PeterKA
Jawohl hab ich da ein Institut des Landes NRW😂
PeterKA
Jawohl hab ich da ein Institut des Landes NRW😂
Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!
Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!
Die Befürchtung von Aberwitz kann ich nachvollziehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies in Sachsen bereits praktiziert wird. Ich kann nur allen Kollegen in NRW empfehlen, sich das Rechtsgutachten von RA Kohte zu besorgen, welches die GEW in Auftrag gegeben hat. Die Aussagen zum Thema Prävention für besonders gefährdete Mitarbeiter sind eindeutig.
Das Gutachten wird auf folgender Seite angeboten:
Wollsocken
Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf die Nutzung von Handdesinfektionsmittel.
Das desinfizieren von Flächen durch Schüler ist ein absolutes No-Go.
Hinweis nochmal:
Das entbindet den Dienstherren nicht von einer Gefährdungsbeurteilung. Aber all die Vorschriften z.B. hinsichtlich der Altersbeschränkung im Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten gelten hier nicht. Das würde dem Zweck des Arzneimittelrechts entgegen wirken.
Zur Absicherung, lasst Euch vom Arbeitsschutzdezernat der jeweiligen BezReg eine rechtliche Einschätzung geben, dann seit Ihr auf der sicheren Seite.
Nur Mal ein formaljuristischer Hinweis:
Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion gelten nach dem Arzneimittelgesetz als Arzneimittel. Die Vorschriften des Gefahrstoffrechtes sind hierauf nicht anzuwenden.
Präsenzunterricht Vorerkrankte NRW
Lt. Schulmail waren Vorerkrankte vom Präsenzunterricht ausgenommen. Die Regelung war bis zum 04.05. befristet. Eine rechtzeitige Folgeregelung wurde angekündigt. Hat jemand einen Sachstand? Sind irgendwo schon Schritte in die ein oder andere Richtung passiert?
Ab 602ff Thema: Einsatz vorerkrankten Kollegen
Als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung, sowie als selbst Betroffener, bin ich über die dispektierliche Art, mit der über Betroffene hergezogen wird etwas befremdet. Es geht sich doch überhaupt nicht darum, dass diese Kollegen sich leise weinend auf das Ruhegleis bei voller Bezahlung setzen möchten. Es geht ausschließlich um den Präsenzunterricht vor der Klasse. Und dieses Begehren kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Gefährdung sich anzustecken ist hoch und wird mit zunehmender Durseuchung auch nicht weniger. Andererseits ist unser Risiko im Fall des Falles als missing in action in die Geschichtsbücher einzugehen relativ hoch. Da auf der anderen Seite der online Unterricht zunehmend wichtiger wird, ergibt sich hier doch ebenfalls ein grosses Wirkungsfeld. Warum soll ich meine Klassen nicht online betreuen. In dem Fall kann mir der Schüler seine Verschriftlichung auf den Bildschirm geben, dann kann ich auch zu seiner Ausarbeitung was sagen. Im Präsenzunterricht wäre das ggf. sogar schwieriger. Also Fazit: Ich kann mir einen überwiegenden Online Unterricht vorstellen. Einen Unterricht mit FFP2 kann ich mir indes nur maximal eine halbe Stunde vorstellen und danach bräuchte ich eine Auszeit zur Regeneration. Also seit doch bitte so fair und lasst uns mit den Hilfsmitteln arbeiten die wir brauchen. Stehen diese nicht zur Verfügung müssen sie eben beschafft werden. Aber so wie das eben gelesen und verstanden habe? KollegInnen das geht gar nicht. Wie wollen wir bei den Schülern Inklusion vermitteln, wenn wir selber so etwas nicht in den Griff kriegen?🙈
Wie lief das am Donnerstag
Hier Mal die Sichtweise aus dem Bereich Realschule in NRW:
Es wurde ein immenser Aufwand betrieben, um die ganzen Hygienevorschriften umzusetzen. ,KollegInnen verdienen einen Award in Sachen Improvisationstalent und Engagement. Was man dann aber sieht, wenn man das Schulgelände verlässt:
SuS liegen sich freudestrahlend in den Armen
Die Fünf, die vorher vorbildlich den Abstand gehalten haben, klettern in einen Kleinwagen und fahren gröhlend davon. Einige Pärchen stehen in der Bushaltestelle und tauschen Körperflüssigkeiten aus. Weitere acht quetschen sich in einen vollgepfopften Bus.
Was bleibt?
Das unbestimmte Gefühl, dass der zuvor betriebene Aufwand für den A.... war.
Flecki
Die Lösung des Problems hast Du doch selber schon angedeutet, Wenn Du jeden Tag mit Bauchschmerzen in Deine Mails schaust, mache ich mir ernsthaft Sorgen um Deine psychosomatische Verfassung. Das solltest Du mit Deinem Arzt besprechen.
Bitte unterzeichnet diese online- Petition. Erst wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind kann wieder begonnen werden.
Vorerkrankte KollegInnen müssen geschützt werden.
Auch solche mit vorerkrankten Familientmitgliedern . Die gleiche Förderung gilt umgekehrt für die SuS
MarieJ dann war das wirklich ein Missverständnis, gut dass Du es nochmal angesprochen hast. Bleib gesund
MarieJ mit der Einstellung zur Arbeitssicherheit könnten wir eigentlich unsere gesammelten Vorschriften zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen in die Tonne werfen.
MarieJ möglicherweise ist ja die von Dir bei Firelilly vorgeworfene Voreingenommenheit nichts anders als Berufserfahrung. Es ist leider so, dass sich in den vergangenen Jahren vieles an den Arbeitsbedingungen verschlechtert hat und das meiste ist von hinten durch die Brust ins Auge eingeführt worden. In dem Sinne seit wachsam!
Ich bin entsetzt, wie manche die Problematik verharmlosen. So sagt Tayfun Tempelfort, dass sich das mit dem Risikoalter 60 nicht halten lässt. Immerhin es ist eine Steigerung um den Faktor drei gegenüber der vorgehenden Altersgruppe. die Anzahl derer, die auf die Intensivstation müssen und glücklicherweise überleben ist um ein Vielfaches höher. Solchen Kollegen kann man aus Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes nur mit ffp3 Masken in den Unterricht schicken. Das erfordert zusätzliche Auszeiten wegen des Atemwiderstandes.
Und warum das alles? Weil sonst die Arbeit an den anderen hängen bleibt. Falscher Ansatz, wenn nur noch die Hälfte da ist und ich zusätzlich die Klassen halbieren muss wegen der Abstandsregeln, dann muss eben die Stundentafel drastisch reduziert werden. Etwas anderes ist dann eben nicht leistbar.Ich werde nicht dafür bezahlt meine Gesundheit zu gefährden. Ich werde vielmehr für 1800 Stunden im Jahr bezahlt an der ich meine Arbeitsleistung zur Verfügung stelle. Und wenn wir eine Krisensituation haben, dann können wir nicht noch mehr aus den Lehrkräften raus quetschen. Dann muss, bildlich gesprochen, die Kundschaft auch Mal mit Butterbroten statt ganzer Mahlzeiten zufrieden sein.
Was heute noch Aprilscherz kann morgen schon.......
Das ist Galgenhumor😂
Antwort zu#16
Im Prinzip ja, aber der Virus würde sofort zerstört, da die Seifenblasenhülle aus Tensiden besteht, die die Lipidhülle des Virus unmittelbar zerstören würde.
Zitat aus den Krankschreibungsrichtlinien der kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes,
der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung
der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die
Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen
Samu
Du hast aber schon verstanden, dass der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft definiert ist. Nach diesen Richtlinien ist jemand auch dann krank zu schreiben, wenn beim Verbleib im Arbeitsprozess die Arbeitsunfähigkeit droht gegenwärtig aber noch nicht vorliegt. Liegt diese Situation vor darf der Arzt Dich krankschreiben und du bist per Definitionen krank. Wann und unter welchen Umständen eine solche Situation vorliegt kann nur der Arzt festlegen. Als Personalratsmitglied würde ich nie einem Kollegen raten sich krankschreiben zu lassen. Anders sieht es jedoch mit der Empfehlung aus eine ärztliche Expertise zu seiner Arbeitsfähigkeit einzuholen.
Samu Beitrag 8
Betrügerische Handlung ? Nein!
Ich mache an der Stelle darauf aufmerksam, dass nach den derzeitigen Krankschreibung Richtlinien der Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit auch dann besteht, wenn eine AU nicht nicht vorhanden ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch droht. Inwieweit diese Situation im Einzelfall vorliegt ist eine rein ärztliche Entscheidung im Einzelfall. Als Patient diesen Weg im konkreten Einzelfall mitzugehen ist daher keinesfalls ein Betrugsversuch.
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