Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW

  • A) das entscheidet / empfiehlt der Amtsarzt auf Grundlage der Krankenakte und Untersuchungen.

    B) nichts von einem Tag auf den anderen. Wege sind lang und langsam.
    Stellungnahme AA -> BR
    BR informiert LK und Schule und gibt Möglichkeit des Widerspruchs

    Erst mit Ablauf der Frist oder bei Eingang der Zustimmung der LK kann es dem PR zur Stellungnahme/ Kenntnis vorgelegt werden

    DANN schickt die BR die info an LBV, das ab Ablauf des Monats, wo der Brief eingeht der Status sich ändert.

    Da bei mir der AA sich der Stundenzahl angeschlossen hat, die in allen Gutachten stand, weiss ich nicht, wann man den Kurs gekürzt hätte. Vermutlich ab Zusage/Nicht-Widerspruch des Kollegen


    Wenn der Kollege aber zum AA mit nur einem Medikationsplan und ohne Arztbrief geht, dann braucht er sich nicht wundern, dass sich das zieht.

  • Aber wie lange gilt dann die Teildienstfähigkeit?
    Angenommen, man ist auf TZ und das Prozedere ist dann zB im Dezember durch… ab dann bis zum Ende des Schuljahres?

    Das wäre schon recht wenig für so einen Aufwand mit erstellten Gutachten etc.

  • Das habe ich doch oben beantwortet: der Amtsarzt entscheidet aufgrund der Akte.

    Aber wie lange gilt der Entscheid des Arztes?

    Ich meine, nicht, dass man dann die Frist zur Stellung eines neuen Antrags auf TZ verpasst und plötzlich nach TU und Teildienstfähigkeit überraschend im nächsten Schuljahr wieder mit voller Stelle da steht.

  • Der Arzt ENTSCHEIDET AUF GRUNDLAGE DER AKTE, wie lange es dauert soll.
    Sorry, aber ich weiß nicht, was du hören willst.
    JEDER Fall ist individuell.
    Ich kenne nur den Richtwert für voll-DU: oft erstmal 2 Jahre und dann Wiedervorstellung. (Ob er für ALLE gilt, bezweifle ich).
    Bei der Teildienstfähigkeit habe ich auch von befristeten Sachen gehört.
    Was bringt dir das aber, wenn ich dir sage, dass der Amtsarzt mich für so kaputt hält, dass es bei mir unbefristet ist? Oder dass er weiß, dass das eine Jahr zur Wiedererlangung meiner vollen Dienstfähigkeit reicht und ich also eine Befristung habe?
    Es ist doch total unterschiedlich, ob jemand nach einer OP längere Zeit TZ machen muss, oder nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist (ob es dann eine Teildienstfähigkeit wäre, keine Ahnung, aber Ärzte haben eben alle Fälle vor sich)

    Einmal editiert, zuletzt von chilipaprika (31. Oktober 2026 15:11)

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