Der israelische Energieminister hat die Öffnung der Wasserversorgung an die Freilassung der Geiseln geknüpft. Damit hat er indirekt zugegeben, dass die Abriegelung nicht auf militärische Erfordernisse beruht, sondern vielmehr nimmt er die Wasserversorgung als Bedrohungsszenario und das verstößt nach meinem Rechtsverständnis gegen geltendes Völkerrecht. Ich weiß der ein oder andere wird jetzt sagen , aber die Hamas. Nun die Hamas ist eine Terrorgruppe, wer von dieser die Einhaltung von Völkerrecht erwartet hat das Wort Terror noch nicht richtig verarbeitet. Israel hingegen ist ein Staat, wenn der zu den gleichen Methoden greift wie eine Terrorgruppe..... Ihr dürft den Satz selber zum Ende führen.🤷
Beiträge von chemikus08
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Wie geht ein Widerspruch gegen die Besoldung?
Bezüglich der amtsangemessenen Besoldung gibt es ein Musterschreiben der GEW. Wichtig ist immer, dass sich der Widerspruch immer auf das laufende Haushaltsjahr bezieht und bis zum 31.12. des Jahres eingereicht sein muss. Wer möchte kann das auch schon pünktlich zum 01.01. machen. Das wird immer dann relevant, wenn ein Kläger Erfolg hat mit einer Klage (möglicherweise drei Jahre später) . Wer dann zum jeweiligen Zeitpunkt nicht geschrieben hat geht leer aus. Für alle anderen gibts eine fette Nachzahlung. Und es kostet nur das Porto für das Schreiben.
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"Arbeitszeitverkürzung auf 38,5h Stunden bei Beibehaltung des Deputats. Kosten- und Wirkungsneutral."
Na das wäre aber mal eine Steilvorlage für eine Klage

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Das ist ja schon vorsichtigerweise als Erwartungshaltung formuliert. Bei realistischer Betrachtung wird da gar nichts passieren. Denn die Arbeitgeber haben auch noch was auf ihrer Agenda und zwar die Neudefinition des Arbeitsprzesses und vorher denken die nicht im Traum daran über zusätzliche Wünsche zu verhandeln. Und die Neudefinition das kann sich Verdi schon mal gar nicht drauf einlassen, weil es ihre komplette Klientel betrifft und die GEW eigentlich auch nicht weit dies bei den sozialpädagogischen Fachkräften zu schlechteren Entgeltgruppen führen kann.
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Deputatsenkung für alle Schulformen auf 22 Ustd. wäre ein Anfang. Und dann vielleicht die Einsicht, dass die Inklusion komplett vor die Wand gefahren ist. Also Kommando zurück auf Förderschule und erst wenn die zu 100% mit Förderpädagogen versorgt sind, dann können wir anfangen die Regelschulen auszustatten und dann kann man das schrittweise ausbauen.
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Ehrlich gesagt war das auch mein erster Gedanke. Daher habe ich eben noch mit einem Verdi-Kollegen telefoniert und der sagte mir, dass bei Verdi wohl eine Online Umfrage zu den Zielsetzungen gelaufen ist. Und es waren die organisierten Gewerkschaftsmitglieder die in großen Teilen sehr zurückhaltend waren. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Kollegen eine wahnsinnige Angst vor weiteren Arbeitsverdichtungen haben. Und ganz ehrlich, wenn ich dann sehe, dass in einer Krefelder Gesamtschule 30% des Kollegiums eine Überlastungsanzeige gestellt haben, dann Frage ich mich auch langsam, ob wir noch die richtigen Ziele verfolgen und statt einer Diskussion über 2% Punkte mehr oder weniger sollten wir vielleicht wirklich die Arbeitsbedingungen thematisieren.
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Damit liegt die Forderung schlussendlich bei dem für Bund und GebietsköOrtschaften gefundenen Kompromiss. Damit ist die Forderung nicht nicht Mal unverschämt hoch. Im Gegenteil, man müsste bei so einer bescheidenen Förderung eigentlich direkt dazu sagen, darunter läuft gar nichts.
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Also die Vergütung eines MdL (Mitglied des Landtags) ist in NRW so schlecht nicht. Wer das zwei Legislaturperioden hintereinander schafft, hat seine Schäfchen meines Wissens nach ins Trockene gebracht, was die Pension anbelangt.
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Obwohl es manchmal schon lustig ist, was die KI einem als Ergebnis verkauft. Bei einem anspruchsvolleren Referat fliegt ein Schüler ohne fachlichen Hintergrund auf. Mit fachlichem Hintergrund kann die KI durchaus helfen, dass das Ergebnis schneller steht. Dann soll es mir aber auch egal sein.
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Echt jetzt? Der Staat mit dem besten Geheimdienst der Welt kann strategisch relevante nicht von zivilen Objekten unterscheiden? Das sind jetzt Schutzbehauptungen die ich so nicht teile.
Wichtig wäre mir, dass das Problembewusstsein für die Nöte der Zivilbevölkerung nicht im Strudel falsch verstander Solidaritätsbekundungen untergeht und die westlichen Politiker hier auch wachsam sind, um humane Katastrophen zu verhindern. Was in Israel passiert ist, ist bereitsbschlimm genug, dies muss eben nicht mit einem zehnfach so schlimmen Massaker im Gazastreifens beantwortet werden. Darum geht's mir.
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Ja das stimmt. Allerdings besteht durchaus ein Unterschied zwischen der Ausschaltung konkreter strategischer Ziele oder einem "Gaza in Schutt und Asche legen" Letzteres wäre mit zu hohen Kollateralschäden verbunden. Wir sprechen hier immerhin von Millionen von Menschen.
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Militäraktionen gegen zivile Ziele sind völkerechtlich nicht akzeptabel.
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Ich zitiere; "
könnte es nicht verübeln, wenn Gaza komplett in Schutt und Asche gelegt wird."
Die von Dir genannte Fluchtmöglichkeit ist quasi nicht existent, wohin denn bitte schön?
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Dir ist schon klar was Du geschrieben hast , oder?
Falls nein sage ich mal, was bei mir angekommen ist. Man könnte es nicht verübeln, wenn Israel einen Genozid begingen.
Sorry soweit geht meine Solidarität mit Israel nicht und ich erwarte auch von meiner Regierung, dass sie in der Außenpolitik hier rote Linien zieht.
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Artikel 6 der 4. Konvention gilt hingegen, wie RosaLaune bereits gesagt hat, erst nach der Besetzung
Hat der Gaza Streifen nicht den völkerrechtlichen Status eines besetzten Gebietes?
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Offensichtlich sehe nicht nur ich das so, sondern auch der UN- Generalsekretär.
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Zwischen versorgen und von der Versorgung abschneiden besteht ein Unterschied.
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@alpha
Das Abschlachten in Israel ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Abriegelung jedoch ist in wesentlichen Teilen ein Angriff auf die Zivilbevölkerung, die grossel Leid auch unter Menschen, die das Ganze nicht zu verantworten haben, verursacht. Eine solche Handlungsweise ist ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht (viertes Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung) und damit ein Kriegsverbrechen. Ich bedaure, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk sich nicht traut dies auch so zu benennen.
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Also diese Frage ist letztlich die gleiche Kategorie wie die Frage, ob es bei der amtsärztlichen Untersuchung Ärger geben kann, weil Du zuviele Mohnbrötchen isst. Auch da kann ein Drogenschnelltest anschlagen. Ansonsten ist CBD Öl mittlerweile eine Life Style Hilfe bei Alltagsbeschwerden, ähnlich der Kytta Salbe bei Beinschmerzen nach dem Dauerlauf. Solange also der Doc nicht ausdrücklich nach CBD fragt🤷 Und wenn auf einen Drogentest hinweist, würde ich ihn mit der Frage konfrontieren, ob die Verwendung von CBD in dem Zusammenhang zu Problemen führt.
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