Beiträge von chemikus08

    CDL

    Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    Ich muß leider feststellen, dass der Seiteneinstieg uns in NRW temporär bei manchen Stellenausschreibungen den Hintern gerettet hat. Mittlerweile haben wir jedoch schon soviele Seiteneinsteiger, dass weiterer Betreuungsaufwand nicht mehr zu leisten ist. Trotzdem wird ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Unterrichtsausfall erwartet. Das bedeutet nach meinem Gefühl nichts Gutes. Nennt mich ruhig Cassandra.

    Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍

    Nur Mal ein Beispiel zur Medizin. Hier gibt es z.B. einen Lehrstuhl für Medizinhistorik und da hat dann einer zur Ärztegeschichte seiner Heimatstadt promoviert. Sagt dann über die medizinischen Befähigungen wirklich nichts aus aber es gibt einen Dr. med..

    Bolzbold

    Zumindest ansatzweise lässt sich die Arbeitsdichte über die im Rahmen der psychosozialen Belastung abgefragten Items messen. Für diejenigen die das in ihrem BL nicht kennen, das Arbeitsschutzgesetz wurde vor einiger Zeit auch dahingehend nivelliert, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychosoziale Belastung untersucht werden muss. Das Land NRW hat dann hierzu die sog.COPSOQ Befragung aufgelegt. Diese ermöglicht in unterschiedlichen Bereichen die psychosoziale Belastung im Verhältnis zu diversen Vergleichsgruppen zu erfassen. Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷

    Es kann und darf meiner Meinung auch nicht sein, dass in einem so flexibel möglichen Beruf wie dem Lehrerberuf fixe, unabänderliche Zeiten festgesetzt werden. Der Lehrerberuf hat viele schöne Seiten. Eine der schönen Seiten ist aber auf jeden Fall, dass man einen relativ hohen Anteil der Arbeitszeit frei einteilen kann ... ggf. auch Sonntag Nachmittag

    An dem Punkt gehen dann unser beider Ansichten auseinander. Das lässt sich auch dann nicht weiter ausdiskutieren sondern liegt an unterschiedlichen Positionen. Das Arbeitszeitgesetz hat schon seinen Grund.

    Manchmal müssen Arbeitsschutzvorschriften die KuKs auch vor sich selber schützen🤷

    Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!

    Auch darum geht's! Wenn ich die Anforderungen der Behörde reduzieren möchte, geht dies in unserem sehr auf Zahlen bauendem Entscheidungssystem der Behörde nur, indem ich sie mit ihren eigenen Waffen schlage. Eine breite Arbeitszeitdoku bietet eine hierfür notwendige Voraussetzung. Hinreichend wird es, wenn die KuKs dies erkennen und auch valide Daten zur Verfügung stellen🤷

    Hm, wieso darfst du Sonntag nicht aufschreiben? Sorry, arbeite immer Samstag und Sonntag, da sonst keine Möglichkeit, die Arbeit zu schaffen.

    Genau darum geht es u.a. Das kann und darf nicht sein, dass man sieben Tage die Woche arbeiten muss, weil es sonst nicht zu schaffen ist. Die Folgen erlebe ich täglich. Immer mehr BEM Verfahren, immer mehr amtsärztliche Untersuchungen. Bitte vergesst auch einst nicht. Möglicherweise empfindet man das zu Anfang gar nicht so schlimm und macht begeistert mit. Irgendwann ab 50 kommt aber dann bei vielen der Punkt, wo man merkt, dass man dieses Pensum nicht mehr schafft. Es wird aber vom System irgendwie erwartet. Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht nicht nur aus Verhaltensprävention sondern auch aus Verhältnisprävention. Arbeitsbedingungen wie sie im obigen Zitat beschrieben sind, dürfen so nicht hingenommen werden.

    Wenn Du die PE gemacht hast, dürfte es zunâcht bei den 105 Euro bleiben. Die 115 Euro sind für Erfüller in Entsprechung der gleichen Zulage für Beamte mit A12. Die PE ler werden bei dieser A13 Geschichte vermutlich erst dann berücksichtigt, wenn 2026 endgültig A13 als Eingangsamt für die bisherigen A12 definiert ist. Wenn Du jetzt Eg mit Zulage hast, dann sollte hieraus ab 2026 dann EG 12 werden auf Grund der Tarifautomatik.

    Seph

    Jetzt bekäme es einen anderen Rechtscharakter. Dann ist es eine Aufschreibung die auf und entsprechend der Anweisung des Dienstherrn erfolgt. Und es liegt dann auch in der Verpflichtung des Dienstherrn auf Überschreitungen zu reagieren. Das macht schon einen Unterschied. Auch gibt es Personalräten die Möglichkeit bei mehreren Überlastungsanzeigen den Dienstherrn zur Offenlegung der Arbeitszeitdokumentation aufzufordern. Im Moment kann ich da soviel fordern wie ich will, der Dienstherr kann nicht offenlegen, was er nicht hat🤷

    @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

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