aus, dass das bei mir nicht passieren wird.
    Mir ist auch bewusst, dass es stark vom Sachbearbeiter oder dem Amtsarzt abhängt, aber trotzdem wäre ich dankbar für Erfahrungen und Tipps.

    Ich gehe für mich nicht davon aus, dass ich irgendwann wieder deutlich "belastbarer" sein werde, sondern dass die reduzierte Stundenzahl ein Dauerzustand wäre.
    Ich bin mir aber auch sicher, dass weniger Stunden mir sehr helfen würden, denn ich merke ganz klar den Unterricht zwischen einem Unterrichtstag von 8-15 Uhr und zB einem Tag von 8-12 Uhr und wenn ich insgesamt weniger Stunden hätte, wären ja mehr kurze Tage möglich als mit voller Stundenzahl.
    Mir ist natürlich auch bewusst, dass ich weniger Geld bekommen würde, aber das habe ich mir schon ausgerechnet und ich würde damit klarkommen.

    Danke für eure Hilfe und Anregungen.

  • Für die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen brauchst du nicht viele Gutachten, es reichen ein paar Zeilen mit Einschätzung des Arztes (er soll ja nicht deine Lebensgeschichte aufschreiben)-
    Dein Personalrat kann dir Informationen geben, ob es in deiner BR und Lehramt jemals abgelehnt wurde. Ich habe damals formlos beantragt und "musste" nur ein Attest später nachreichen (hatte ich beim Antrag nicht gemacht). Also einfach ein kurzes Attest einreichen und sehen, ob mehr verlangt wird.
    Ich kenne bisher keinen, wo ein Antrag auf TZ aus gesundheitlichen Gründen zu einer Prüfung der Teildienstfähigkeit geführt hat.

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