Komischer Begriff, "erfüllend".
Den Begriff finde ich jetzt auch nicht so erfüllend :). Ich übersetze ihn für mich am ehesten mit sinnstiftend
Komischer Begriff, "erfüllend".
Den Begriff finde ich jetzt auch nicht so erfüllend :). Ich übersetze ihn für mich am ehesten mit sinnstiftend
Normalerweise wäre der Referendar beim durchziehen des Unterrichts durchgefallen.
Das Problem dürfte sein, dass allgemein in NRW für Deine Schulform eure Besetzung bei 130% und mehr liegt. Alle anderen haben unter 100. Damit ist Deine Schule in der Pflicht abzuordnen und wahrscheinlich dürfte es auch noch andere in Deiner Schule getroffen haben. Also wird nach Ende Deiner Anordnung das Problem Fortbestehen. Dementsprechend kannst Du dann mit weiteren Abordnungen rechnen, da die SL offensichtlich beschlossen hat, dass sie auf Dich am ehesten verzichten kann. Daher würde ich Dir dringend empfehlen, zu schauen, oh Du an der Anordnungsschule auch Deinen Frieden finden könntest. Gerade Gesamtschule macht ja über den normalen Unterricht so Einiges. Gibt es da so gar kein Steckenpferd wo Du Dich mit einbringen könntest? Wenn die quirligen Siebtklässler von der Tonfrequenz zu hoch liegen, sprich mit der Schule, dass sie Dir ab Klasse neun alles geben können. Irgendwo muß doch da ein Platz für Dich sein? Lass die alte Schule los, das ist verbrannte Erde, daran festzuhalten bringt Dich höchstens in die psychosomatische Reha.
Was Ihr bis jetzt, korrigiert mich wenn ich es kübersehen habe, noch gar nicht zu n dem Vergleich berücksichtigt habt, sind die familienpolitischen Zulagen. Bei zwei Kindern kann das je nach Mietstufe ja auch nochmall ein vierstelligen mehr in der Lohntüte bedeuten.
Und was zeigt uns das? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Konflikt heißt Veränderung und es gibt eine Entwicklung. Und manchmal können sich Schulleitungen gar nicht vorstellen, wie as Kollegen belastet. Daher muß man es kommunizieren. Wenn's geht frühzeitig.
Interessante Wendung in dem Fall.
So wie der MDR berichtet, hat die Kollegin sehr wohl Argumente geben die zusätzliche Stunde vorgebracht. Sie hat nämlich angegeben, dass sie an ihrer oersönlichen Belastungsgrenze angekommen sei
In dem Fall hätte sie einen Anspruch auf eine hetriebsärztliche Untersuchung gehabt und bei Bestätigung hätte man ihr im Rahmen der Fürsorgepflicht entgegen kommen müssen. Wieso der Vorgang mit Zustimmung durch den Personalrat gegangen ist verwundert mich noch mehr.
Nu denn, die Kollegin klagt gegen die fristlose Kündigung. Mal schauen, wie es weiter geht.
Wäre ich jetzt nicht Boomer sondern Generation Z, dann würde mich bei der Verbeamtung am meisten stören, dass ich als Beamter nicht so ohne weiteres die Stelle wechseln kann. Also insbesondere falls es noch keinen festen Partner gibt und ich in fünf Jahren aus Beziehungsgründen nach Berlin ziehen möchte, Was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen. Und angenommen, mein Land sagt, ne Dich als Chemielehrer halte ich fünf Jahre fest. Ich muss quasi kündigen, mit den ganzen Nachteilen die das mit sich bringt. Falls ich dann drei Monate arbeitslos bin, gibt's noch nicht Mal Arbeitslosengeld. Anders als Tarifbeschäftigter, da gibt's sogar Arbeitslosengeld, da Familiennachzug die Kündigung erlaubt.
Ja stimmt, krankheitsbedingte Kündigungen sind im öffentlichen Dienst möglich. Jedoch habe ich dies in meinem Beritt die letzten 10 Jahre nicht erlebt. Bezirksregierungen rennen sehr ungern in die Arbeitsgerichte. Insbesondere wenn sie, mangels Masse, keine Angebote für Abfindungen in der Tasche haben.
Hmm also das kann ich mir ehrlich gesagt, nur sehr schlecht vorstellen. Meine gewerkschaftlichen Kollegen würden mir im Gegenteil die Stunde weniger durchaus gönnen, da sie die finanzielle Diskrepanz auch als ungerecht empfinden. Klagen kann man dagegen nicht, dass haben wir mit unseren Justizexperten schon durch. Denn es ist ja ein Bestandteil des Tarifvertrags, dass die für Lehrkräfte die beamtenrechtlichen Regelungen zählen. D.h, im Umkehrschluss z.b. auch, dass in dem Moment wo für die Beamten die Deputate erhöht werden, dass automatisch für angestellte Lehrer mit gilt. Und da das eben genauso im Tarifvertrag geregelt ist, würde jedes Arbeitsgericht dazu sagen, pacta sunt servanda, ihr habt mit beiden Vertragsparteien diesen Vertrag geschlossen, dann haltet Euch auch dran und drückt uns dieses Problem nicht aufs Auge.
Diese Ausnahmeregelung, nach der wir Angestellten genausoviel arbeiten müssen wie die Beamten, habe ich nie verstanden. Es gilt nur für Lehrer. Überall sonst im öffentlichen Dienst arbeiten die Angestellten weniger. Weiß jemand der noch länger dabei ist, was die Gewerkschaften damals geritten hat??
Ganz so locker ist es aber auch leider bei den Beamten in NRW nicht mehr. Bei uns hat die Dienststelle die Schrauben kräftig angezogen. Nach drei Monaten AU kommt unmittelbar die BEM Einladung. Passiert da nichts folgt der Amtsarzt und da kenne ich mittlerweile schon Fälle, wo es dann auch zeitnah zur zu Ruhesetzung kam. Und ja dieses Verschiebe Bahnhof Spiel zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung hat zugenommen.Ich persönlich habe hingegen gute Erfahrung mit meiner gesetzlichen, obwohl ich denen richtig Geld gekostet habe.
Ja stimmt, baut man im gehobenen Management Mist gibt es eine Riesenabfindung und ein Jahr später betreibt man den gleichen Mist in einer anderen Firma.
Da ist aus finanziellen Gründen natürlich das Beamtenverhältnis vorzuziehen. Das sind auf 10 Jahre gerechnet 100000. Dafür dürfte sich mein Arbeitgeber dann auch gerne Dienstherr nennen.
Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:
Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. Solltest Du Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben, so entscheidet das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht. Entscheiden erstens schneller und zweitens eher zu Arbeitnehmer Gunsten. Im Krankheitsfall kannst Du Dich notfalls telefonisch krankschreiben lassen fürs erste. Die AU wird elektronisch übermittelt. Du musst nur noch in der Schule telefonisch Bescheid geben. Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, bekommst Du einen Zuschlag zum Krankengeld, so dass der Unterschied zum Netto nicht mehr ganz so groß ist. Allerdings nur bis zur 39. Woche,
Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷
Weil den Job ohne Schmerzensgeld sonst keiner macht. Oder ist das zu trivial?
In Sachsen-Anhalt werden nur neu angestellte Kolleg:innen verbeamtet. Insoweit kann man davon ausgehen, dass sie tarifbeschäftigt war und sich entweder keine Unterstützung geholt hat oder schlecht beraten war.
Einfach die Weisung zu ignorieren und die Stunde nicht zu machen geht, wie man sieht mies aus, auch sind ihre Chancen nur so mittel, vor dem Arbeitsgericht damit durchzukommen. Aber vielleicht haben sie ja Formfehler begangen, damit kriegt man sie häufig.
Nun wie hätte sie sich richtig wären können:
Schritt 1.) Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, dauerhaft diese Mehrarbeit zu erbringen. Verbunden mit einem ärztlichen Attest.
Wenn der Arbeitgeber darauf eingeht, alles in Ordnung. Geht er nicht drauf ein
Schritt 2.) Personalrat einschalten mit der Bitte um Unterstützung
Weitere Schritte:)
Wenn sich dann immer noch nichts tut, so gibt es unterschiedliche Wege, wie es weiter gehen kann, die u.a. auch sehr vom Gesundheitszustand der Kollegin abhängen.
Leidet die Kollegin an mehreren Beschwerden, sollte Sie dringend darüber nachdenken einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ab Antragseingang gilt sie als schwerbehindert unter Vorbehalt und ist auf Wunsch von Mehrarbeit freizustellen. ggf. auch über eine Feststellungsklage. Auch man man über einen Teilzeitantrag nachdenken, aber immer erst in dem man vorher die Möglichkeit einer Schwerbehinderung geprüft hat, denn dann besteht Anspruch auf Teilzeit und kann nicht mit dienstlichen Grünednen abgelehnt werden.
Man sieht, es gibt viele Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Und anscheinend ist man jetzt hier soweit und möchte ein Exempel statuieren. Daher wäre es vollkommen falsch, wenn jetzt alle anderen Kollegen, die nicht mehr können einen Rückzieher machen.
Also wehr Euch!
Aber vorher beraten lassen.
Ich würde dazu raten sich innerhalb des Kollegiums zusammen zu setzen und auch den Lehrerrat mit ins Boot zu holen. Daneben kann auch der Personalrat um Unterstützung gebeten werden. Argumentieren würde ich mit der Fürsorgepflicht uind den besonderen Belastungen, die eine solche Fahrt gesundheitlich mit sich bringt. Auf dieser Schiene
Lasst die Finger von der amtsangemessenen Unterbringung, Das ist in Hessen bereits bei einem Kriminalbeamten A12 schief gegangen. Der hat geklagt und damit ist er auch in zweiter Instanz nicht durchgekommen. Auch er sollte sich bei einer Fortbildung ein Zimmer teilen. Insoweit ist der besondere Erholungsbedarf in Verbindung mit der Fürsorgepflicht vielleicht der bessere Weg. Ansonsten gilt, wenn ich die ganze Woche mit einer Klasse unterwegs bin und kann dann noch nicht mal wegen eines schnarchenden Kollegen ein paar Stunden schlafen. Na ich denke, da brauche ich ein paar Tage um wieder richtig dienstfähig zu sein. Und ich glaube mein Arzt würde diese in einem solchen Fall genauso sehen.
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