Beiträge von chemikus08

    Ich erlebe immer mehr Kollegen, die lieber als angestellte Lehrkraft von Vertretungsstelle zu Vertretungsstelle wandern, als irgendwo eine feste Stelle anzutreten. Grund: Freiheit Die Freiheit die Schule und den Ort zu wechseln, die Freiheit eine künstlerische Pause einzulegen.Das Blockmodell hat diese Gruppe automatisch mitgebracht. Nach vier Jahren macht man ein Sabbatjahr und holt sich die eingezahlten Beiträge zurück in Form von ALG1, und danach kann man sich wieder was aussuchen. Der Fachkräftemangel macht dieses Modell attraktiv und es wird zumindest die nächsten 20 Jahre attraktiv bleiben. Und eigentlich brauche ich hierfür nur einen Bachelor, das komplette Lehramtsstudium kann ich mir sparen. In dieser Situation will man dann festschreiben, dass bedingungslose Teilzeit nicht erlaubt ist?Die Fachkräfte werden mit den Füßen abstimmen. Die Zeit der willfährigen Staatsdiener ist vorbei. Die Verantwortlichen wissen es nur noch nicht.

    Die Dienststelle (nicht der SL) kann eine Attest Pflicht vom ersten Tag an anordnen. Das geht aber nur für in die Zukunft gerichtete Krankheitsfälle und nicht im laufenden Krankheitsfall, denn zu einem rückwirkenden Attest ist der Arzt nicht verpflichtet. Eine Begründung ist im Arbeitsrecht prinzipiell nicht vorgesehen, jedoch ist die Dreitagesfrist (in NRW) als Regefall in der ADO festgelegt, daher ist die Dienststelle gehalten,auch zu begründen. Eine Häufung einzelner Krankheitstage reicht hier schon aus.

    Backfisch hin oder her

    Ich habe Leute erlebt, die waren im Realschulsystem komplett unglücklich und kurz vor der zur Ruhesetzung und sind im Gesamtschulsystem komplett aufgeblüht und jetzt total glücklich, den umgekehrten Fall habe ich genauso erlebt. Ein Systemwechsel von Gymnasium zur Förderschule wird bei inneren Widerständen kaum funktionieren. Als Abordnung für ein halbes Jahr vielleicht, aber als Zwangsabordnung gegen den Willen, da friert eher die Hölle zu.

    Irgendwo haben die öffentlich rechtlichen ja auch einen konkreten Auftrag, insoweit ist es mit einer einfachen Abfrage nach Hitparade oder Fernsehgarten nicht getan. Letztlich müssen diejenigen, die in irgendeiner Form daran als Bürger mitwirken auch aktiv mit dem Auftrag auseinandersetzen und können nicht nur nach dem Motto Pippi Langstrumpf (Ich mache mir die Welt....) verfahren, wie dies mit einer plebiszitären Mitwirkung funktionieren soll, bleibt mir schleierhaft und sollte von den Befürwortern konkretisiert werden, den öffentlichen rechtlicher Rundfunk ist nicht nur Unterhaltung, dies sollte m.E. sogar die weniger wichtige Baustelle sein.

    Am schönsten ist, wenn ich ihn mit arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Fragestellungen quäle🤣🤣. Da kommt so richtig heisse Luft raus. Sowie: die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben sind nochmal genau zu prüfen. Im Regelfall ist jedoch davon ausgegangen......

    Ich vermisse noch das bei Juristen so beliebte: Ich neige zu der Auffassung...., Jedoch.....

    Seph

    Wer redet hier von einer vorgekaukelten AU?

    Versetzungen stellen einen psychosozialen Belastungsfaktor da. In diesem Fall kommen aber noch weitere Belastungen hinzu. Insbesondere die Umstellung auf ein komplett neues System, ist hierbei ein erheblicher Faktor, der erhebliche Auswirkungen hat. Es ist auch eine nicht unbekannte Tatsache in der Sozialmedizin, dass Menschen im mittleren Alter, zumindest in Teilen, erheblich umstellungserschwert sind. Ich stimme daher der Vermutung zu, dass dies zu einer signifikanten Erhöhung der AU-Zeiten führen wird, in einigen Fällen auch zu langfristigen Erkrankung. Anders als mancher meiner Mitschreiben gehe ich hier in den meisten Fällen nicht von einem rechtswidrigen Missbrauch des Gesundheitssystems aus, sondern wie bereits geschildert, von der ganz natürlichen Auswirkung unsinniger Personalmaßnahmen auf die Gesundheit der KollegInnen. Diesen nun im Vorfeld Angst machen zu wollen, mit dienstrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich krankmelden, halte ich für nicht zielführend. Das die Leidensfähigkeit in solchen Fällen erheblich sinkt und man vielleicht wesentlich früher zum Arzt geht, als man dies früher getan hätte mag sein. Der Fehler liegt aber dann eher darin begründet, dass man früher zu lange gewartet hätte, nur um dem System nicht zu schaden. Darüber hinaus bin ich auch davon überzeugt, dass unter den erkrankten Kollegen vielleicht auch welche sind, die im Einzelfall tatsächlich "Rache" üben. Das Problem dürfte aber hier der gerichtsfeste Nachweis sein, der im Normalfall erst dann gelingt, wenn der Betreffende das auch öffentlich zugibt. Ansonsten reicht es nicht aus, den betreffenden während der AU bei Freizeitaktivitäten zu beobachten, da Du während einer AU nun Mal alles machen darfst, was Deiner Gesundung nicht zuwider läuft

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