Bei uns würde es auch ein riesiges Donnerwetter geben. Praktikumsbesuche müssen wir als Dienstreise genehmigen lassen (netterweise nicht 14 Tage vorher, aber immer mit Vorlauf) und eine Krankmeldung kann sich nicht auf einzelne Teilaufgaben beschränken. Aber was natürlich geht, du meldest dich krank und genest im Verlauf des Tages. Andersrum ist es üblicher, aber da dürfte nichts gegen sprechen. Organisatorisch ist es natürlich quatsch.
Krank melden und Praxisbesuch machen?
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eine Krankmeldung kann sich nicht auf einzelne Teilaufgaben beschränken
Wer sagt das?!?
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Wohl weder für Beamte zutreffend noch für das gefragte, denn es geht ja nicht um Prozente, sondern einzelne Aufgaben und da hat der Schulrat bei uns mitgeteilt, dass das geht.
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Wohl weder für Beamte zutreffend noch für das gefragte, denn es geht ja nicht um Prozente, sondern einzelne Aufgaben und da hat der Schulrat bei uns mitgeteilt, dass das geht.
Magst Du uns dann mal die Rechtsgrundlage mitteilen? Ich vermute mal, dass das eine Ente ist. Das würde zu mindestens der aktuellen Rechtsprechung deutlich widersprechen.
Vielleicht meint es auch, dass der Amtsarzt dich von bestimmten Aufgaben entbindet? Beispielsweise wäre es möglich, dass Du aus gesundheitlichen Gründen keinen Chemieunterricht oder keinen Schwimmunterricht geben kannst. Aber das geht nicht über eine "Teilkrankmeldung" vom Hausarzt.
Oder er geht von ein begrenzten Dienstfähigkeit aus. Das macht aber auch nicht der Hausarzt mit einer Krankschreibung oder der Beamte selbst. Das würde auch erstmal festgestellt werden müssen etc.. Und dann arbeitet man am Ende z.B. nur 14 Stunden. Den Einsatz entscheidet dann wiederum die Schulleitung.
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