Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits möglich, sogar ohne Angabe von Gründen. Würde allerdings den Sachbearbeiter bei der Bezreg anrufen und nachfragen, ob sie nicht einen Auflösungsvertrag mit Dir schließen könnten. Macht sich im Lebenslauf besser.
Beiträge von chemikus08
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Das ist die dubiose Vorstellung, dass ein Arzt bei persönlichem Kontakt die Simulanten durch Hand auflegen aussortieren kann. Das kann er/sie aber nicht. Letzten Endes ist auch der Arzt ein Gefangener der Angaben seiner Patienten. Dies gilt ganz besonders bei Patienten mit chronischen oder bekannten immer wiederkehrenden Erkrankungen wie z.B. einer Migräne. Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedlich beispielsweise mit Schmerz umgehen. Während der eine gute Mine zum bösen Spiel macht, spielt der anderen schon beim Einstich einer Nadel den sterbenden Schwan. Soll ich jetzt den Schwan krank schreiben und den anderen nur weil er keine Mine verzieht trotz massiver Beeinträchtigung zur Arbeit schicken? Die Standard Frage bei meinem Orthopäden lautet: "Brauchen Sie eine Krankschreibung?". Hierbei gibt er quasi die Entscheidung zurück. Nur beim Schmerz ist es auch so, dass der eine noch Hochleistungen erbringt während der andere sich bei zwei plus drei noch vertut.
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In einer idealisierten Welt gäbe es keine Flüchtlinge mehr, da es in dieser Welt keine Fluchtursachen mehr gäbe.
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Eine Video AU vom Hausarzt sieht doch nicht anders aus als eine normale AU?
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Und ich kenne bislang noch keinen Kollegen, der wegen Grippe vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist. Mit Long Covid kenne ich mittlerweile mehr als einen. Ist zwar nur anekdotisch aber schon auffällig, insbesondere weil ich bezüglich Grippe diese Aussage für die letzten 10 Jahre treffen kann.
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Ich sag Mal willkommen im Club und es wird nicht bei einer Verwunderung bleiben. Tipp: Such Dir eine Interessensvertretung Deiner Wahl und werde da auf jeden Fall Mitglied. Das ist eine gute Möglichkeit auch Mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und im Zweifel gibt's halt auch Beratung und ggf. auch anwaltliche Unterstützung.
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Inhaltlich kein großer Unterschied zu dem was auf deutschen Lehrerpulten landet.
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Bevor Ihr jetzt alle die neue Kollegin verhaut. Sie ist neu im System und muss sich erstmal mit dem System auseinandersetzen. Sie war von ihrer OBAS Ausbildung gewohnt, dass es für ihre regelmäßige Ausbildung Zsfl einen Erlass von ich glaube fünf Unterrichtsstunden gab. Wahrscheinlich hat sie daher vermutet, das das für alle Fortbildungen gilt. Jetzt haben wir ja zur genüge erklärt, dass dem nicht so ist .
Friedenspfeife😂
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Für NRW ist die Diskussion derzeit rein rechtstheoretischer Natur, da das Ganze aufgrund des Konzepts zur Sicherung der Unterrichtsversorgung wahrscheinlich nicht genehmigt wird.
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Na ja, die SL müssen auch bei den Vertretungsstelle mal zumindest einen Unterrichtsbesuch gemacht haben. Denn falls die Lehrkraft nach mehreren Befristungsverträgen mit dem Wunsch der Entfristung um die Ecke kommt, kannst Du arbeitsrechtlich nach sechs Jahren nicht mehr damit um die Ecke kommen, dass die Kraft sich nicht bewährt hat, das nimmt Dir dann kein Arbeitsrichter mehr ab.
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Zurück ziehen kannst Du die Kündigung immer noch, wenn sie Bedarf haben.
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Was den Antrag auf Schwerbehinderung anbelangt, setze Dich unbedingt mit der für Dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung in Verbindung. Die beraten Dich gerne bezüglich dieser Fragen und sind auch bei der Antragstellung behilflich.
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Und wenn Du da kündigst kannst Du jederzeit an einer anderen Schule einen Teilzeitjob bekommen.
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Vorsicht
Nach meinem Wissen entfällt in dieser Zeit der Beihilfeanspruch
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Na das Ganze ist schon sehr abenteuerlich. Auch wenn die Rechtsprechung die Anforderungen an eine solche Prognoseentscheidung sehr hoch gehängt hat, kommt es dennoch immer wieder zu negativen Prognosen, bei denen ich manchmal denke, dass die betreffenden Amtsärzte besser bei Astro TV Tarotkarten auslegen sollten, damit richten sie weniger Schaden an .
Ich empfehle grundsätzlich, dass Menschen mit irgendwelchen chronischen Beschwerden vor ihrer Untersuchung Kontrakt mit ihrer Schwerbehindertenvertretung aufnehmen sollten. Selbst mit einem GdB unter 50 gibt es da Optionen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sollte man sich auf jeden Fall fachanwaltlich beraten lassen, ob man gegen die Entscheidung angeht.
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Ich finde es unmöglich, Dich in dieser Form zu verheizen. Mit 10 Stunden bist Du quasi in einem Nebenjob, dies sollte die Schulleitung auch berücksichtigen. Passiert das nicht, würde ich mich an den Lehrerrat wenden (NRW). Und wenn das alles immer noch nicht hilft, es gibt Schulen die suchen händeringend und sind sicherlich auch in der Lage, Dich zusammenhängend zu beschäftigen. Als Tarifbeschäftigter kann man sich seinen Arbeitsplatz aussuchen🤷
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"Also von unseren 30 Tagen müßte jeder Arbeitnehmer 12 Tage wirklich frei nehmen"
Danke, das Urteil behalte ich mal in der Hinterhand. Wenn denn die Arbeitszeiterfassung kommt, werden sie in dem Bereich der Sommerferien Mal genauer drauf schauen. In dem Fall schau ich dann auch Mal genauer drauf😉
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