Werden denn sämtliche Fahrtkosten auch erstattet?
Beiträge von DeadPoet
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Unser Chef unterrichtet gar nicht mehr (ich wünschte, er würde, dann würden manche seiner Vorstellungen wohl etwas der Realität angepasst). Aber er kommt um acht und geht ... naja, meist um 17 Uhr, oft auch später.
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Bei uns gibt es
- Wunschlisten (ohne Anspruch auf Erfüllung, ich fülle sie schon gar nicht mehr aus)
- in Fachkonferenzen wird vereinbart, wer Oberstufenkurse übernimmt (klappt nur nicht immer so gut).Es gibt einige Kollegen / Kolleginnen, die dann immer noch zur Schulleitung rennen, um Sonderwünsche erfüllt zu bekommen oder ihre Wunschliste durchzumauscheln. Da hat kürzlich - meiner Meinung nach völlig richtig - der Personalrat die Schulleitung gerügt und verlangt, dass solche Mauscheleien zu unterbleiben haben. Hat meinem Empfinden nach letztes Jahr auch geholfen.
Der Personalrat schaut sich dann auch die geplante Unterrichtsverteilung an und kann - in Grenzen - auch Änderungen vorschlagen (bei ungleicher Verteilung der Belastung, oder auch, wenn jemand ununterbrochen ungewollt Oberstufenkurse hat bzw. Doppelabitur oder ständig Klassleitung). -
Zwei Korrekturfächer können schon eine Belastung sein. Aber da sollte auch eine Rolle spielen, was Du gerne unterrichten möchtest. Es bringt mir nicht viel, ein Fach zu unterrichten, das (etwas) weniger Korrekturaufwand bedeutet, mir aber gar nicht liegt.
Neben Korrekturaufwand sollte man auch berücksichtigen, dass andere Fächer andere Belastungen haben (ich korrigiere lieber Englisch, als mit 25 lauten Unterstuflern in der Turnhalle zu stehen, Physik- und Chemielehrer sind bei uns häufig lange damit beschäftigt, Versuche für den nächsten Tag aufzubauen).Und: In der Oberstufe verschwimmen die Grenzen nach meinem Empfinden: Ich sehe vom Korrekturaufwand keinen großen Unterschied mehr zwischen einer Geschichts- und einer Englischklausur (Deutsch scheint sich auch immer mehr zu einer Fremdsprache zu entwickeln und damit meine ich jetzt NICHT, dass viele SuS Deutsch nicht als Muttersprache haben).
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Ich würde das durchaus versuchen. Ins Ausland kann man auch während des Studiums noch - meine Uni hatte sogar ein Austauschprogramm mit amerikanischen Unis, wodurch ich in USA ein Jahr studieren konnte, ohne "tuition fees" bezahlen zu müssen.
Nun ist mein Studium schon einige Jährchen her, aber ich hatte damals das Gefühl, wer Englisch nicht so einigermaßen vor dem Studium konnte, hat es im Studium (d.h. durch die angebotenen Kurse) auch nicht gelernt.
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Ich sehe kein Problem.
- Du könntest Dich bzw. hast Dich schon von bestimmten "Jugendsünden" distanziert (soweit das überhaupt welche waren, denn ich finde schon, dass auch Beamten eine gewisse Bandbreite künstlerischer Freiheit zustehen muss ... und bei Deinen Aussagen sehe ich nichts, was man nicht dürfte - aber ich kenne jetzt die Texte nicht konkret)
- Dein frühes Schaffen klingt jetzt nicht ganz so extrem, wie das von Gurrath
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Nur noch etwas: 4 Jahre sind in dem Beruf gar nix ... überlege einmal, wie lange Du ihn wohl ausüben wirst ... 30 Jahre+? Lieber an der Schulform, für die Du ausgebildet bist, mit "Deinen" Fächern? Mit weiteren Aufstiegsmöglichkeiten?
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Klöni: Für uns (ich sprech jetzt für meine Schule, mein Bundesland) gehören Klassleitungen zum alljährlichen ganz normalen Amtsgeschäft einer Lehrkraft. Da wird nicht gefragt - und das erwarte ich in diesem Fall auch gar nicht. Vielleicht zeigt das aber auch nur wieder, was ich eh schon wusste, nämlich dass es mit der Personalführung nicht so ganz klappt ... in diesem Punkt hat mich das aber noch nie gestört, weil ich es - wie gesagt - nie anders kennen gelernt habe.
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Vielleicht liegt's am Bundesland ... aber ich käme überhaupt nicht auf die Idee, dass man gefragt werden soll / muss, bevor man eine Klassleitung bekommt. Das gehört bei uns zum normalen Alltagsgeschäft (in der Regel hat man 3 Jahre hintereinander Klassleitung und dann mal ein Jahr Pause). Man erfährt das übrigens bei uns frühestens am Anfang der Sommerferien (wenn man es unbedingt wissen will und nachfrägt, ansonsten bei der ersten Konferenz im neuen Schuljahr).
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Soweit ist mir das schon klar, aber ich würde gern wissen, woher das kommt - bei uns wird immer auf Niedersachsen hingewiesen. Kam das von oben? Von Elternverbänden? Wie wird das umgesetzt, ohne exorbitant Höhe Mehrarbeitsabrechnungen?
Soweit ich es beurteilen kann, kommt es "von oben" (wohl auf Druck der Eltern). Umsetzung? Bei uns ganz einfach: wenn mir eine Stunde ausfällt, weil die Klasse z.B. im Skilager ist, auf Exkursion usw. ist das eine Minusstunde. Ebenso, wenn ich nach dem Abitur einen Kurs nicht mehr habe (4 Minusstunden pro Woche). Nachdem der Zeitraum, in dem Mehrarbeit ausgeglichen werden kann (auch durch Minusstunden), drei Monate beträgt, gibt es da nicht soviel Mehrarbeit abzurechnen (außerdem: unter 4 Stunden Mehrarbeit im Monat gibt es ja gar nichts abzurechnen).
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Verlässliche Schule muss ich nach allem, was ich so sehe, so interpretieren, dass die Eltern sich drauf verlassen können, dass ihre Kinder - egal, was passiert - bei uns bis 16 Uhr oder 17 Uhr mehr oder weniger gut aufgehoben sind ... und ja nicht durch Stundenausfall bedingt unvorhergesehen eher nach Hause kommen.
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Wir sind seit kurzer Zeit gebundene Ganztagsschule ... und ich empfinde es als Belastung.
- Meine Stundenpläne weisen größere Lücken auf => mehr Vertretungsstunden
- Unterricht in Kernfächern auch um 16 Uhr
- mehr Nachmittage an der Schule, bei fehlenden gut ausgestatteten Arbeitsplätzen => Korrektur und Vorbereitung rückt in die späteren Abendstunden (oder wird oberflächlicher)Evtl. liegt das noch am Übergangschaos und an der Umstellung, aber wie gesagt, im Moment ist es eine deutliche Belastung.
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Das macht mich jetzt doch etwas fassungslos.
Zusätzlich zu dem, was rotherstein schon geschrieben hat, würde ich mir in Zukunft überlegen, ob ich nicht dem "Rat" der Schulleitung folgen würde und bei jeder Kleinigkeit zum Arzt gehen würde ... -
Nur ganz kurz: soweit ich weiß, sind mit Lehrgängen und Lehrveranstaltungen Fortbildungsveranstaltungen gemeint (zum Thema Schulwandern z.B.), aber nicht die Begleitung einer Klassenfahrt.
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Nur zur Klarheit: Die "Krawattennoten" sind Unterrichtskompetenz, erzieherisches Wirken und Handlungs- und Sachkompetenz, die insgesamt 5/13 der Gesamtnote des ZWEITEN Staatsexamens ausmachen, das wiederum zusammen mit dem ersten Staatexamen (Verhältnis 1:1) verrechnet wird?
Zur Unterrichtskompetenz (aus der Prüfungsordnung für das 2. Staatsexamen): " Die Leiter oder Leiterinnen der Einsatzschulen teilen ihre Beobachtungen nach Anhörung der Betreuungslehrkräfte dem Leiter oder der Leiterin des Studienseminars mit, der oder die sie bei der Bewertung der Unterrichtskompetenz berücksichtigt."
zur erzieherischen Kompetenz: " Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt der Leiter oder die Leiterin des Studienseminars auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte ein Gutachten, in dem die erzieherische Kompetenz eines jeden Prüfungsteilnehmers und einer jeden Prüfungsteilnehmerin unter Verwendung der Notenstufen des § 8 dieser Prüfungsordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 LPO I bewertet wird. 2 Tätigkeiten in Schülerheimen, Tagesheimen, Tagesstätten, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Einrichtungen der pädagogischen Frühförderung, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abgeleistet werden, sind in die Bewertung der erzieherischen Kompetenz einzubeziehen, ebenso Lehrgänge und Lehrveranstaltungen (z. B. Schulwandern, Schulspiel, Sprecherziehung, Verkehrserziehung), die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchgeführt werden. 3 Beobachtungen hinsichtlich der Tätigkeit in einem Erweiterungsfach nach dem Zweiten Teil dieser Prüfungsordnung können bei der Bewertung der erzieherischen Kompetenz angemessen berücksichtigt werden. 4 § 22 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend."
Da steht nichts mehr davon, dass die Einsatzschulen hier berücksichtigt werden können / sollen.
Handlungs- und Sachkompetenz: "Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt der Leiter oder die Leiterin des Studienseminars auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte ein Gutachten, in dem die Handlungs- und Sachkompetenz eines jeden Prüfungsteilnehmers und einer jeden Prüfungsteilnehmerin unter Verwendung der Notenstufen des § 8 dieser Prüfungsordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 LPO I bewertet wird. 2 Die Mitwirkung bei Prozessen der Inneren Schulentwicklung ist dabei zu berücksichtigen."
Auch hier nichts zu den Einsatzschulen.
Bei der "Krawattennote" zählt das Ergebnis von Unterrichtskompetenz und erzieherischer Kompetenz dreifach, die Handlungs- und Sachkompetenz zweifach. Die ganze "Krawattennoten" macht dann 5/13 der Gesamtnote des 2. Staatsexamens aus.
Es scheint, als könntest du höchstens die Note der Unterrichtskompetenz anfechten, wenn du beweisen kannst, dass dein SeminarLEITER die Berichte der Einsatzschule gar nicht berücksichtigt hat. Das halte ich für ziemlich unmöglich.
Davon abgesehen musst du selbst beurteilen, wie viel es dir bringen würde (angesichts der oben beschriebenen Gewichtung), wenn sich die Note in Unterrichtskompetenz ändert. -
Und was leisten dann weiter führende Schulen noch?
Treffen dann Arbeitgeber / Universitäten mit der Realschule / dem Gymnasium auch Zielvereinbarungen?Ich bin sofort einverstanden, wenn jemand sagt, dass unsere SuS zum Teil (!) nicht so "diszipliniert", "leistungsorientiert" etc sind, wie wir es gerne hätten (und ja, ich weiß, dass solcherlei Beschwerden durch die Jahrhunderte hindurch gefunden werden können). Ich glaube auch zu sehen, dass sie nicht wirklich "solide Fertigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen" haben.
Aber: Ich stelle auch fest, dass das, was ihnen eine weiterführende Schule beibringen soll, auch nicht im gewünschten Umfang erreicht wird (ich habe meinem Englischkurs dieses Jahr "vorgeworfen", sie hätten seit der 9. Klasse keinen Zuwachs beim Vokabular ... und Rechtschreibung beherrschen sie immer noch nicht) ... das Problem liegt also nicht (nur) bei der Grundschule.
Wie andere hier auch schon sagten, die Verantwortung liegt (auch) bei den Eltern ... und dann bringt eine "Zielvereinbarung" mit der Grundschule wenig.
Vielleicht liegt die Verantwortung auch bei uns bzw. am System ... interessant ist doch auch, dass man uns damals an der Uni und im Referendariat bestimmte Methoden und Unterrichtsformen als das "A und O" eingetrichtert und wieder andere Formen verteufelt hat (bei uns damals galt Lehrervortrag als "Geht gar nicht"). Gerade scheint sich das Bild bzgl. Methoden und Formen (mal wieder) zu ändern. Vielleicht ist da zu viel Ideologie und zu wenig Praxis / Vernunft im Spiel?
Punkt 4: Da hättest Du bei mir in meiner Grundschulzeit keine Chance gehabt - ich kann heute noch nicht intonationssicher singen (dafür "beherrsche" ich ein Instrument so weit, dass es für live-Auftritte und (Amateur) CDs reicht).
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Ich hab so das Gefühl, dass in diesem Forum die Ironie-Tags fehlen?
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Ich habe grade wieder Englisch-Abitur hinter mich gebracht ... wenn da jetzt die "richtigen" an die Uni gehen, werden sicherlich einige Professoren sagen "Ja, lernen die denn am Gymnasium nichts mehr"?
Es wäre schön, wenn solche Themen nicht immer zum gegenseitigen Bashing führen würden ("Näschen hoch der gym-kollegen hier" vs. (sinngemäß) "die GrundschullehrerInnen leisten keine gute Arbeit").
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kecks, mir ging es weniger um das Schulrechtliche (das kenne ich auch) ... sondern um die pädagogische Einschätzung, denn auch das könnte eine Rolle gespielt haben.
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Wie andere schon sagten: mit Klassleitung reden, Eltern anrufen.
Eine Frage hätte ich aber: Wenn eine Schülerin eine Woche fehlt, versäumt sie auch Unterrichtsstoff. Sie kam am Montag wieder und schrieb am Donnerstag Mathe-Schulaufgabe? Hatte sie denn eine reelle Chance, den versäumten Stoff nachzuholen?
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