Verbeamtung auf Lebenszeit NRW Altersgrenze

  • Hallo zusammen,

    ich bin 37 Jahre, habe 3 Kinder (13, 4, 8 Monate) und bin jetzt im 1.Fachsemester für Grundschullehramt mit den üblichen Pflichtfächern und Sport eingeschrieben.

    Habe etwas anderes studiert gehabt, aber ohne Abschluss, das war einfach nicht wirklich mein Ding.

    Ich möchte unbedingt Grundschullehrerin werden und am liebsten natürlich verbeamtet.

    Nun stellen sich mir viele Fragen, eine ganz relevante ist für wann die Altersgrenze gilt? Für die Verbeamtung auf Probe oder für die auf Lebenszeit?

    Würde mich sehr über Antworten freuen!

    Viele Grüße

  • Die Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe wird auf die Vollendung des 42. Lebensjahres gesetzt. Alle Antragsteller und neu eingestellten Lehrkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden entsprechend dieser Regelung verbeamtet.


    -> 10 Sekunden Googlen.

  • Hey, Danke schonmal für deine Antwort!

    Hab das natürlich auch gegoogelt:)

    Mir erschließt es sich aber noch immer nicht ob ich dann nach der Probezeit ( sagen wir 3 Jahre im Regelfall) mit 47 ( hab ja 6 Jahre Puffer, weil Kinder) auch auf Lebenszeit verbeamtet werde.

    Sorry für „dumme“ Fragen, bin absoluter Anfänger.

  • Wie ist es nach dem Ref mit einer Stelle um überhaupt auf Probe verbeamtet zu werden? Welche Faktoren sind relevant? Hab so viele Fragen, bin sehr froh über dieses Forum hier!

    Also wie wahrscheinlich ist es direkt eine Stelle zu bekommen mit Verbeamtung auf Probe?

  • Es muss eine feste Stelle geben, du musst sie natürlich bekommen und bei der amtsärztlichen Untersuchung, darfst du keine negative Prognose bekommen. Dann wirst du automatisch verbeamtet, wenn du innerhalb der Altersfrist bist.


    Wenn du an eine private Ersatzschule gehst, muss die Stelle eine Beamtenstelle sein. Bei staatlichen Schulen sind feste Stellen das immer, wenn du die Bedingungen erfüllst und voll ausgebildet bist.

  • Die Absicht wurde in NRW so angekündigt.

    Noch gibt es dazu aber kein Gesetz. Von daher lässt sich dazu nicht wirklich seriös etwas zu sagen. Es gibt zu viele potentielle Fallstricke im Detail.

  • Das Gesetz befindet sich in der Mache, die Absichtserklärung hierbei ist, dass A13 ab 2026 das offizielle Eingangsamt wird. Hinsichtlich der Tarifbeschäftigten gibt es hierbei noch viele offene Fragen. Wichtig ist aber, dass die Interessenverbände jetzt schon auf diese offenen Fragen hinweisen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Soweit ich weiß, kann die Altersgrenze von 42 Jahren durch Erziehungszeiten nach oben korrigiert werden. Ich weiß allerdings nicht genau, wie lange pro Kind und wie lang maximal. Bei drei Kindern solltest du da aber nochmal nachhaken!

    Das war bei einer ehemaligen Mitreferendarin von mir so. Zuerst wurde ihr gesagt, sie sei zu alt für eine Verbeamtung, aber da ihr für ihre beiden Kinder Erziehungszeiten angerechnet wurden, wurde sie doch noch verbeamtet. Das muss irgendwann um ihren 44. Geburtstag gewesen sein.

  • Hallo,

    pro Kind lassen sich 3 Jahre, bei mehreren Kindern maximal 6 Jahre auf die Altersgrenze anrechnen.

    Also dann 48 Jahre anstatt 42.

    Alles Gute!

    LG Lamy

  • Ja genau, das hatte ich auch so ausgerechnet, danke. Wenn jetzt also alles mehr oder weniger reibungslos klappt, sprich Studium schaffen, refplatz kriegen und schaffen und anschließend natürlich die Festanstellung bekommen…ein paar Hürden auf jeden Fall. Hab ja jetzt 11 Jahre Zeit;)

  • Kann mir jemand diesen Absatz hier erklären? Also Aus LGB Paragraph 14. Absatz 3 ist klar, verstehe Absatz 4 nicht😐

    (3) Als Laufbahnbewerberin oder Laufbahnbewerber darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    (4) Absatz 3 gilt entsprechend bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn sowie von früheren Beamtinnen und Beamten.

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