Beiträge von pepe

    @Mikael - Das scheint in NRW aber durchaus noch aktuell zu sein (Seite 3 v. 6 im verlinkten Dokument):

    Die Möglichkeit eines freiwilligen Verzichts auf Erstattung der
    Reisekosten wurde auch in den Urteilen des BAG und des OVG Münster
    ausdrücklich bestätigt. Hingegen wurde die langjährige
    Verwaltungspraxis, bei der Genehmigung von Schulfahrten
    Verzichtserklärungen formularmäßig und damit systematisch
    abzufragen als unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn bewertet.

    Noch einmal: "Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden."
    So, die Dienstreise ist im Vorfeld genehmigt worden. Also standen die Reisekostenmittel natürlich zur Verfügung, denn sonst wäre die Fahrt eben nicht genehmigt worden. Folgerichtig hat die Schule auch die Reisekostenmittel zur Verfügung. Es sei denn, jemand hat "freiwillig" schriftlich auf die Erstattung verzichtet.

    Jede innerschulische Regelung, die den "Vorschuss" eines Mitfahrers vor der Genehmigung einrechnet, um die Kosten zu deckeln, ist nicht gesetzeskonform. Wenn die Kosten mangels Kulanz der Vertragspartner, wie du sagst, für die Fahrt entstanden sind, sind sie auch aus den Verfügung stehenden Mitteln bezahlt worden und müssten dir eigentlich erstattet werden.

    Wie die Kommunikation mit deiner Schulleitung zu laufen hat, sollte dein Personalrat wissen.

    Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden.

    Auf der verlinkten Seite findest du alle Infos. Wer nach den neuen Regelungen in NRW immer noch seine Schulfahrt aus eigener Tasche bezahlt, trägt auch das Kostenrisiko... Das hilft dir vielleicht nicht weiter, aber du hättest es eigentlich vorher wissen müssen. Hier hat aber schon dieine Schulleitung gesetzeswidrig gehandelt, eventuell kann sich das zu deinen Gunsten auszahlen.

    Seit ein paar Jahren habe ich ein kostenfreies Zweitkonto bei meiner Bank für meine Klasse(n). Vorher fand sich fast immer eine Mutter/ein Vater (Bankkaufleute sind in der Elternschaft ja manchmal dabei) für die "Finanzverwaltung". Ob das jetzt schulrechtliche Probleme geben kann - pfffffft - ich glaube nicht. Natürlich führe ich Buch über alle Ausgaben und Einnahmen, sammle Quittungen und kann immer nachweisen, wie viel Geld die Klasse gerade hat. Bei Klassenfahrten, die etwas teurer sind, können die Eltern so auch "ansparen", um nicht den ganzen Betrag auf einmal zahlen zu müssen. Das kann je nach Einzugsbereich der Schule sehr sinvoll sein.

    Wow, wir Grundschullehrer warten wirklich auf diese weisen Erkenntnisse der Kollegen der weiterführenden Schulen. SO haben wir das noch nie gesehen. Die Ersteller der folgenden Zitate sollten vielleicht mal ein paar Wochen in den ersten vier Schuljahren einer durchschnittlichen innerstädtischen Grundschule (oder gar einer "Brennpunktschule"...) hospitieren, bevor sie hier solche Ergüsse absondern:

    ...Wenn man den Kindern das gut erklärt und begründet, was der Unterschied zwischen Druckschrift und Schreibschrift ist und warum es wichtig und nützlich für sie ist die Schreibschrift zu lernen, sollte das Problem gelöst sein.

    ...Die Anstrengungsbereitschaft liegt bei Null.
    Was mich nicht verwundert, wenn es in der Grundschulpädagogik normal ist dafür zu sorgen, dass die Kinder möglichst große Erfolgserlebnisse beiminimalem Einsatz haben.

    ...Ja und? Dann müssen sich die SchülerInnen halt mal anstrengen!
    Schule ist kein Schokoriegel, den man in den Mund steckt und alles ist schön!

    :autsch:

    Zur Kritik am Grundschriftkonzept: http://www.grundschrift.info

    Antwort darauf: Stellungnahme zu Detailkritiken von Götz Taubert

    Seit einem Jahr (Klasse 2, jetzt 3) schreiben meine Schüler in Grundschrift. Ich arbeite zum ersten Mal mit diesem sehr offenen Konzept. Bisher überzeugt es mich, gerade wegen des fließenden Übergangs von der Druckschrift zur individuellen Schreibschrift. Aufpassen muss man als Lehrer, dass sich bei besonders "experimentierfreudigen" Schülern keine unleserlichen Buchstabenverbindungen einschleichen.

    Hier gibt es eine ganz schöne Zusammenfassung zur aktuellen Lage in NRW, einschließlich der von florian.emrich angemerkten Änderung im Schulgesetz. Solche Änderungen bei den Einstellungsvoraussetzungen kamen in den letzten Jahrzehnten turnusmäßig immer dann mal wieder vor, wenn Lehrer (Konrektoren) gebraucht wurden. Was auch eine Aussage zum Sinn von Bekenntnisschulen ist...

    Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

    :autsch:

    Ja.
    Wenn der "Block" einigermaßen logisch aufgeteilt wird - also z.B. 4 Stunden Mathe pro Woche mindestens - kann das sogar jedem Lehrer überlassen werden. Wir arbeiten doch eh überwiegend fächerübergreifend, in Lerngruppen, differenziert und nicht mehr im Stundentakt. Zumindest wenn der Block komplett in Klassenlehrerhand bleibt.

    Sachunterricht, Klasse 2:
    "Herr pepe, können wir die Vögelgeräusche noch mal hören?"


    ...Unterrichtsprojekt zur Amsel...
    Ich hoffe, meine Schüler erzählen zu Hause etwas genauer, um was es ging.

    Das Schweigen zum Thema Inklusion

    "... Wie sich ihr Arbeitsalltag gestaltet, wie Inklusion dort in der Praxis funktioniert wollen wir wissen. Erfahren haben wir viel, doch offiziell sagt niemand was.
    Schulleitungen, die ansonsten gerne Auskunft geben, werden plötzlich einsilbig. Auf telefonische Anfragen gibt es Vorgespräche und Terminvereinbarungen, doch dann einen Rückzieher. „Wir haben uns in innerschulischen und außerschulischen Teams beraten und uns entschieden, zu dem Thema nichts zu sagen“, lautet der Wortlaut einer Terminabsage mit der Bitte um Verständnis. Die Zeitung könne aber gerne über andere schulische Themen berichten..."

    Du kannst versetzt werden, wenn du kurz nach deiner Anstellung austrittst und der Einstellungsgrund dein Fach Religion war... Wenn es sich um eine staatliche Schule handelt, passiert ansonsten nichts, außer dass du (in NRW) keine Leitungsaufgaben übernehmen darfst . Als Konfessionsloser oder mit der "falschen" Konfession kannst du an allen staatlichen Schulen arbeiten. Einstellungsbedingung (für die Ersteinstellung) ist allerdings an katholischen Schulen die Religionszugehörigkeit - immer noch. Da gibt es hier im Forum schon einige Diskussionsrunden, z. B. : 1 - 2 - 3

    Bei einer rein privaten Schule gelten natürlich andere Regeln.

    Du hältst es also für zeitgemäß, die "Ehrfurcht vor Gott" als ein wichtiges Bildungsziel für alle Zeiten beizubehalten?

    "Ehrfurcht ist ein hochsprachliches Wort für eine mit Verehrung einhergehende Furcht." So die Definition... hmpf. Also ich habe da so meine Bedenken.

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