Beiträge von DeadPoet

    Richtig ... das ist aber auch nicht alles Grundwortschatz. Manchmal wundere ich mich sehr, was unser Englisch-Lehrwerk (aber auch fast alle anderen) an neuen Vokabeln pro Text verlangt (questionnaire in den ersten Wochen der 5. Klasse).


    Sagen wir mal, ein Schuljahr hat 180 Schultage (sind wohl mehr, aber nehmen wir mal Stundenausfall, erste und letzte Schulwoche etc dazu) ... dann sind das 108 Englisch "Lerntage" (bei 3 Englischstunden pro Woche) ... der Grundwortschatz wäre also nach 2 Schuljahren erreicht, wenn alle Wörter Grundwortschatz wären und im Gedächtnis blieben.

    Kommt immer drauf an, was in der Woche sonst noch so alles ansteht (Menge der schriftlichen Hausaufgaben, der neuen Grammatik, Schulaufgaben in anderen Fächern) ... ich gehe so im Schnitt von 10-15 neuen Vokabeln pro Stunde aus, da man Englisch z.B. in der Mittelstufe nur drei Stunden in der Woche hat, lande ich also bei 30-45 neuen Vokabeln.
    Bei einer 5. oder 6. Klasse sind es zwar mehr Stunden in der Woche, aber da kommen nicht jede Stunde neue Vokabeln, da man nicht jede Stunde einen neuen Text macht. Also lande ich wohl wieder bei so ungefähr 40-45 Vokabeln.


    Auffallend ist, dass ich da schon ab und zu schieben muss, unser Lehrwerk sieht teilweise mehr Vokabeln pro Tag vor. Aber mir hat mal eine Lernpsychologin erklärt, dass so 10-15 neue Wörter am Tag das Maximum sind, das Schüler der Unter-/Mittelstufe vernünftig behalten können ... und meine Erfahrung scheint das zu belegen.

    Wir hatten im Ref einen Mann vom Theater, der uns die Grundlagen der Stimmbildung und des "richtigen" Sprechens erklärte. Ich denke, dem hab ich zu verdanken, dass ich auch längere Zeit wenn nötig laut reden kann, ohne dass es meine Stimme anstrengt. Er meinte damals, jeder Mensch hätte eine "natürliche" Stimmhöhe, in der er am besten reden kann (auch was Lautstärke betrifft). Man findet sie, wenn man ganz tief laut ausseufzt. Ich mach mir das im Unterricht häufiger bewusst und das holt meine Stimme auch wieder von für Schüler evtl. unangenehmen Frequenzen auf tiefere Frequenzen runter, die auch die Stimme nicht so anstrengen.

    Ganz ehrlich, für mein Bundesland lautet die Antwort: JA, sie dürfen.


    Man muss dazu sagen, dass es in Bayern ein Recht auf einen Referendarsplatz gibt ... und dann wird man halt gut rumgeschickt. Ich war damals auch schon verheiratet, für meine Fächerkombination hätte es genug Schulen in meinem Studienort bzw. meinem Hauptwohnort gegeben. Das hat alles nichts geholfen - auch bei mir waren es rund 200 Kilometer. Auch auf die Einsatzschule(n) nach der Seminarschule hatte ich keinerlei Einfluss ... und wenn man dann das enorme Glück hatte, irgendwo eine Stelle zu bekommen, dann konnte das überall sein - besonders dort, wo Lehrer fehlten, weil keiner hin wollte.


    Aber:


    a) zweiter Hausstand: Ich hatte ein möbliertes Zimmer (vielleicht ja ein Option?) ... ja, die zwei Mieten waren doof, aber es musste halt gehen. Eine meiner Einsatzschulen war dann München: 120 Kilometer vom Hauptwohnsitz weg, auf die Schnelle - Wechsel im Halbjahr - keine günstige Wohnung zu kriegen ... ich bin ein halbes Jahr jeden Tag mit dem Zug gefahren.
    Wenn ich mich richtig erinnere, gab es bei uns damals allerdings auch einen Zuschuss für Umzug bzw. Anschaffung eines zweiten Hausstandes - frag mal nach.


    b) soziales Umfeld: so fies das jetzt klingt ... aber das kann erstens auch mal positiv sein, zweitens kann man es am Wochenende pflegen und drittens hätte ich unter der Woche im Referendariat dafür kaum Zeit gehabt. Wochenendbeziehungen gehörten/gehören leider für viele Referendare (und oft auch für fertige Junglehrer) zum Alltag.


    c) im Nachhinein kann ich mich glücklich schätzen, dass sie mich dahin geschickt haben: im Gegensatz zu dem, was man von vielen anderen Seminarschulen hörte, wurden wir gut behandelt und gerecht beurteilt. Ich glaube tatsächlich, dass ich den erforderlichen Notenschnitt für eine Stelle damals an vielen anderen Schulen nicht geschafft hätte ... gut, das weiß man vorher nicht, aber evtl. ist das auch mal ein Blickwinkel, von dem aus so eine dumme Situation dann ein klein Wening besser ausschaut.



    Ich glaube nicht, dass der Personalrat oder ein juristisches Vorgehen hier helfen können (aber Personalvertretungsgesetze sind evtl. unterschiedlich ... vielleicht kann der Personalrat in Deinem Bundesland ja tatsächlich etwas erreichen).

    Ich unterrichte zwar kein Deutsch, aber Englisch und da stehe ich in den höheren Klassen vor ähnlichen Problemen. Für mich habe ich festgestellt, dass mir ein zu detailliertes Bewertungsraster auch nichts bringt.


    "Ketzerische" (?) Aussage eines meiner Profs an der Uni: "Die 100% objektive Note gibt es nicht." - Er hat meiner Meinung nach recht. Von daher wird ein gewisses (!) subjektives Empfinden immer eine Rolle spielen (der eine Lehrer findet gut konstruierte Schachtelsätze zumindest nicht negativ, der andere empfindet sie positiv und der dritte mag sie nicht ... wenn Du auf Sprache Punkte vergibst, wird es bei aller Mühe irgendwo einen subjektiven Rest geben - weil man z.B. abwägen muss, wie man bewertet, wenn einer viele Rechtschreibfehler hat, aber dafür auch versucht, treffende Wörter und schöne Nebensätze zu verwenden, während ein anderer einfache Sätze, einfaches Vokabular und dafür wenig Rechtschreibfehler hat).


    Und Aussage meines Seminarlehrers (ist schon länger her): "SIE müssen mit der Note, die SIE vergeben am Ende leben können."


    Ich achte sehr darauf, dass die Noten innerhalb der Klasse "stimmen", dass also ähnliche sprachliche Leistungen auch ähnliche Noten erhalten. Heißt, ich vergleich dann schon noch einmal und suche Gründe, warum der Schüler jetzt 1-2 Punkte weniger oder mehr bekommt ...

    Wahrscheinlich verkompliziere ich hier unnötig, aber mir wäre noch wichtig, herauszustellen, dass es durchaus Situationen geben kann, in denen moralisch richtiges Handeln eine juristische Schuld mit sich bringt und juristisch richtiges Handeln eine moralische Schuld (z.B. Rechtslage in einer Diktatur).

    Für mich steht es außer Frage, dass auf so ein Verhalten des Schülers eine Reaktion folgen muss ... das Ganze zu ignorieren fände ich persönlich keinen guten Weg. Die Frage ist halt nur, wie die Reaktion aussehen sollte.


    Ich würde da keine generelle, für alle Situationen geltende, Verhaltensweise anstreben - für mich hängt das vom Schüler, von dessen Eltern und auch von der Schulleitung ab.
    Viele Möglichkeiten, die ich in Betracht ziehen würde, sind ja schon genannt worden:
    - Gespräch mit dem Schüler (würde ich immer als Erstes, er soll seine Sicht der Dinge darlegen können, auch wenn's aus meiner Sicht eindeutig ist)
    - Eltern einbestellen
    - zur Schulleitung, wenn man denkt, sie liegt auf gleicher Wellenlänge, was solche Verfehlungen betrifft


    Konsequenzen können reichen von Verweis (kann bei uns der einzelne Lehrer ausstellen) bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder Androhung der Entlassung (wenn der Schüler schon häufiger so aufgefallen ist). Allerdings sollte man sich hier nicht vom persönlichen Ärger leiten lassen, sondern von dem, was angemessen ist, evtl. sogar eine Änderung des Verhaltens bewirken kann - man sollte also "professionell" bleiben und die Möglichkeiten, die die Schulordnung vorsieht, abwägen. Evtl. gibt es an der Schule ja auch vergleichbare Präzedenzfälle (bei uns wäre sowas mit einem Direktoratsverweis geahndet worden => beim nächsten Vergehen Ausschluss vom Unterricht oder Androhung der Entlassung ... ja, da kann man drüber diskutieren, ob sinnvoll).


    Ich glaube übrigens nicht, dass Disziplin in einer Klasse irgendwas mit anschnauzen oder laut werden zu tun hat. Ich muss gestehen, dass diese Mittel auch (!) unter anderen zu meinem Repertoire gehören, aber ich stelle immer wieder fest, dass andere Mittel Ruhe und Disziplin bringen, jedenfalls auf Dauer.

    Nur: Eine "Begleitperson" ist keine "Aufsichtsperson". Juristen überlegen sich die Wortwahl sehr genau. Es wäre interessant, einmal eine Stellungnahme eines KuMis zu den Rechten und Pflichten einer "Begleitperson" zu lesen. So ein Erlass hilft einem da erst einmal i.d.R. nicht viel weiter.


    Gruß !


    Die erste Quelle spricht direkt von Aufsichtspersonen, die keine Lehrer sind. Aber da Bundesländer da ganz verschiedene Passagen in den Schulgesetzen haben, wäre es für andere Bundesländer durchaus interessant, diese Frage abzuklären.



    Aber hier für Bayern (aus den Durchführungshinweisen des Kultusministeriums http://www.regierung.unterfran…h_lerfahrten_09072010.pdf:(


    "5.1 Jede Begleitperson (!) ist verpflichtet, während der gesamten Schülerfahrt ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht im ihr übertragenen Rahmen wahrzunehmen. Dies gilt auch gegenüber volljährigen Schülern. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler."


    Der Lehrer ist anderen Begleitpersonen gegenüber weisungsbefugt.

    @ Mikael:


    Schulrecht Schleswig Holstein: "Die Teilnahme an Schulausflügen gehört zu den pädagogischen Aufgaben und den dienstlichen Pflichten der Lehrkräfte.
    Die Leitung von Schulausflügen übernimmt in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Leiterin oder der Leiter einer Lerngruppe. Soweit erforderlich, nehmen weitere Lehrkräfte am Schulausflug teil.
    Hilfsweise können als begleitende Aufsichtspersonen auch Personen zugelassen werden, die nicht Lehrkräfte sind (§ 36 Abs. 3 SchulG)."


    Das Bayerische Kultusministerium zu Wandertagen und Exkursionen auf seiner Homepage: "Schullandheimaufenthalte der 5./6. Jgst. oder Studienfahrten der 10. Jgst.:
    gemeinsame Ziele/Unterbringung, gemeinsame Planung und gemeinsames Programm führen zur Reduzierung von Begleitpersonal; Einbindung von externem Personal (z. B. Lehramtsstudenten im höheren Semester) als Begleitperson der Lehrkräfte."


    Publikation der GUV (Mit der Schulklasse sicher unterwegs) empfiehlt, eine Begleitperson, die nicht Lehrer ist (spricht von Praktikant oder Eltern), vom Schulleiter genehmigen zu lassen.


    Das alles zeigt für mich schon, dass ein Nicht-Lehrer als Aufsichtsperson mitfahren kann - und dann wäre es völlig abwegig, wenn er/sie nicht auch Anordnungen geben könnte.

    Es ist aber ein SEK II-Schüler, und die sind in der Regel manchmal auch schon volljährig ... von daher passt das mit den Eltern nicht - sonst wäre es wohl auch kein Problem.
    Ich finde aber, wenn es nur einmal vorkommt, kann man es durchaus so handhaben wie Bolzbold vorgeschlagen hat. Wir haben an der Schule auch Lehrkräfte, die wegen Verschlafen eine Stunde später kommen! Naja, nicht alle natürlich...


    Gruß venti :)


    Naja, durch das G8 sind bei uns auch die meisten Schüler der Sek II nicht volljährig. Ein volljähriger Schüler unterschreibt seine Krank- und Verschlafenmeldung halt selbst.

    Ist wohl je nach Schule evtl. unterschiedlich geregelt.


    Wenn ein Schüler von uns wegen Krankheit gefehlt hat, muss er einen Zettel mitbringen, auf dem die Eltern bestätigt haben, dass er/sie krank war. Bei SuS, die zu spät kommen (wegen Verschlafen), gilt das analog: die Eltern bestätigen mit Unterschrift, dass ihr Kind verschlafen hat. Dies beugt auch dem Fall etwas vor, dass die Eltern in der Arbeit sind, im sicheren Glauben, Sohnemann wäre an der Schule - während Sohnemann ausschläft.


    Bringt der Schüler so einen Zettel, ist für mich alles in Ordnung (solange es nicht zu häufig passiert ... Krankheit und Verschlafen sind ja doch zwei verschieden zu bewertende Dinge).

    Das wird irgendwann besser. Ich hab heute noch Phasen, da könnte ich alles hinschmeißen ... und dann geht's wieder einige Wochen/Monate ganz gut.


    Nach dem Ref hab ich langsam auch mehr Gelassenheit entwickelt - dann bleiben die Heft halt mal ein paar Tage länger liegen ...


    Bzw. es gibt Erlebnisse, die helfen einen ungemein, durch die Mist-Tage durchzukommen (die überraschend gute Arbeit eines Schülers, wo man sehen kann, dass der Unterricht angekommen ist, dass er sich Mühe gegeben hat ... der freundliche Gruß von Schülern, die man gar nicht (mehr) im Unterricht hat, die von sich aus ein nettes "Hallo" sagen, bei dem man das Gefühl hat, sie meinen es wirklich freundlich) ... man muss sich nur an sie erinnern bzw. sie wahr nehmen (dafür hab ich auch lange gebraucht).



    Edit: Beratungsgespräch? Du und Betreuungslehrer? Du und Schüler? Du und Eltern? Wenn Du und Eltern ... ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass manche Eltern junge Lehrer / Referendare nicht so ganz für voll nehmen bzw. glauben, dass man da mehr Druck aufbauen kann ... ich hatte in meinen ersten Jahren recht anstrengende Elterngespräche, in denen ich mich für alles rechtfertigen musste ... am Unterricht hab ich in diesen Angelegenheiten wenig geändert, aber die Eltern wollen jetzt keine langen Rechtfertigungen mehr. Haben sie resigniert oder geht man halt nicht einfach zu einem Lehrer mit 15 Jahren und mehr Erfahrung und verlangt für alles Erklärungen? Macht man das eher bei den jungen? Ich glaube ja ...

    Doch, Du bist schon "dienstlich" dabei - zwar nicht als Lehrkraft, aber als Belgeit/Aufsichtsperson. Das gibt es vor allem an Grundschulen bei uns häufiger, dass Eltern einen Ausflug als Aufsichtspersonen mit begleiten.


    Wie stark Deine "Durchschlagskraft" den SuS gegenüber ist, die ja wissen, dass Du keine Lehrperson bist, weiß ich nicht. Da sie Dich aber evtl. kennen (hast ja an der Schule unterrichtet), könnte das auch in Ordnung gehen, falls die SuS und Du euch meist gut verstanden habt.


    Das wäre eben etwas, was ich überdenken würde - wie sehen mich die SuS nun, da ich keine Lehrerin für sie mehr bin? Klar, Du BIST weisungsbefugt, aber kann/will man das zur Not wirklich mit aller Härte gegen SuS durchsetzen, die das anders sehen? Kennen die SuS Dich und was erwartest Du von ihnen bzgl. ihres Verhaltens insbesondere Dir / Deiner neuen Rolle gegenüber?

    Unter Deinem Benutzernamen/Infos zur Schulart und Fächern ist ein Symbol, wenn ich da drauf klicke, kann ich Dir eine private Nachricht schreiben ... sonst muss ich auch erst suchen, wie das geht.

    Ich denke, man will beide Seiten sehen, aber in BEIDEN Stunden. Und da ich in letzter Zeit oft Referendare betreut hab, würde ich sagen, man will - und muss - auch so viel von Dir sehen, dass man DICH in der Lehrpobe beurteilen kann (habe letzte Woche einen Lehrversuch gesehen, in dem der Ref den Oberstufenkurs in den letzten 20 Minuten einen Aufsatz schreiben ließ - 22 SChüler schreiben, der "unterrichtende" Ref versucht durch die Reihen zu gehen ... und 11 Lehrer/Refs schauen zu ... das kam gar nicht gut).

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