Beiträge von chemikus08

    . Die Kapazitäten der erneuerbaren ist noch viel zu klein, wir bräuchten massive Überkapazitäten um das in den Griff zu bekommen.

    Dann entsteht jedoch ein anderes Problem, was wir jetzt schon beobachten. In Windreichen und sonnenstarken Zeiten müssen die Anlagen für Stillstand bezahlt werden. Das sind jetzt schon riesige Beträge im Jahr. Hier müssen Pufferlösungen geschaffen werden, die derzeit nur marginal existieren. Ohne dem werden die Gestehungskosten so hoch sein, dass es für energieintensive Betriebe lohnt ihre Zelte in Deutschland abzubrechen und woanders wieder aufzubauen. Die chemische Industrie ist schon dabei.

    Mieten oder kaufen?

    Meine persönliche Erfahrung hierzu ist, dass beim Kauf die monatliche Belastung am Anfang ein klein wenig höher war als bei einer entsprechenden Mietwohnung. Nur die Inflation arbeitet hier für einen. Denn der nominelle Verdienst erhöht sich, während die monatlichen Kosten annähernd gleichbleiben. Bei der Mietwohnung steigt die monatliche Belastung mit der Inflation. Also unter dem
    Strich gleiche Kosten wie bei einem Mietobjekt. Im Alter gehört das Ding jedoch uns und die Mietkosten respektive Finanzierung entfällt. Auch eine Form der Altersvorsorge, auf die ich als Angestellter übrigens angewiesen bin, da mein Einkommen sich ab Rentenbezug in etwa halbiert.

    Du solltest dich außerdem an den ÖPR deiner Schule wenden. Es ist eine Sauerei, dass man dir als Frischling so einen Kurs zugewiesen hat.

    Ich habe jetzt nicht gelesen aus welchem Bundesland die Kollegin kommt. Aber in NRW ist es so, dass für die Seiteneinsteiger DAZ Klassen gebildet wurden, für die extra Lehrkräfte (befristet) eingestellt wurden. Genau diese Klassen sind daher deren Aufgabe. Ich weiß nicht wie es in anderen BL ist?

    Die Sanktionen hatte ja wohl auch einen Grund. Der ist jetzt in Russland. Insoweit ist der Weg frei was zu ändern.

    Meine Befürchtung ist aber, dass hier auch ein Afganistan 2.0 entstehen könnte. Bleibt also abzuwarten inwieweit die liberalen Syrer den Kampf gegen fundamentalistischem Islamisten gewinnen. Erschreckend finde ich, eben in den Nachrichten gehört, dass weibliche Richter beispielsweise aufgefordert wurden ihre Tätigkeit einzustellen.

    kodi

    Ohne es valide belegen zu können, ist nur so ein Gefühl Stelle ich Mal folgende Behauptung auf: Mindestens 40 des Kollegiums befindet sich in einem psychisch pathologischen Zustand und würde bei eingehender Untersuchung durch einen Facharzt für Psychiatrie eine dienstrechtlich berechtigte Krankschreibung erhalten. Daher ist die ständie Drohung mit der Keule Dienstrecht fehlplatziert. Wer in unserem Berufsumfeld über eine Auszeit nachdenkt, tut dies nach meiner Erfahrung im Regelfall in Übereinstimmung mit dem Dienstrecht.

    Jetzt werde ich Mal ganz spitzfindig. Wie wäre es denn, wenn der Förderverein eine zweckgebundene Spende an das Land NRW macht. Zweck Etat für Klassenfahrten der Schule x, y?

    Hobbyjuristen an die Front.

    Wichtig ist, dass möglichst alle einen Widerspruch schreiben. Das stellt schonmal für die Verwaltung eine riesige Herausforderung dar. Desto schwieriger die Bearbeitung wird, desto höher wir die Wahrscheinlichkeit, dass man das ruhend stellt

    In NRW steht man derzeit nämlich (Herr Optendrenk) auf dem Standpunkt nicht ruhend zu stellen, da man ja meint durch die Einführung des fiktiven gut verdienenden Ehepartners und der Zulagen für Kinderreiche Familien das Problem gelöst zu haben.

    Bei Ablehnung der Anerkennung als Dienstunfall würde ich auch das anwaltlich begleiten lassen.

    Du bekommst Hinsichtlich des Antrags auf Schwerbehinderung eine Eingangsbestätigung, diese schickst Du über Den Dienstweg an den Dienstherrn und an Deine SbV.

    Wenn Du einen Bescheid bekommst unter GdB 50 gehe in den Widerspruch und in den Rechtsstreit. Desto länger das dann vor sich hinköchelt umso länger gilst Du als schwerbehindert unter Vorbehalt. Sobald ein endgültiges Urteil da ist, dass einen GdB von 30 bis 40 enthält, beantrage beim Jobcenter die Gleichstellung. Mit der Gleichstellung hast Du dann auch die gleichen Schutzrechte, mit wenigen Ausnahmen, wie die Schwerbehinderten Kollegen.

    "kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält"

    Da nehme ich als Gegenbeispiel das Deutsche Rote Kreuz. Hier werden z.b. Fahrgelder (also Reisekosten) für die Teilnahme an den Ausbildungen oder Sanitätsdiensten ausgezahlt und das in Übereinstimmung mit dem steuerrechtlichen Bestimmungen. Das ist nicht nur durch unseren Kreiscerbandsjustitiar sondern auf höchster Ebene im Generalsekretariat geklärt. Und da sitzen Rechtsanwälte die dich auskennen. Zusätzlich werden wir jährlich durch eine Steuerkanzlei geprüft. Also mehr Rechtssicherheit gibt es nicht.🤷

    Also wenn ich jemanden begleite mache ich mir als PR Mitglied Notizen, aber nur zu den Ergebnissen. Was ich hier lese ersetzt mich und so etwas habe ich auch in 10 Jahren Personalratstätigkeit noch nicht erlebt und ich glaube die Dienststelle möchte auch nicht, dass ich das erlebe. Ich hätte Dir bei dem Verlauf wahrscheinlich empfohlen das Gespräch abzubrechen. Wenn ich das richtig verstanden habe hast Du aber einen Anwalt und ich würde das Ganze jetzt in seine Hände geben und mich ansonsten weiter AU schreiben lassen.Stelle sicher, dass Du zum Amtsarzttermin ein aussagekräftiges Attest hat. Du solltest übrigens einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ganz egal was dabei herauskommt, bist Du nach Antragstellung schwerbehindert unter Vorbehalt. Sollte der GdB nicht auf 50 genehmigt werden , Widerspruch mit anschließender Klage. Bis zur engültigen Rechtsgültigkeit bleibst Du schwerbehindert unter Vorbehalt. Lass Dich diesbezüglich von der Schwerbehindertenvertretung beraten.

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