Nachdem die stärkste Streikfront (Müllabfuhr, Nahverkehr, Kitas) nun eine Einigung erzielt hat, können wir uns das Ergebnis für die TV-L Runde schon ausmalen. Mit viel Glück erhalten wir ein Ergebnis in vergleichbarer Höhe. Ich kann nur hoffen, dass die "fehlenden' % Punkte bei den Gewerkschaften auf einem imaginären Bierdeckel stehen und zu gegebener Zeit auf die nächsten Forderungen draufgesetzt werden.
Beiträge von chemikus08
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Da hilft halt nur die Fahrtkosten über den Rechtsanwalt durchzusetzen und sich einen entsprechenden Titel geben das Land NRW zu besorgen.
Das gleiche gilt auch bei Fahrtkosten die PEler geltend machen. Auch hier kann es zu einer Blockade kommen, weil der Haushaltstitel fehlt. Das kann aber nicht das Problem des Arbeitnehmers sein.
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Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber angestellte TZ Kräfte werden für die Zeit der Klassenfahrt wue Vollzeitkräfte vergütet. Hierzu gibt es ein einschlägiges Urteil.
Wie ich in einer GEW Veranstaltung gehört habe, scheint es jedoch genau deswegen eine Dienstanweisung zu geben, dass angestellte Teilzeitkräfte nicht mehr auf Klassenfahrt geschickt werden sollen.
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Meines Wissens nach ist es aber auch so, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung bereits die erste Stunde mehr bezahlt wird.
In einer Teilzeittätigkeit wird bereits die erste Mehrarbeitsstunde vergütet und zwar nicht zu dem billigen Stundensatz für Mehrarbeit sondern dem tatsächlichen Stundensatz.
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Es gibt drei Kündigungsgründe:
Verhaltensbedingt (Du ohrfeigst einen Schüler)
Betriebsbedingt: Trump wird unser Regierungschef und verfügt, dass Unterricht keine staatliche Aufgabe mehr ist. Die Schulen werden geschlossen
Personenbedingt: in Extremfällen aus Krankheitsgründen (habe ich persönlich in Schule noch nicht erlebt, bedeutet jedoch nicht, dass irgendwann jemand diese Karte dann doch zieht.
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Also kann dieses unbefristete Arbeitsverhältnis jederzeit (vom Arbeitgeber) ordentlich gekündigt werden. Oder?
Ja,
Aber..
Es bedarf für die Kündigung eines unbefristeten Vertrags immer eines Küblndigungsgrundes.
(Rechtsgrundlage Kündigungsschutzgesetz) den sehe ich nicht
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Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...
Darf ich Mal fragen mit wem Du da gesprochen hast? (Nur falls NRW)
Ich hasse es, wenn irgendjemand halbgare Infos raus gibt.
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Den 16 Teilzeit und Befristungsesetz kann man ziehen. Dann muß einem aber vorher klar sein, dass durch die Absolvierung zusätzlicher Stunden quasi ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der ist aber mündlich geschlossen und damit unwirksam. Und jetzt ziehe ich den 16. Damit besteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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Was mich am Arbeitsrecht so fasziniert ist die Tatsache, dass Arbeitsrecht Richterrecht ist. Während in den meisten anderen Gesetzen alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, gibt's im Arbeitsrecht nur wenige Paragraphen. Den Rest müssen sich dann die Arbeitsgerichte aus allgemeinen Vertragsrecht BGB , Schutzvorschriften und andere Zusammenzimmern . Hierbei orientieren sich die Gerichte dann an ähnlichen Fällen zu denen es ein höchst richterliches Urteil gibt. Wenn Du also etwas schwarz auf weiß haben willst, musst Du Dich in den Rechtsdatenbanken auf Urteilssuche begeben. Oder einfach die Leute fragen, die das hier schon Jahre machen und entsprechende Kollegen schon mehrfach begleitet haben.🤷
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Was anzumerken ist, wenn das ursprüngliche Verfahren ein Einzelrichterverfahren war (die Vermutung liegt an Hand von Pressefotos Nähe), dann ist es das beim Berufungsverfahren vor dem Landgericht nicht mehr. Hier sitzen dann zwei Schöffen und ein hauptberuflicher Richter zusammen. Diese (also die Schöffen) bringen eine etwas pragmatischere Sichtweise in die Verhandlung ein. Wie sich das auswirkt werden wir sehen.
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Eins noch, die Auswahlkommission lädt auch die Personalräte der BPRen ein. Falls also da ein Teilnehmer dabei wäre der keinen Bewerbungstermin bekommt, würden wir sofort unser Veto einlegen. In der Auswahlkommission sitzt aber auch die Vorgesetzte Behörde der SL. Diese wäre Not amused wenn das Bewerbungsverfahren aus solchem Grunde wiederholt werden müsste. Also einfach den BPR ansprechen, das kann schon helfen.
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Allerdings ist der Druck auf Kolleginnen und Kollegen schon da u d wird auch teilweise von oben "durchgereicht". Ich kann einfach da nur empfehlen stur nach den Prüfungsvorgaben zu verfahren und wenn dann mehr durchs Raster fallen als die Planzahlen vorsehen, dann ist das so
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Und so soll es bleiben.
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Mit einer solchen Anweisung überschreitet der SL seine Kompetenzen (zumindest in NRW) . Wer sich danach richtet macht sich sogar angreifbar
Nein diesen Trend finde ich unerträglich, weil wir damit aktiv dazu beitragen den Realschulabschluss zu entwerten. Ich möchte, dass ein zukünftiger Arbeitgeber auch Realschüler einstellt.
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