Mein Arbeitgeber hat ja schon groß getönt, dass man für so hohe Forderungen kein Geld hat. Die Argumentation merke ich für meinen nächsten Einkauf beim Aldi, mal schauen, ob die mit sich verhandeln lassen.
Beiträge von chemikus08
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@NRW-Lehrerin
Na danke für die Info, das mit der Abschreiberei (Lehrer mögen Kein abschreiben
habe ich bisher sein gelassen, aber für den nächsten PC Kauf, weiß ich Bescheid. -
Lehrer verlassen niemals zum Kopieren oder so zwischendurch sen Klassenraum, solange eine Klasse drin ist. Sprich: Lehrer sind auch schon zum Schellen im Klassenraum (ist das realistisch).
Und gleichzeitig erwartet die SL, man solle noch eine Klasse parallel führen.
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Der Begriff Wirtschaftsflüchtling hat für mich einen sehr negativen Beigeschmack. Ich gebe Dir Recht, wenn Du sagst, dass unter den Flüchtlingen durchaus viele sind, die nicht die Kriterien für politisches Asyl erfüllen. Dennoch wäre ich in ihrer Lage auch geflüchtet. Wenn es keine Perspektive mehr in dem Land gibt aus dem man kommt, dann habe ich absolutes Verständnis dafür, wenn jemand jedes aber auch jedes Register zieht um sich dem zu entziehen.
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Genug Betroffene finden sich sicherlich und, wie die RP so schön schreibt, verfahrensökonomisch wäre das der beste Weg.
Leider geht es diesem Arbeitgeber, aber nicht um Fairness und er sitzt was die Entscheidung anbelangt, diesen Weg zuzulassen am längeren Hebel.
Daher gilt jetzt umgekehrt, wer nicht hören will, muss fühlen. Leute Ihr seid Beamte. Ihr bekommt im Schnitt 10.000 Euro p a. mehr als ein Tarifbeschäftigter. Selbst wer also nicht in einer Gewerkschaft ist und Rechtsschutz einfordern kann, was hindert Euch den Arbeitgeber zu verklagen? Verwaltungsverfahren sind , zumindest im ersten Zug relativ preiswert. Dann überzieht man eben die Gerichte mit 30000 Einzelklagen. Der Justizminister wird sich beim Herrn Optendrenk bedanken. Jetzt kommt es drauf an, hat die Mehrheit der Beamt:innen einen Hintern in der Hose oder nicht.
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Wer bekommt Krankengeldzuschuss und wie lange?
Voraussetzung für einen Krankengeldzuschuss ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr. In diesem 'Fall gibt es Krankengeldzuschzuss bis zur dreizehnten Woche.
Wer länger als drei Jahre beschäftigt ist, erhält einen Krankengeldzuschuss bis zur 39. Woche.
Finanztipp:
Viele schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, manche auch für first class stationäre Behandlung. Ob man das will oder nicht will ist Geschmackssache. Was ich allerdings empfehlen würde ist eine Krankentagegeldversicherung Die Kann die teilweise erheblichen finanziellen Verluste ausgleichen. Was der Berater häufig verschweigt ist, dass es auch Tarife gibt, die nicht nach sechs Wochen zahlen, sondern erst nach längerer Zeit z.B. ab dem 183. Tag. Diese gibt es für kleines Geld. Für den Zeitraum bis zum Eintritt des Versicherungsfalls bleibt das Risiko auf Grund des Zuschusses überschaubar.
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Engeltfortzahlung und Krankengeld Teil 1
Die Kuh geht aufs Eis bis das sie bricht, so oder zumindest so ähnlich verhält es sich, wenn tarifbeschäftigte Kolleg:innen länger erkrankt sind. Im schlimmsten Fall landet man als tarifbeschäftigter Lehrer (m,w,d) beim Bürgergeld. Daher möchte ich mit diesem Beitrag ein etwas Licht ins Dunkel bringen.
Entgeltfortzahlung
Erkrankt ein Tarifbeschäftigter, so setzt die Lohnfortzahlung ein. Entsprechend gesetztlicher und Tarifvertraglicher Regelungen besteht diese für exakt sechs Wochen, also genau 42 Tagen. Die Wochenenden werden dabei mitgerechnet. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung. Damit der Geldfluss nicht abrupt abbricht, sollte man sich bereits eine Woche vorher (spätestens) mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese benötigt nämlich vom Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung. Erst nach Erhalt derselbigen kann die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und den Krankengeldbescheid rausschicken.
Soweit so gut. Was aber ist, ein solcher Verlauf findet sich häufig in der ersten Phase psychischer Erkrankungen, wenn man sechs Wochen krank geschrieben war und nach sagen wir mal zwei Monaten erkranke ich erneut an dieser Erkrankung bzw. an einer Erkrankung, die mit meiner ursprünglichen Erkrankung zusammenhängt? Jetzt kommt für viele die große Überraschung. Man ist dann bereits vom ersten Krankheitstag an im Krankengeld und bereits vom ersten Tag an endet die Lohfortzahlung. Da diese aber noch im Lauf ist, kommt es u.U. zu einer Überzahlung die der Arbeitgeber dann zurückfordert. Alle Krankheitstage des gleichen Typs werden zusammengerechnet, es sei denn eine der nachfolgend genannten Fristen sind abgelaufen. Das erste ist die sechs Monatsfrist. Findet über sechs Monate keine erneute Krankschreibung mit der ursprünglichen Erkrankung statt ist die Zusammenrechnung beendet. (Nur die für die Lohnfortzahlung nicht die fürs Krankengeld!!) Wer jetzt erneut an dieser Erkrankung erkrankt, ist wieder in der Lohnfortzahlung. Das zweite ist die Jahresfrist. Auch wenn man immer wieder wegen "Rücken" krank geschrieben wurde und man nie auf die sechs Monate kommt, weil der Rücken daziwschen funkt, gibt es eine zweite Frist. Es handelt sich um die Jahresfrist. Sind seit der ersten Krankschreibung insgesamt 52 Wochen verstrichen, so setzt bei einer erneuten Krankschreibung wieder eine neue Jahresfrist ein (Gilt aber nur, wenn man zwischendurch arbeiten war. Bei Folgebescheinigungen bleibe ich erstmal im Krankengeld bis zur Gesundung.
Bei 5379 Brutto und 3200 Netto (Eg 11 Stufe 6, ledig) beläuft sich der Auszahlungsbetrag des Krankengeldes auf 88,60 Euro täglich. Das wären in einem Monat 2658 Euro, also in unserem Beispiel rund 550 Euro pro Monat weniger.
Zum Glück haben wir im Tarifvertrag eine Zuschuschuss-Regelung, die zwar nicht ganz so günstig ist, wie seiner Zeit der Zuschuss beim BAT. Jedoch wird ungefähr der hälftige Beetrag nochmal als Zuschusss vom Arbeitgeber gewährt. (Allerdings ist die Laufzeit begrenzt, je nach Zugehörigkeitsdauer). Allerdings muss der Zuschuss beantragt werden, hierzu ist der Krankengeldbescheid der lohnabrechnenden Stelle zuzusenden.
Ein Hinweis noch: Das Krankengeld ist prinzipiell zwar steuerfrei, jedoch wird es herangezogen zur Berechnung des Grenzsteuersatzes. Das bedeutet, dass man u.U. bei der Steuererklärung auch noch mal kräftig nachzahlen darf.
In einer weiteren Fortsetzung zu diesem Artikel, schreibe ich dann auch noch etwas zur Begrenzung des Krankengeldes und welche Fristen hier massgeblich sind.
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So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.
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Ich kann meine Vorredner nur bestätigen. Gib alles an und dann warte mal ab. Falls es Dir zu niedrig erscheint nimm noch mal Kontakt mit Deinem Personalratsmitglied auf (das geht dann auch ohne Gewerkschaft) , ob Die noch was tun können. Manchmal ist es noch zu verhandeln, in anderen Fällen ist man da sehr zurückhaltend. Hängt u.a. auch davon ab, ob Deine Stelle vorher leer gelaufen war und in den Ausschreibungsbedingungen drin stand, dass auch förderliche Zeiten anerkannt werden. Aus familienpolitischen Gründen kann man auch weiterhin reduzieren.
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Auch das Völkerrecht ist bei genauer Betrachtung ethisch nicht in allen Punkten einwandfrei. In diesem Zusammenhang finde ich beispielsweise unerträglich, dass ukrainische Männer m.W. nach nicht die Chance haben auf Kriegsdienstverweigerung umgekehrt aber wohl auch nicht die Chance auf Asyl in Deutschland haben.
Die Genfer Abkommen wurden eigentlich nur deswegen von den Vertragsstaaten ratifiziert, weil sie kriegerische Auseinandersetzungen unter Wahrung einer Resthummanität ermöglichen. So pervers dies jetzt auch klingen mag.
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Das basiert auf einer Meldung von Human Rights Watch. Die entsprechende Originalmeldung habe ich verlinkt.
Diese Meldung wurde bislang auch nicht korrigiert oder zurückgezogen..
Unterdessen schreibt der Stern, das Israel den Einsatz bestreitet.
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Abmahnungen gibt's nur im Tarifbereich. Für ein beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren ist das zu unwichtig. Das gibt allenfalls eine Ermahnung, die aber keine beamtenrechtlichen Bedeutung hat.
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Ich fürchte wir liegen in unserer Meinung soweit auseinander, dass ich es einfach Mal als Dissenz stehen lassen muß. Den Vorwurf, dass ich mit meinen Ausführungen auf Seite acht Legenden forcieren weise ich zurück.
Das Israel die Wasserhoheit nutzt um die Hamas unter Druck zu setzen ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wird vom israelischen Energieminister genauso geäußert. Das Wasser ein lebenswichtiges Gut ist und man sicherlich mehrere Tageohne Essen aber nicht ohne Wasser auskommt, setze ich mal als Allgemeinwissen voraus. Jetzt kommen wir zur Bewertung. Ich habe gesagt, dass die Verwehrung überlebenswichtiger Güter gegenüber der Zivilbevölkerung als inhuman einzustufen und mit Volkerrechtlichen Bestimmungen nicht zu vereinbaren sei. Das ist meine Meinung und hat mit Urban Legends nichts gemein. Auch nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern eine nachzulesende Tatsache ist, dass der UN Generalsekretär diese Sichtweise stützt. Und jetzt kommen wir nochmal zu einer Wertung nämlich, dass ich von einem Staat der westlichen Wertegemeinschaft erwarte, dass er sich daran hält.
Offensichtlich ist das der Punkt wo ein Dissenz besteht, den bitte ich hinzunehmen., denn ich nehme Deine Sicht der Dinge ja auch hin. Und es ist durchaus menschlich, dass moralische Bewertungen voneinander abweichen können. Es muss dennoch möglich sein dies zu diskutieren ohne hierbei in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden. Dem habe ich nichts hinzuzufügen, was auch bedeutet, dass ich auf weitere Angriffe diesbezüglich nicht weiter eingehen werde.
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"Hier beteiligen sich einige Forenteilnehmer aktiv an Legendenbildung mit dem Ziel, die Israelis zu diskreditieren."
Bitte sei konkret, welche konkrete Behauptung hat wer gemacht und wenn sie wiederlegt werden kann ist das auch für den der etwas behauptet wünschenswert. Denn nur so kann einer Legendenbildung vorgebeugt werden. Ansonsten ist mir das zu schwammig und Du läufst Gefahr der Rabulistik beschuldigt zu werden.
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Die vertun sich hin und wieder. Man muss dazu sagen, das sind Verwaltungsmitarbeiter die vorher vielleicht ganz was anderes gemacht haben und sich dann ggf. in einen ganz neuen Rechtsbereich einarbeiten. Der Personalrat hilft der Dienststelle gern, die Passagen zu finden. Also Irrtümer sind durchaus möglich.
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Die Seeseite wird von den Israelis kontrolliert und Abriegelung heißt bei denen Abriegelung. Was ist mit den Krankenhäusern? Sollen die Ärzte und Pfleger auch flüchten und die Kranken zum Sterben dalassen?
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Was Schmidt meint, ist das die Hamas in ihrer Allmachtsphantasie vielleicht solche Teäume hat, die einsatztaktischen Möglichkeiten einer der besten Armeen der Welt, dagegen kann die Hamas nicht wirklich was erreichen. Allerdings kann sie für Angst und Schrecken sorgen und das ist übelst und berechtigt durchaus zu Gegenmaßnahmen. Allerdings unter Einhalting des Völkerrechts in Bezug auf die Zivilbevölkerung.
Die politisch besonders informierten unter Euch, wäre so etwas nichts für einen Blauhelm Einsatz. Um hier wirklich eine befriedete Region zu schaffen? Oder übrschätze ich da die Möglichkeiten ? Nur jetzt Mal als Idee in den Raum geworfen? Bitte nicht direkt den Gummiknüppel rausholen, wenn die Idee zu naiv ist?
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Also der Beamte muss , zumindest in NRW, die AU erst nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Danach hättest Du erst ab Mittwoch eine AU vorlegen müssen. Bei Angestellten zählt hingegen das Wochenende mit. Würde da auf jeden Fall nochmal beim Personalrat nachfassen, nur um die Akte sauber zu halten. Passieren wird da so rechtlich erst Mal gar nichts, außer ein kräftiges Du Du. Als Angestellter würde Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung drohen.
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