Computer in der GS: Was muss ich rechtlich beachten?

  • Hallo,
    wenn ich einen Computer, speziell auch das Internet einsetzen möchte, was muss ich rechtlich gesehen beachten? Gibt es da eine Internetseite zu?
    Tanja

  • Ich habe neulich mal gehört, dass es Ärger gab, weil eine Lehrerin ihre Klasse bei Antolin angemeldet hat und somit die Vornamen der Kinder dort eingegeben hat. Ein Vater meinte, das dürfe sie nicht.
    Ferner würde ich gerne mal wissen, in wie weit ich es beaufsichtigen muss, wenn ich meine Klasse ins Internet lasse usw.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Antolin gibt es einen Elternbrief, den ich - mit einem Zusatz - zunächst den Kindern mit nach Hause gegeben habe. Darin habe ich auch angeboten, den Vornamen durch einen selbstgewählten Namen zu ersetzen. Es hat aber niemand Gebrauch davon gemacht.


    Die "Blinde Kuh" gibt ebenfalls Tipps für das Verhalten im Internet. Die bespreche ich immer mal zwischendurch.


    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Was sollen die Kinder im Internet tun?


    Sobald du die Kids z.B. in Google frei nach bestimmten Themen suchen lässt (z.B. "Katze, Muschi, Mieze....") kommst du aufsichtsrechtlich auf sehr dünnes Eis. Da erscheinen dann nämlich am Schirm Dinge, die für Kinder nicht geeignet sind. Und in diesem Falle bist DU diejenige, die den Kindern jugendgefährdende Bereiche im Internet zugänglich gemacht hast - und bekommst den vollen Knüppel des Straf- und Beamtenrechtes ab, falls auch nur ein Elternteil sich beschwert.


    Das Internet MUSS in der Schule durch spezielle Maßnahmen weitestgehend gegen solche Zugriffsmöglichkeiten abgeschottet werden - und weil das mittlerweile technisch machbar ist, ist die Schule dazu verpflichtet. Gleichzeitig muss auch STÄNDIG die Aufsicht durch die Lehrer gewährleistet sein, weil die technischen Verfahren (leider) nicht alles ausfiltern - egal, wie alt die Schüler sind. Auch 18-jährige befinden sich unter unserer "Obhut", solange sie sich im Schulgebäude befinden.


    Für die Angabe von Klarnamen in Internetseiten oder auch zum Einrichten von eMail-Postfächern benötigst du auf jeden Fall die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.


    Tipps und Links zum Surfen mit Schülern findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkinet.htm



    An jeder Schule sollte ein Lehrer als Netzwerk- bzw. Multimediaberater verantwortlicher EDV-Fritze sein.
    Probier einfach mal aus, ob an eurer Schule die Seite www.sex.de aufrufbar ist. Falls ja, ist euer Netz offen wie ein Scheunentor und jugendgefährdend. Dann muss jegliche Internetnutzung solange verboten werden, bis konkrete (technische) Maßnahmen einen Aufruf derartiger Seiten verhindern. (Straf- und dienstrechtlich) verantwortlich dafür sind Schulleiter und Schulnetz-Administrator - aber auch jeder Lehrer, der den Internetzugang für Schüler ermöglicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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