Sabbatjahre vor der Pension

  • 3 Jahre eher in Pension zu gehen, können je nach Lebensumständen einen größeren Mehrwert haben als 300€ monatlich.

    1 Jahr schlägt mit 3,6% Abzug vom Bruttolohn zu Buche. Ob man 72% oder 61,2% Pension bezieht macht einen Unterschied.
    Endstufe A12 in Ba-Wü 5240 €.
    72% (vor Steuern und KV) 3772, abzgl pimaldaumen 30% Steuer 2640 €
    61,2% (vor Steuern und KV) 3208 € abzgl pimaldaumen 30% Steuer 2245 €
    sind 400 € monatlich oder 15% weniger Pension. Lebenslänglich.

    Falls die Lebensumstände es erfordern, hast du natürlich Recht. Die beste Pension taugt nichts, wenn man vor Erreichen der Altersgrenze durch Herzinfarkt stirbt. Aber auch hier gibt es Alternativen. Ich hätte nie gedacht, dass ein Jahr als KV entspannend sein könnte.
    - keine Klassenverantwortung
    - Unterricht quer durch die Klassenstufen
    - an einer Schule mit jungem Kollegium: halbe Vormittage an der Kaffeemaschine oder mit Sortieraufgaben verbringen
    ... dann wieder 2 Stunden Dompteur in Klasse 9, die der Meinung sind, man habe ihnen nichts zu sagen ... oder in Klasse 2 mit Gitarre auf dem Arm

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

  • 3 Jahre eher in Pension zu gehen, können je nach Lebensumständen einen größeren Mehrwert haben als 300€ monatlich. Das ist eine ganz persönliche Entscheidung. Wenn es die eine reut, freut es die andere. Die Entscheidung würde ich nicht von anderen Meinungen abhängig machen.

    Ich wollte gerade schreiben, dass es wohl auch darauf ankommt, wie fit man mit 63 ist. Und dass ich dann mal weitersehe, wenn es soweit ist. Aber es kann ja auch nicht sein, dass man freiwillig eher geht, weil man die (körperliche) Anstrengung in der Schule nicht mehr gut schafft. In der GS kann man ja nicht ein bissel und in Ruhe arbeiten. Wer da ist, muss ran. Zumindest kenne ich es so, dass es kaum möglich ist, auf körperliche Schwächen Rücksicht zu nehmen. Schüler in dem Alter verstehen das sowieso nicht. Wenn man "richtig" krank ist, bekommt man ein Attest, bzw. wird wohl eher pensioniert. Das meine ich nicht, also keine schwere Krankheit, sondern ich merke jetzt schon, dass ich längere Pausen brauche als früher und könnte mir vorstellen, dass das in Zukunft auch nicht besser wird. Und die Zeit bis 66 ist dann ja doch noch irgendwie ewig. Scheint auch keine Lösung ohne langen Vorlauf zu geben.

  • 1 Jahr schlägt mit 3,6% Abzug vom Bruttolohn zu Buche. Ob man 72% oder 61,2% Pension bezieht macht einen Unterschied.
    Endstufe A12 in Ba-Wü 5240 €.
    72% (vor Steuern und KV) 3772, abzgl pimaldaumen 30% Steuer 2640 €
    61,2% (vor Steuern und KV) 3208 € abzgl pimaldaumen 30% Steuer 2245 €
    sind 400 € monatlich oder 15% weniger Pension. Lebenslänglich.

    Du gehst bestimmt von durchgängiger Vollzeit aus. Bei mir waren es immer so um 84 %, die ich gearbeitet habe und Kinder habe ich auch..., also war auch paar Jahre zu Hause.

  • Du gehst bestimmt von durchgängiger Vollzeit aus. Bei mir waren es immer so um 84 %, die ich gearbeitet habe und Kinder habe ich auch..., also war auch paar Jahre zu Hause.

    Dann tut es umso mehr weh - es sei denn, du arbeitest nicht für Geld oder hast andere Versorgungsquellen.

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  • Ich war damals, in der Elternzeit in der Familienversicherung, allerdings war ich damals nicht verbeamtet, sondern noch angestellt. Ich glaube nicht, dass dies auch als Beamtin möglich gewesen wäre...

    Genau so habe ich es gestern auf der Seite der AOK gelesen. Während der Elternzeit sollte auch der Beihilfeanspruch erhalten bleiben, oder?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Falls es hilft: Ich habe in RLP ein Jahr unbezahlt freigenommen, wegen einer schweren Erkrankung meines Sohnes. Ich war in dieser Zeit bei meinem Mann krankenversichert. Ich war aber immer gesetzlich versichert. Bei vielen Kindern hat es sich eher gelohnt. Aber das ist ca 15 Jahre her.

  • Zu den Fragen (auch zur Beurlaubung ohne Bezüge) finden sich hier einige Antworten:
    https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/elternzeit.html

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  • Man muss aber dagegen rechnen, dass man die um den entsprechenden Prozentsatz gekürzte Pension dann auch die entsprechenden Jahre länger erhält. Man kann also berechnen, wie lange man die volle Pension erhalten muss, um die in diesen Jahren erhaltene Pension wieder heraus zu haben.

    Zusätzlich könnte es steuerlich günstiger sein, früher in Pension zu gehen, da dann ein geringerer Prozentsatz versteuert wird und das natürlich bis zum Ende. Ist aber nur für die Jahrgänge relevant, die in den nächsten Jahren aufhören. Genau weiß ich gerade nicht, ab wann die Bezüge dann sowieso voll versteuert werden.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Zusätzlich könnte es steuerlich günstiger sein, früher in Pension zu gehen, da dann ein geringerer Prozentsatz versteuert wird und das natürlich bis zum Ende. Ist aber nur für die Jahrgänge relevant, die in den nächsten Jahren aufhören. Genau weiß ich gerade nicht, ab wann die Bezüge dann sowieso voll versteuert werden.

    Pension wird immer voll versteuert, da sie als (Ruhe-)Gehalt gilt.

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  • Oh, Entschuldigung. Gilt dann also nur für Angestellte mit Rente.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich hatte eine Kollegin, die sich unbezahlt freistellen ließ. Die Pensionsurkunde bekam sie dann zum 67. Geburtstag, da war sie schon 3 (?) Jahre nicht mehr an der Schule. Sie war einfach unbezahlt zuhause. Ob das heute noch gehen würde, weiß ich nicht.

    Solch einen Fall kenne ich auch; ist allerdings auch schon ca. 10 Jahre her. Meine ehemalige Kollegin ging zwei Jahre vor ihrer regulären Pensionierung in die "unbezahlte Freistellung", weil sie mit ihrem Mann - ebenfalls ehemaliger Lehrer und zu dem Zeitpunkt schon ein Jahr im Ruhestand - nach SH umziehen wollte.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 30% ist sicher zu hoch, es wird wohl eher ein Durchschnittssteuersatz von 20-25% sein.

    Zum groben Abschätzen ist das aber egal. Da macht man mit dem höheren Satz sicher keinen Fehler.

  • In der Region liegt der Satz insgesamt deutlich niedriger. Steuersätze unterliegen einer Progression. Am Ende hast du einen durchschnittlichen Steuersatz, wie du auch richtig schreibst, der wird wohl eher bei wenigen Prozent liegen, das ist schon eine große Differenz


    …geh mal etwa von 3200 Euro - 3300 Euro Bruttopension bei 60 Prozent Anwartschaft und bei 3900 Euro bei voller Anwaltschaft von 71,9 Prozent aus


    Abzüge Steuer / PKV individuell aber deutlich niedriger als angesetzt


    Bei 3,3 brutto sind es 134,83

    PKV dürfte bei 250-300 liegen


    Da bleiben noch etwa 2,9 zum Leben …in RENTE/ Pension :)

  • Wie kommst du auf 30

    Prozent Steuer?

    Durch die Progression liegt der Steuersatz in der Spitze - wenn es um die Erstattung von Werbungskosten geht - sogar darüber.
    Ich hab' gerade eine Gehaltsmitteilung rausgezogen und komme per kleiner Prozentrechnung bei Steuerklasse 4 auf einen Steuerabzug (incl. Kirchensteuer) von 32,6%.
    Passt schon.


    Wobei der Abzug bei Pensionsbezug wegen der Progression vermutlich geringer ausfällt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

  • Für NRW ist die Diskussion derzeit rein rechtstheoretischer Natur, da das Ganze aufgrund des Konzepts zur Sicherung der Unterrichtsversorgung wahrscheinlich nicht genehmigt wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In NDS kann man ab 60 gehen ;)


    32 Prozent Steuer im Durchschnitt erscheint mir sehr hoch - NRW mit Funktion und drei Kindern im Stadtzentrum?

    Nimm doch einfach deinen Gehaltsbescheid und führe eine einfache Prozentrechnung durch. Dann siehst du, wo dein persönlicher Steuersatz liegt. Das hängt von der Steuerklasse und (wegen der Progression) der Höhe des Bruttolohns ab. Da spielen dann auch Kinderfreibeträge eine Rolle.

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  • Nimm doch einfach deinen Gehaltsbescheid und führe eine einfache Prozentrechnung durch. Dann siehst du, wo dein persönlicher Steuersatz liegt. Das hängt von der Steuerklasse und (wegen der Progression) der Höhe des Bruttolohns ab. Da spielen dann auch Kinderfreibeträge eine Rolle.

    Immer dieses Mathe...

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