Beiträge von chemikus08

    Das kann ich Dir aus NRW anders berichten. Hier eher das Gegenteil. Da voraussetzungslose Teilzeit nicht oder nur sehr eingegrenzt genehmigt wird, ist eine Lücke entstanden für viele ältere Kollegen, die einfach sagen, ich habe bisher Teilzeit genommen, weil ich mehr nicht schaffe. Die Alternative wäre sie vollständig dienstunfähig zu schreiben. Eine halbe Kraft ist aber allen lieber als gar keine Kraft. Insoweit gibt es bei uns einige Fälle

    Mein Gott Leute, Ihr streitet Euch inzwischen über zig Seiten , ob ich mich um 07.00 krank melden muss.

    Nach dem Gesetz habe ich ein Krankmeldung unverzüglich zu erstatten. Unverzüglich heißt im Rechtsdeutsch. "Ohne schuldhaftes verzögern". Wenn ich also um 06.00 weiß, dass ich mich sauelend fühle, ab ans Telefon. Wenn ich aber erst um 1100 Schule habe, Stelle ich mir nicht für 0700 den Wecker. Stelle ich dann um 0900 fest, dass ich die Kloschüssel beidseitig nutze, werde ich mich daraufhin unverzüglich krank melden. Falls ich gefragt werde warum erst jetzt, Seil ich es erst jetzt bemerkt habe. Dann ist auch nichts schuldhaft verzögert. Und wenn ich eben weiß, dass das in der Schule zeitkritisch ist, dann muss ich eben bei leichten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit, um 0700 melden.

    Wäre bei meinen Panikattacken blöd, die könnten um 0700 kommen, falls ich mir dafür den Wecker Stelle. U.u. geht mir aber um 0900 wieder gut, insbesondere wenn ich direkt eine Lorazepam genommen habe. Kann aber genauso auch umgekehrt passieren, dass ich die Tür raus gehe und nichts geht mehr. Das wäre dann aber eben auch um 1000 .

    Hol Dir Hilfe vom Personalrat. Du kannst auch um Begleitung des UB durch den PR bitten. Wenn das Zsfl Dir wohl gewogen ist, ist das schon Mal gut. Es reicht ja, wenn Du mit einer vier raus gehst.

    Ansonsten finde ich das Verhalten der SL unterirdisch. Du solltest Dir überlegen, ob Du da bleiben willst.

    Ich würde nach bestandener OBAS einen Versetzungsantrag stellen.

    Die nächste Tarifrunde für Hessen ist im Februar 24

    Dementsprechend erst danach eine Regelung für hessische Beamte. Da die Hessen aber doch 21 ihren jetzigen Tarifvertrag abgeschlossen haben, müsste da eigentlich sowas drin gewesen sein. Aber da ich nicht Hesse bin. Hessen an die Front.

    Mir ist unverständlich, dass du nicht auch mal Dampf ablassen musst, wenn du ständig dieselben KuK in Vertretungsstunden vertreten musst, obwohl sie dasselbe Geld bekommen oder in deinem Fall sogar mehr. Das wirkt auf mich unglaubwürdig.

    Ich mache für derartige Mehrbelastungen nicht einzelne Kollegen verantwortlich. Verantwortlich ist ein System, welches mittlerweile seit Jahrzehnten versucht, auch noch die letzten Tropfen aus den Kollegen herauszuquetschen. Dass es möglicherweise auch den ein oder anderen gibt, der das alles nicht mehr mitmacht, kann nicht nur sein, sondern ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen unvermeidbar. Das nennt man dann quiet quittiing. Allerdings vergeude ich meine Arbeitszeit nicht damit,diese Fälle ausfindig zu machen. Selbst, falls man damit im Einzelfall einen Treffer hat und nicht versehentlich doch den Falschen triffst. Eins ist gewiss. Diese Kollegen sind dann aber auch so chemisch gereinigt, die triffst Du mit solchen Maßnahmen nicht. Die brauchen auch keine Hilfe der Personalvertretungen, die lassen sich von ihrem RA vertreten und das nach meinen Beobachtungen sehr erfolgreich 🤷

    @skyfall

    Ich bin erschrocken. Dieses Einsortieren von Kollegen in despektierliche Schubladen gefällt mir ganz und gar nicht und ehrlich gesagt verträgt sich dies für mich auch nicht mit einem gesunden Schulklima. Auch die Bezeichnung von Schulklassen als Resterampe rundet das Bild dann endgültig ab. Bist Du wirklich so, oder wolltest Du nur mal die Muskeln zeigen?

    @skyfall

    Ich bezog mich auf die zwangsweise zur ruhe Setzung von Kollegen aufgrund längerer oder häufiger Erkrankung. So etwas kommt vor, auch gegen den Willen der Kollegen. Diejenigen, die sich dabei anwaltlich bewaffnen haben hingegen eine 99%ige Chancecdamit durchzukommen. In den wenigsten Fällen stellen Kollegen jedoch einen Antrag auf Reaktivierung. Vielleicht merken Sie, dass man auch mit weniger auskommen kann und das Leben damit um einiges ruhiger verläuft. Immerhin umfasst die Mindestpension so ungefähr den Betrag, den ich als reguläre Rente zu erwarten habe.

    Ich bin eben mit meiner Frau an der Ausgabestelle der Tafel vorbeigefahren. Hier war eine Schlange von Menschen über 200 m. Die haben schön alle brav in der Kälte angestanden um ein paar Lebensmittel zu bekommen. Als angestellter Lehrer würde ich mir echt mehr Kohle wünschen, aber ich bin noch weit davon entfernt solche Strapazen auf mich zu nehmen um Lebensmittel zu bekommen. Ergo, lasst diese Vergleiche mit Bürgergeld, das ist eine andere Liga.

    Gegenfrage: Kennt hier irgendjemand einen Fall, in der ein verbeamteter Kollege aufgrund von zu üppigen Krankheitstagen in den Ruhestand zwangsversetzt wurde und das nicht wollte?

    Da brauche ich nicht lange zu überlegen, solche Fälle gibt es mehrfach. Allerdings kommt nur eine kleiner Teil auf die Idee auch tatsächlich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Und wenn man das tut, insbesondere einen der auch auf Schule spezialisiert ist, hat man wirklich gute Karten.

    plattyplus

    Ob denn wirklich die Landesbeschäftigten zwei Monate streiken würden?

    Ob nach zwei Monaten Streik die Arbeitgeber mehr als 10% rausgerückt hätten?

    Was wâre danach? Blieben die Landesbeschäftigten nach zwei Monaten noch immer

    bei der Stange? Vergesst bitte nicht, es sind immer noch viele Beamte da.

    Wenn Bund und kommunale streiken, dann stehen bei Bedarf wirklich alle Räder

    still.

    Beamte

    Bei einem Beamten gilt, dass er amtsärtztlich auf Dienstfähigkeit untersucht werden kann, wenn er innerhalb eines Zeitraum von sechs Monaten, drei Monate krank war. Unabhängig davon ist dem Kollegen nach sechs Wochen (am Stück oder über ein Jahr kumuliert) ein BEM Angebot zu unterbreiten. Das BEM ist freiwillig. Allerdings läßt sich durch ein rechtzeitiges BEM so manches Mal die Amtsarzteinschaltung verhindern oder verzögern.

    Dies wird in NRW, zumindest in unserem Bereich, sehr stringent durchgeführt, da die SL monatlich die Krankenstatistiken übermitteln und die Dienststelle dies akribisch nachhält.

    Kommt der Amtsarzt zu dem Schluß, dass der Beamte nicht in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig ist, erfolgt entweder die zur Ruhesetzung oder die Feststellung einer Teildienstfähigkeit.

    Die Reaktivierung ist jederzeit möglich, sowohl auf eigenen Antrag, als auch durch die Dienststelle nach erneuter amtsärztlicher Überprüfung.

    Angestellte

    Der Angestellte bekommt ebenfalls nach sechs Wochen ein BEM Angebot. Gemäß TV-L ist auch hier eine Überprüfung der Dienstfähigkeit durch einen Betriebsarzt möglich. Allerdings kann dieser maximal zu der Einschätzung kommen, dass der Kollege erwerbsgemindert ist.

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde theoretisch nach § 33 TVL dann automatisch erfolgen, aber auch nur wenn der Rentenantrag schuldhaft verzögert wurde. Im Normalfall ist der Kollege nicht von einer Erwerbsminderung ausgegangen, so dass ihm nunmehr eine Frist gesetzt wird, in der er einen Rentenantrag stellen kann. Tut er dies dann immer noch nicht, könnte das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt werden. Solange das Krankengeld noch nicht ausgeschöpft ist, wird sich jedoch niemand freiwillig in die sozial Abstiegsspirale befördern. Im Zweifel stelle ich also bei der DRV wie gewünscht den Rentenantrag, bei gleichzeitiger Bestätigung durch den behandelnden Arzt, dass dies aus medizinischer Sicht noch nicht angezeigt ist. Die DRV wird diesem Vorschlag gerne folgen und die Rente ablehnen. Damit ist der Kollege wieder dienstpflichtig für den Arbeitgeber. Entweder geht er weiter arbeiten oder lässt sich wieder krank schreiben. Bei schwer chronisch kranken Kollegen führt dies dann zu einer regelmäßigen Tandem Bewegung, 2 Monate Arbeit, drei Monate krank, 2 Wochen Arbeit, Ferien, ein Monat Arbeit, vier Monate krank. Wenn es sich dabei auch noch um verschiedene Krankheiten handelt, so kann dies bis zur Unendlichkeit fortgesetzt werden. Theoretisch besteht die Möglichkeit krankheitsbedingt zu kündigen. Habe ich auf Lehrerebene bisher nicht erlebt, wird aber bei steigender Zahl tarifbeschäftigter Kollegen irgendwann kommen. Aber nur , wenn dann der Finanzminister ein paar Säcke Geld für Abfindungen zur Verfügung stellt, denn darauf laufen Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten häufig hinaus :) .

    Es ist daher aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass das NRW Programm "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" bei dem landesweit in allen Ministerien nach alternativen Stellen gesucht wird, nur für Beamte "freigeschaltet" ist. Die Aussage eines hier nicht näher genannten Ministerialbeamten zu dieser Frage war, dass man die ja eh nach 1,5 Jahren los sei, da sie dann eh aus dem Krankengeld fallen. Dem ist aber nicht so, wie man am Beispiel dieser "Tandem" Fälle deutlich sieht. Verteilen sich die Erkrankungen auf unterschiedliche Bereiche geht das Spiel nämlich bis zur Unendlichkeit, da für jede Erkrankung eine eigene Dreijahresfrist zählt.

    Die Kommunen handeln hier hingegen vorbildlich, weil hier über alle Fachbereich auch für die angestellten Kollegen gesucht wird. Dies hat damit zu tun, dass es einen Gesamtpersonalrat für alle Beschäftigten gibt.

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