Auch hier wird wieder deutlich, wie unsere Berufsgruppe alles mit sich machen lässt. Welcher Finanzbeamte würde freiwillig seine Dienstreise selber zahlen? Warum sollen für uns Lehrer dauernd andere Regeln gelten, als für den Rest der öffentlichen Dienstwelt? Auch Beamte sind in einem gewissen Sinne Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Es wird langsam Zeit, dass wir unsere Rechte einfordern.
Beiträge von chemikus08
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Das Landesreisekostenrecht lässt aber auch die Wahl des PKW zu, wenn ich dies explizit begründe.
Es gibt zum einen als Begründung mehrere schwere Sachen tragen zu müssen, aber auch gilt die Begründung, dass die Gesamtfahrzeit (hin und zurück) ÖPNV die Gesamtfahrzeit PKW signifikant(2h) übersteigt. So wurde uns dies von der Dienstste erklärt, als Beweis reicht eine Vergleihrechnung mit einem ÖPNV Rechner.
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Die Religionslehrer die ich kenne sind alle beim Land beschäftigt. Selbst die Pfarrer sind ans Land abgeordnet.
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Vieles was Du sagst ist richtig, warum sich jedoch langfristig nichts ändern kann, will mir nicht in den Kopf. Seitdem ich in Schweden war und die Arbeitsbedingungen dort gesehen habe, weiss ich zumindest, dass keine Vorstellungen keine Utopien sind. Eine Gesellschaft muss nur wollen. Diese will zur Zeit nicht und wird dafür einen verdammt hohen Preis bezahlen.
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in dem Zusammenhang sollte man aber die Bedingungen der TEVO incl. der damit verbundenen Rechtsprechung nicht unerwähnt lassen. Könnte mir vorstellen, dass das Land sich dann doch eine andere Möglichkeit überlegt.🤣🙈
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Bei aller Liebe, die Anschaffung eines PKws gehört nicht zu den Dienstpflichten und das Bestehen eines Führerscheins auch nicht. Zumindest nicht im Lehrerberuf, Plizeidienstfähigkeit wäre etwas anderes.
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Du darfst Dich dazu äußern. Die SL auf einen Schulkonferenz Beschluss verweisen. Eine Beschwerde bei der nächsthöheren Dienststelle geht ins Leere, da der Schulfrieden ja wohl durch den Konferenzbeschluss gegeben sei.
Ich persönlich finde es auch unglücklich, da Schule nach außen neutral auftreten sollte.
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Meistens handelt es sich um befristete Abordnungen, die auch häufig verlängert werden. Dementsprechend sind damit im Regelfall auch keine höheren Dotierungen verbunden.
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Nur sehe ich nicht ein oder vielmehr widerspricht es dem Gerechtigkeitsprinzip, wenn ich die eine religiöse Kopfbedeckung erlaube und die andere nicht.🤷
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"Kopftuch ja, alles andere nein". Hmm, es gibt auch noch andere Religionen. So kann ich mich an einen Schüler erinnern, der gehörte den Sikhs an. Der kam immer mit seiner sauber gebunden Kopfbedeckung. Soll ich ihm jetzt die Kopfbedeckung verweigern? Und an einen praktizierenden Rastafari kann ich mich auch erinnern. Der müsste schon auf sein Gras verzichten, da sollte er doch wenigsten seinen Kopfschmuck weiter tragen dürfen. Auch als Tarifbeschäftigter habe ich ein Gelöbnis geleistet, dass mich auch dazu verpflichtet Gerechtigkeit gegenüber jedermann auszuüben.
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Und jetzt alle nach links🤣
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Erstens kann ich Calmac da nur bestätigen und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, ja geht und wird gerne angenommen. Ich habe, als ich noch mit voller Stelle unterrichtet habe, drei Fächer unterrichtet.
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OK, ich hatte wieder zuviel Hintergrundinfos vorausgesetzt. Also:: Dieser Post gilt für alle, die vor August 2015 eingestellt wurden (1. Bedingung), als Erfüller oder beste Nichterfüller gelten (OBAS sind Erfüller/;2.Bedingung) und die versäumt haben bis 2017 den Antrag auf Angleichungszulage zu stellen (3. Bedingung). Diese haben jetzt erneut die Chance, in die Entgeltordnung überführt zu werden. In diesem Fall gibt es dann sowohl die 105 Euro Zulage WG. der Paralleltabelle als auch die stufenweise ansteigende Zulage
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NRW
Damit es in der Flut der Information nicht untergeht. Unabhängig von ggf. fälligen Zulagen im Rahmen der stufenweisen Erhöhung nach A13 bitte die Angleichungszulage nicht außer acht lassen! Hier gab es KuKs die versäumt haben einen entsprechenden Antrag zu stellen. Mehrere Jahre gab es keine Möglichkeit diesen Missstand zu beseitigen. Wie man den Informationen entnehmen kann, ist jetzt eine erneute Antragstellung möglich!
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Also MgO mit einer Elektronenpaarbindung zu "bestücken" wäre in NRW bei der Prüfung wohl ein KO Kriterium. Das irritiert mich jetzt schon🤷
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Es gibt Gründe dafür und die sind n den Rahmenbedingungen dieser Schulform verortet:
- schlechteste Schüler Lehrer Ratio
- Schülerzahlen von über 30
- bei sehr heterogener Zusammensetzung
- Pflichtstundendeputat von 28 h
- hoher Anteil von SuS die sich herabgesetzt fühlen, da man sie im Gymnasium abgelehnt hat (entweder fehlende Grundschul- Empfehlung oder Abschulung)
Unter diesen Rahmenbedingungen entsteht der Unterricht, den Ihr bei den KuKs registriert. Der Umstand, dass immer mehr Hauptschulen schließen verschlimmert die Rahmenbedingungen kontinuierlich, ohne dass der Dienstherr für adäquaten Ausgleich sorgt. Insoweit liefern die Kolleg:innen die Unterrichtsqualität, die der Dienstherr offensichtlich als hinreichend betrachtet.
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Sagen wir Mal so, das Ganze ist verwirrend, weil mittlerweile soviel verschiedene Konstellationen da sind, das hier ein richtiger Zulagensalat entstanden ist, den man für jeden Einzelfall auseinandernehmen muss.
Die Mitarbeiter in der Bezreg verzweifeln schon, da da jetzt auch die Telefone heiss laufen.
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Du kannst in den Ruhestand eintreten, wenn Du bis zu Regelaltersgrenze durcharbeitest. In allen anderen Fällen kannst Du nur in den Ruhestand versetzt werden.
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Wobei wir immer noch dran sind. Herr Wulf wurde aufgefordert, sich bei der TdL für eine analoge Zulage auch für die Angestellten einzusetzen, die derzeit nicht zum Zuge kommen.
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