Beiträge von Finchen

    PeterKa
    8. September 2024 21:03

    Personalrat ist informiert, Gleichstellungsbeauftrage versuche ich morgen zu erreichen.

    Schriftlich remonstrieren ist noch ein guter Tipp, ich suche immer gerne das direkte Gespräch, aber habe dann hinterher natürlich nichts in der Hand.

    Dann nimm zu den Gesprächen jemanden vom Lehrerrat mit! Das ist dein gutes Recht.

    Ich würde der Schulleitung gegenüber klar kommunizieren, dass das so nicht abgesprochen war und nicht funktioniert, sie dir einen der Nachmittage frei machen müssen, weil du sonst postwendend wieder komplett in Elternzeit gehst. Bei 22 Stunden sind 14 Freistunden wirklich unverschämt.

    Ich musste mein Ref leider an einer Gesamtschule mit Sozialindex 8 machen und kann die Zustände (obgleich sie schon 15 Jahre zurück liegen) weitgehend genauso bestätigen, wie von state_of_Trance und Maylin85 beschrieben. Ich weiß nicht, warum das selbst von KuK schöngeredet werden muss.

    In NRW ist die Schule dazu verpflichtet, die Ausbildung in BEIDEN Unterrichtsfächern sicher zu stellen. Heißt konkret, du solltest in beiden Fächern BDU bekommen und deine restlichen Stunden (Hospitationen und angeleiteter Unterricht) möglichst gleichmäßigauch auf beide Fächer aufteilen. Du musst dich ja vernünftig auf die Prüfung vorbereiten können.

    Nimm so schnell wie möglich Kontakt mit deinem Ausbildungsseminar auf, schildere das Problem und bitte darum, dass die sich kümmern! Wie gesagt, die Schule ist dazu verpflichtet, deine Ausbildung in beiden Fächern sicher zu stellen, sonst hätten sie vor Antritt deine Einteilung ablehnen müssen. Das ist durchaus möglich, wenn die Schule in einem Ausbildungsfach zu wenig Stunden oder Lehrer hat.

    Bei meinem Großen wurden ab Jg. 7 (Gymnasium) I-Pads eingeführt. Bezahlt wurden sie von den Eltern, administriert werden sie von der Schule. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Installation von fachspezifischen Apps. Schulbücher für die Hauptfächer sind alle digital. Da das Tablet privat finanziert wurde, darf es auch für jeglichen privaten Kram genutzt werden.
    Hauptproblem bei der Nutzung: Viele SuS daddeln während des Unterrichts irgendwelche Onlinespiele ohne, dass die Lehrkraft es mitbekommt. Außerdem hat mein Kind sich in Sachen Rechtschreibung zurück entwickelt. Früher hatte er eine sehr gute Rechtschreibung, inzwischen macht er Fehler, die ich so seit der dritten Klasse nicht mehr gesehen habe. Außerdem gab es schon mehrfach Probleme mit unerlaubten Bild- und Tonaufnahmen. Es wurde zwar ein Nutzungsvertrag unterschrieben aber Papier ist seeeehr geduldig.

    Einziger Vorteil in meinen Augen: Es spart Papier.

    Wir Eltern haben zum Schuljahresbeginn der 7 (als die Geräte angeschafft wurden) eine Info darüber bekommen, in welchen Unterrichtsfächern sie eingesetzt werden. Über konkrete Inhalte wurde dabei nicht gesprochen. Die SuS hatten im Rahmen der Ergänzungsstunden ein Schuljahr lang Medienbildung um sie an die Arbeit mit den Tablets heranzuführen. Das war sinnvoll und hilfreich.

    Am Gymnasium der Kleinen gibt es I-Pads erst ab Klasse 9. Die werden vom Schulträger gestellt und dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Auch wenn sie noch nicht in Klasse 9 sind, finde ich diese Vorgehensweise deutlich besser und hoffe auf weniger Probleme.

    Das Studium in NRW ist ja für Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Sek.1) und man hat entweder den Schwerpunkt Grundschule oder den Schwerpunkt HRGe. Man bekommt aber unabhängig vom Schwerpunkt die Lehrbefähigung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, also kannst du auch mit Schwerpunkt HRGe grundsätzlich an einer Grundschule arbeiten. Kommt natürlich auch auf die Fächer an. Mit Französisch und SoWi sind die Möglichkeiten an der Grundschule deutlich beschränkter als mit Deutsch und Mathe.

    2020 haben die Eltern einer Mitschülerin meines Sohnes Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt und haben dann doch den Schulplatz für ihr Kind bekommen (ebenfalls in NRW). Argumentiert haben sie mit dem kurzen/kürzeren Weg, der gewünschten Schulform und den aufgenommenen Freundinnen. Das solltet ihr auf jeden Fall ausprobieren!

    Ich kann deine Argumentation 1000%ig nachvollziehen und würde eine solche Gesamtschule ebenso wenig für meine Kinder wollen. Viele Erfolg!

    Ich behaupte mal ganz dreist, das ist kein Problem der iPads sondern der Lehrperson.

    Na ja, weil das privat gekaufte I-Pads sind, darf aus Datenschutzgründen diese Software, durch die die Lehrer den offenen Desktop jeden Schülers sehen können (ich glaube die App heißt clasroom),nicht installiert werden. Wie will man das Daddeln da verhindern, wenn die Tablets die ganze Zeit auf dem Tisch stehen, weil z.B. auch die Schulbücher digital drauf sind? Ich kann als Lehrperson einfach nicht überwachen, was 27 SuS gerade daran treiben. Wie soll das funktionieren?

    Abgesehen davon, ist das unerlaubte Daddeln noch ein (in meinen Augen) geringes Problem. Viel schlimmer finde ich die ständigen Bild- und Tonaufnahmen, die ständig gemacht werden.

    Die Eltern und SuS mussten einen Vertrag unterschreiben, der all das untersagt. Ist vielen SuS aber ziemlich egal.

    Mein Großer ist seit Jg. 7 in einer I-Pad Klasse bzw. in einem I-Pad Jahrgang. Wir hatten also keine Wahl, wobei ich die Idee, gerade nach den Lockdowns erstmal gut fand.

    Letztendlich hat es aber keinen Mehrwert. Die Rechtschreibung ist (nicht nur bei ihm) schlechter geworden, wirklich viele Kinder (vor allem Jungs) daddeln im Unterricht und sind notentechnisch abgerutscht, Zeichnungen funktionieren nicht wirklich (vor allem in Mathe eine Katastrophe) und nahezu alles, was auf den I-Pads gemacht wird, könnte genauso gut auf Papier stattfinden. Die rund 800 Euro hätten wir sinnvoller investieren können.

    Hallo zusammen,

    demnächst steht eine Klassenfahrt mit Jahrgang 8 auf dem Programm. Die Frage ist nun, ob Handys/Smartphones mitgenommen werden dürfen oder nicht.

    Wie habt ihr das bei SuS in vergleichbarem Alter geregelt? Bin dankbar für Input, da mein Kollege und ich uns nicht einig sind, ob wir die Mitnahme erlauben sollen oder nicht.

    Die Klassenlehrerin meiner Kinder sagte, dass seit Einführung der neuen Lehrpläne in Jg. 3 & Jg. 4 in Mathe weiterhin drei, in Deutsch jedoch fünf Klassenarbeiten geschrieben werden müssen. Genauso wurde es bisher gehandhabt.

    Ich selber unterrichte an einer weiterführenden Schule, hatte aber den Fall schon einmal. Ich war länger krank und da habe ich zusammen mit dem Schulleiter entschieden, dass in diesem Halbjahr nur zwei anstatt der üblichen drei Klassenarbeiten geschrieben werden müssen. Betraf aber nur den Jg. 7, wo es natürlich nicht um Abschlussnoten oder Übertritt geht.

    Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran: Ist es zulässig, dass ein Kind innerhalb eines halben Jahres um zwei Noten schlechter bewertet werden darf (hier NRW von Ende Klasse 6 Note „sehr gut“ zu „befriedigend“ im 1. Halbjahr Klasse 7)?

    Ich finde dazu keine verlässliche Info.

    Die Grundschule meiner Kleinen hat heute Morgen darum gebeten sie zu Hause zu lassen und sie haben Aufgaben bekommen.

    Das Gymnasium meies Großen hat Unterricht nach Plan gemacht und es waren auch die meisten Kinder anwesend. Einige kmen zu spät.

    Ich hatte genau ein Kind in der Klasse sitzen. Wir haben dann die Parallelklassen zusammen gelegt aber Unterricht nach Plan war nicht wirklich möglich, weil auch viele KuK gefehlt haben.

    Drei verschiedene Schulen in zwei verschiedenen Landkreisen in NRW. Einheitlich war hier also nichts.

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